22

Internationale Rechnungslegung (Subject) / Lek.6(1) - Erlöserfassung (Lesson)

Lek.6(1) - Erlöserfassung

This lesson was created by ASchaetz.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

Advertisement
  • Wo ist die Erlöserfassung bei IFRS zu finden + Bezeichnung (eng.) IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden E: Revenue from Contracts with Customers
  • Grundkonzept IFRS 15 einheitliches Prinzip zur Umsatzrealisierung unabhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell und der Branche des UN -> umfassendes Rahmenkonzept
  • 5-Stufenmodell der Erlöserfassung zentrales Element von IFRS 15  soll eine korrekte Ermittlung der Ertragsrealisation sicherstellen die Erlösrealisation orientiert sich an der Erfüllung der Leistungsverpflichtung des Unternehmensund entscheidet darüber, wann und in welcher Höhe ein Umsatzerlös aus Verträgen mit Kunden zu realisieren ist
  • Aufzählung Stufen des 5-Stufenmodells Stufe 1 Identifizierung von Verträgen mit KundenStufe 2 Identifizierung der Leistungsverpflichtung aus dem VertragStufe 3 Bestimmung des TransaktionspreisesStufe 4 Aufteilung des Transaktionspreises bei mehreren LeistungsverpflichtungenStufe 5 Ertragsrealisation zum Zeitpunkt der jeweiligen Erfüllung der Leistungsverpflichtung
  • Stufe 1 des 5-Stufenmodells = Identifizierung von Verträgen mit Kunden IFRS 15 ist nur anzuwenden, wenn ein Vertrag vorliegt (= Vereinbarung mit zwei oder mehr Parteien mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten) -> rechtliche Betrachtungsweise es muss entschieden werden, ob zwei oder mehr Verträge wie ein einziger Vertrag zu berücksichtigen sind
  • Voraussetzung dafür, dass mehrere Verträge wie ein einzelner berücksichtigt werden - die Verträge wurden (nahezu) gleichzeitig geschlossen - die Verträge wurden mit demselben Kunden geschlossen zudem muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: - die Verträge sind im Paket mit einem wirtschaftlichen Gehalt abgeschlossen worden - der Betrag der Gegenleistung in einem Vertrag ist abhängig von dem Preis oder der Leistung in dem anderen Vertrag - die Güter oder Dienstleistungen in den Verträgen sind eine einzige Leistungsverpflichtungim Sinne der IFRS 15.22–30
  • Auf welche Arten von Verträgen ist IFRS 15 nicht anzuwenden - Leasingverträge - Versicherungsverträge - Finanzinstrumente und andere Rechte oder Pflichten gemäß IFRS 9-11 & IAS 27-28 Ansonsten ist IFRS 15 auf alle Kundenverträge anzuwenden
  • Vorgänge, die IFRS 15 nicht regelt - erhaltene Dividenden - unentgeltliche Transaktionen - Erlösung durch Wertzuschreibungen von Vermögensgegenständen
  • Stufe 2 im 5-Stufenmodell = Identifizierung der Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag -> nicht der Vertrag stellt die eigentliche Bilanzierungsgröße dar, sondern die darin enthaltenenLeistungsverpflichtungen Die Ertragsrealisation erfolgt im Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung
  • Leistungsverpflichtung = jede vertragliche Zusage gegenüber einem Kunden, diesem eine separate Leistung oder ein Bündel von Leistungen zu übereigenen -> erhält ein Vertrag mehrere Leistungsverpflichtungen, so sind diese separat zu bilanzieren, wenn sie nach Art oder nach dem Zeitpunkt der Leistung eigenständig sind
  • Advertisement
  • Wann ist eine Leistungsverpflichtung eigenständig? Wenn,  - der Kunden aus den Gütern oder Dienstleistungen des Vertrags einen Nutzen ziehen kann (= abstrakte Abgrenzungsfähigkeit) und - die im Vertrag vereinbarten Güter oder Dienstleistungen von anderen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag separiert werden können (= Abgrenzbarkeit im Vertragskontext)
  • Einzelne Leistung vs. Güterbündel Im Regelfall werden in einem Vertrag die geschuldeten Güter- und Dienstleistungen explizit bezeichnet -> dabei müssen die einzelnen Leistungen unterscheidbar sein Sind sie nicht unterscheidbar, sind sie in homogene Leistungsbündel zusammenzufassen -> dies kann dazu führen, dass der Vertrag nur eine Leistungsverpflichtung enthält
