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Bilanz und Erfolgsrechnung (Subject) / Bilanzierung des Eigenkapitals VL8 (Lesson)

Bilanzierung des Eigenkapitals

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  • Eigenkapital = der Unternehmung von ihren Eigentümern ohne zietliche Begrenzung zur Verfügung gestellte Mittel, die dem UN durch Zuführung von außen oder durch Verzivht auf Gewinnausschüttungen von innen zufließen = Restgröße (Residuum) aus Aktiva und Schulden (einschl. passiva RAP's)
  • Zwingende EK-Gliederung iner Kapitalgesellschaft gem. § 266 Abs. 3 HGB A. Eigenkapital  I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen Gesetzl. Rücklage Rücklage für Anteile an einem herschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN Satzungsmäßige R. Andere Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortr  V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbeitrag bzw.  ggf. gem. §268 I S.2 HGB anstelle der Posten IV und V: (IV. Bilanzgewinn/bilanzverlust)
  • EK-Komponenten bei Kapitalgesellschaften Nominalkapital: Grund-/ Stammkapital Bilanzielles EK: Grund-/ Stammkapital + Rücklagen + Gewinn (-Verlust) Effektives EK: Grund-/ Stammkapital + Rücklagen + Gewinn (-Verlust) + stille Reserven
  • Gezeichnetes Kapital Teil des EK, auf den die Haftung des Gesellschaftler für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigernbeschränkt ist AG: Grundkapital = SUmme der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien; mind. 50.000 GmbH: seit 01.11.2008 zwei Varianten: (herkömmliche) GmbH mit Stammkapital mind. 25.000 € haftungsbeschränkte UN-Gesellschaft
  • Ausstehende Einlagen auf das gezeichenete Kapitel Ausstehende Einlagen Eingefordert --> Ausweis auf der Aktivseite (Forderung) Nicht eingefordert --> offene Absetzung vom gezeichneten Kapital auf der Passivseite [Nettoausweis]
  • Rücklagen / Definition und Funktionen = EK-Bestandteile , die für bestimmte Zwecke reserviert sind Funktionen: Verstärkung der EK-Basis über das Nomianlkapital hinaus Erhöhung der Haftungbasis des UN Ausschüttungssperrfunktion Ausgleich von Verlusten ohne Angriff des Nominalkapitals
  • Rücklagen / Formen Stille Rücklagen = stille Reserven / ≠ aus der Bilanz ersichtlich Offene Rücklagen = bilanzielle Kapitalrücklage - Zuführung (nicht erwirtschafteter) Beträge von außen Gewinnrücklagen - Zuführung erwirtschafteter Beträge von innen
  • Offene Rücklagen / Kapitalrücklagen der UN von außen zugeflossen aufgrund von: Eingeschränkt Verwendbar Agio bei der Ausgabe von Anteilen Agio bei der Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen Agio, der Gesellschaftler für Vorzugsrechte ihrer Anteile leisten Frei Verwendbar andere Zuzahlungen, die Gesellschafter in das EK leisten
  • Offene Rücklagen / Gewinnrücklagen = durch die UN thesaurierte Gewinne Eingeschränkt verwendbar: gesetzl. Rücklage Rücklage für Anteile an herrschendem oder mit Mehrheit beteilgten UN satzungsmäßige Rücklagen Frei verwendbar: andere Gewinnrücklagen
  • Ergebnisausweis §268 Abs. 1 HGB Möglichkeit des Ergbnisausweises: vor Gewinnverwendung nach teilweiser Gewinnverwendung nach vollständiger Gewinnverwendung Grundsatz: Wahlrecht aber: Berücksichtigung der tatsächl. Situation der Gewinnverwendung im Zeitpunkt der Bilanzerstellung
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  • Eigenkapital = Vermögenswerte ./. Schulden keine detaillierten Vorschriften zzur Gliederung des EK Grund: unterschiedliche Gliederungen des jeweiligen nationalen Gesellschaftsrechts bzgl. offener Rücklagen Angaben über Art und Zweck der jeweiligen Rücklage innerhalb des EK erforderlich (fair presentation) Möglichkeit zur Bildung stiller Rücklagen ggü. HGB deutlich eingeschränkt
  • IFRS / Übliche EK-Differenzierung bei Kapitalgesellsch. Gezeichnetes Kapital (issued cappital) Rücklagen (reserves) Kapitalrücklagen (share premium) Gewinnrücklagen (revenue reserves) Ergebnisvortrag (retained earnings) gesetzl. Rücklagen (legal Reserves) satzungsmäß. Rücklage (statutory reserves) andere Gewinnrücklagen (other revenue reserves)      3.  Sonstige Rücklagen Nebenbewertungsrücklage (revaluation surplus) Währungsumrechnungsdifferenzen (translation adjustments)