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Rechtspsychologie (Subject) / Allgemeine Gutachtenerstellung (Lesson)

Vorlesung 10

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  • Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die man für die Sachverständigentätigkeit mitbringen muss? - Offiziell nicht wirklich (kein abgeschlossenes Studium/Weiterbildung/etc.) - ABER: Person muss „vom Gericht als sachverständig erachtet werden“- Richter zieht den Sachverständigen hinzu, also liegt es im ermessen des Gerichts das zu entscheiden - UND: Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts (2016) bei Familiensachen - „…, der mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, ärztliche oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen…“
  • Sagen Sie etwas zu Debatte um die Gutachtenqualität. Wie sieht denn momentan der Qualitätsstandard bei Gutachten aus? - sehr gut, dass diese Debatte stattfindet, denn es gibt offensichtlich große Defizite bezüglich der Qualitätsstandards (Siehe Studie Salewski & Stürmer, 2014) - 54,3% der Gutachten erfüllten nach Einschätzung der Beurteiler keine (!) der unabdingbaren Qualitätsanforderungen —> gravierende fachliche Qualitätsmängel bei vielen Gutachten - seitdem zwar Verbesserungen vorgenommen, aber es muss noch mehr gemacht werden- Verbindliche Weiterbildung zum Rechtspsychologen - Mehr Transparenz und interdisziplinärer Austausch zwischen Richtern & Psychologen
  • Können Sie die Qualitätsstandards für Gutachten nennen? Mindeststandards: Unabdingbare Qualitätsanforderungen 1. Wissenschaftliche Fundierung des Vorgehens (Information, auf die die gutachterliche Beurteilung beruht) - Theoretisch begründetes Vorgehen (Ergebnisse und deren Zustandekommen; Begründung für gutachterliche Schlussfolgerung)  - Formulierung psychologischer, überprüfbarer Fragen (spezifischer Fragen/Hypothesen) - Begründete Auswahl geeigneter Verfahren zur Prüfung der psychologischen Fragen - begründete Festlegung von Entscheidungskriterien VOR der Datenerhebung - Berücksichtigung ALLER Ergebnisse --> wissenschaftlich abgesicherte Schlussfolgerungen zur Beantwortung der Fragestellung 2. Transparenz & Nachvollziehbarkeit - der spezifischen Fragen - der Ergebnisse für die gutachterliche Schlussfolgerung - der Begründung für die gutachterliche Schlussfolgerung - der Information, auf die die gutachterliche Beurteilung beruht  --> sprachlich so darzustellen, dass der Addresat sie inhaltlich nachvollziehen kann 
  • Wer haftet bei Gutachten, wenn Straftäter rückfällig wird? - Der Gutachter muss selbst Schadensersatz leisten, wenn: vorsätzlich/fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet wurde und einem Verfahrensbeteiligten dadurch Schaden entstand - Z.B. unzureichende Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandards (Glaubhaftigkeit, Prognose, Schuldfähigkeit) - Fehler bei eigenen Schlussfolgerungen aus den verwendeten Befund. und Anknüpfungstatsachen (bspw. Rechenfehler bei Tests) - NICHT: wenn Straftäter bei Gefährlichkeitsbeurteilung wieder straffällig wurde
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