Rechtspsychologie (Subject) / Richterliche Urteilsbildung (Lesson)

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Vorlesung 9

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  • Wie läuft die richterliche Urteilsbildung ab? - Zentrale Aufgabe= Subsumption (Einordnung im Strafgesetzbuch) und Festlegung des Strafrahmens - Angloamerikanisches Rechtssystem= Schuldurteil von Jury mit Laien; Strafzumessung von Richter*innen- Kontinentaleuropäisches Rechtssystem= Schuldurteil von Richterinnen; Strafzumessung von Richter*innen (je nach schwere der Tat 1-3 R.) - Danach —> Forschungsfrage/Gutachtenfrage
  • Welche Heuristiken/Bias im Kontext der Urteilsbildung kennen Sie? - Ankerheuristik / Urteilsaker- Hindsight Bias / Rückschaufehler- Confirmation Bias / Bestätigungsfehler/-neigung - Repräsentativheuristik- Passing the Buck-Heurismus - Severity-Heurismus
  • Was versteht man unter extralegalen Einflussfaktoren? - Systematische Einflüsse die auf Vorurteilen beruhen und aufgrund gesetzlicher Regelungen und ethischer Prinzipien eigentlich nicht vorhanden sein dürften - Merkmale der urteilenden Person (bspw. Konservativ-liberale Einstellungen) - Einfluss von Vorurteilen (ethnische Zugehörigkeit, Attraktivität, Geschlecht) - Merkmale der Tat (Absichtlichkeit / Kontrollierbarkeit des Täterverhaltens; Höhe des Schadens für das Opfer) - Merkmale des Täters (Vorstrafen)
  • Warum/wo ist der Rückschaufehler in der juristischen Urteilsbildung relevant? Was könnte man dagegen machen? - Relevant bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit einer Straftat - Problem= im Nachhinein scheinen Ereignisse immer vorhersehbarer, weil man mehr Informationen über das Geschehen und bereits den Ausgang kennt - Lösung= Gutachter bekommt nur die gleichen Informationen wie der Angeklagte und muss auf deren Basis eine Einschätzung der Fahrlässigkeit/Vorhersehbarkeit des Ereignisausgangs vornehmen - bspw. LoveParade (waren die Sicherheitsrisiken vorhersehbar?)
  • Welche Maßnahmen gegen die Bias kennen Sie? —> „Safeguards“ der Urteile von Berufsrichter*innen: - Juristische Aus- und Weiterbildung- Urteile geübt, Fälle bearbeitet, Wissen weitergegeben, Aufklärung über Biases- Formale Vorgaben (z.B. Strafrahmenbestimmung)- in welchem Rahmen ist Strafzumessung möglich- Notwendigkeit der schriftlichen Urteilsbegründung- bewussteren, kognitiven Urteilsprozess erzwingen - Staatsanwaltschaft und Strafverteidigung als „korrigierende“ Instanzen - wenn es doch mal zu einem starken Bias gekommen ist allgemein: - Informationen & Aufklärung der Gerichtsbeisitzenden (Richter, Verteidigung, Anklagende, Staatsanwaltschaft) - Bewusste kognitive Beschäftigung mit Bias —> eigene Denkroutinen unterbrechen, sich von Geschehen kurz mental distanzieren, aus Vogelperspektive draufschauen- Safeguards - Ankerheuristik / Urteilsanker- Richter muss vor Präsentation der Staatsanwaltschaft bereits ein Strafmaß festgelegt haben, damit er nicht von deren Meinung beeinflusst wird - Hindsight Bias / Rückschaufehler- Gutachter bekommt nur die gleichen Informationen wie Angeklagter zum Zeitpunkt vor der Tat (keine Info zum Ausgang des Geschehens) - Confirmation Bias / Bestätigungsfehler/-neigung & Repräsentativheuristik- Keine einseitige Hypothesentestung verwenden
  • Was für Ansätze gibt es zur Urteilsbildung? Früher: sequenzielle Ansätze - Apriori-Hypothese- Gewichtung verschiedenster Indizien- Gewissenheits-Schwelle erreicht Alternative Modelle- Geschichtenmodell - Zwei-Prozess-Modell