  • Stufe 3 des 5-Stufenmodells = Bestimmung des Transaktionspreises -> die Gegenleistung ist der Betrag, auf den ein UN im Gegenzug für die Übertragung der Güter oder Dienstleistungen erwartungsgemäß Anspruch hat sowohl fixe als auch variable Bestandteile möglich Beträge, die für Dritte eingesammelt werden (= Finanzamt) sind abzuziehen Liegt kein bestehender Anspruch auf Gegenleistung vor, ist ein Einbezug in den Transaktionspreis nicht erlaubt
  • Finanzierungskomponente bei der Bestimmung des Transaktionspreises -> entsteht, wenn zwischen der vereinbarten Leistungserbringung und der Bezahlungen durch den Kunden ein längerer Zeitraum liegt -> es entsteht entweder für den Kunden oder für das UN ein Finanzierungsvorteil Folge: das UN muss den zugesagten Betrag mithilfe eines risikoadäquaten Zinssatzes um den Zinseffekt bereinigen
  • Zeitspannen bei Finanzierungskomponenten keine wesentliche Finanzierungskomponente bei einem Zahlungsziel unter einem Jahr -> keine Anpassung des Transaktionspreises
  • Stufe 4 des 5-Stufenmodells = Aufteilung des Transaktionspreises bei mehreren Leistungsverpflichtungen -> hat proportional im Verhältnis der Einzelveräußerungspreise zu erfolgen
  • Einzelveräußerungspreis = der Preis, zu dem das Unternehmen das Gut oder die Dienstleistung unter ähnlichen Umständen an vergleichbare Kunden tatsächlich veräußert Ist der Einzelveräußerungspreis direkt nicht beobachtbar, so ist dieser zu schätzen -> 3 Methoden
  • Methoden zur Schätzung des Einzelveräußerungspreises - Schätzung des Preises, den Kunden zu zahlen bereit sind -> Orientierung an aktuellen Gegebenheiten auf dem Markt - Prognose der erwarteten Kosten zuzüglich einer angemessenen Marge - Differenz zwischen der Summe der beobachtbaren Einzelveräußerungspreise anderer Güter und Dienstleistungen des Vertrags und der Gesamtgegenleistung (Residualwertmethode) -> Residualwertmethode nur dann, wenn die Einzelveräußerungspreise stark variieren oder deren Schätzung mit einem hohen Maß an Unsicherheit verbunden ist
  • Stufe 5 des 5-Stufenmodells = Ertragsrealisation zum Zeitpunkt der jeweiligen Erfüllung der Leistungsverpflichtung Erfassung der Umsatzerlöse bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung entweder zu einem genauen Zeitpunkt oder über einen Zeitraum (kein Wahlrecht, sondern situationsabhängig!) Die Leistungsverpflichtung wird durch den Übergang der Kontrolle des Gutes oder der Dienstleistung auf den Kunden erfüllt
  • Kriterien zur Erlöserfassung über einen Zeitraum Einer der nachfolgenden Punkte muss erfüllt sein: - wiederkehrende Leistung: Der Kunde erhält und verbraucht den Nutzen gleichzeitig mit der Leistungserbringung durch das UN - Herstellung eines Vermögenswerts am Standort des Kunden: Durch die Leistung des UN wird ein Vermögenswert hergestellt oder verbessert, der durch den Kunden während der Leistungserbringung kontrolliert wird - Herstellung eines spezialisierten Vermögenswerts, den ausschließlich der Kunde nutzen kann: Vermögenswert ohne alternative Nutzung für das Unternehmen und das Unternehmen verfügt über ein durchsetzbares Recht auf Zahlung für die bis dato ausgeführte Leistung
  • Indikatoren für den erfolgten Kontrollübergang • Kunde hat eine gegenwärtige Zahlungsverpflichtung • Kunde hat physischen Besitz erlangt • Kunde hat rechtliches Eigentum erlangt • Mit dem Eigentum sind Chancen und Risiken verbunden • Kunde hat den Vermögenswert abgenommen
  • Angabepflichten zur Erlöserfassung -> Abschlussadressaten sollen sich anhand der Angaben ein Bild von Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden machen können -> qualitative und quantitative Angaben u.a. zu den Verträgen mit Kunden und allen signifikanten Ermessensentscheidungen, die es bei der Anwendung dieses Standards auf diese Verträge getroffen hat