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Corporate Governance (Subject) / Begriffsbestimmungen Lek7 (Lesson)
Begriffsbestimmungen Lek7
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- OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit Führende Organisation für internationale CG-Standards Aussage: es gibt kein Universalmodell -> Katalog soll Richtschnur darstellen
- Ziele der OECD - Beiträge zur Verbesserung der Wirtschaftsentwicklung und des Lebensstandards - Förderung des Wirtschaftswachstums
- Grund für Auseinandersetzung der OECD mit CG-Problemen Finanzkrisen in Russland, Asien und Brasilien
- Themenbereiche des OECD-Katalogs - Voraussetzungen an ein effektive CG-Rahmenwerk - Aktionärsrecht - Institutionelle Anleger und Aktienmärkte - Stakeholder - Transparenz - Pflichten des Boards
- ICGN = International Corporate Governance Network vertritt Anliegen institutioneller Investoren knüpft an OECD-Standards an und präzisiert diese
- Konsolidierung der Corporate Governance in der EU immer noch kein Konsens zur CG innerhalb der EU Harmonisierung des Gesellschaftsrechts stagniert, da teilweise fundamentale Kontroversen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf UN-Ebene
- Ursprung der Erörterung des CG-Problems in der EU CG-Aktionsplan 2003 -> Ziel: europaweite Vereinheitlichung CG-relevanter Vorschriften basiert auf Principles Based Approach bekanntestes Ergebnis: Richtlinien zur Abschlussprüfung und Offenlegung; v.a. achte EU-Richtlinie
- achte EU-Richtlinie Umfangreicher Regelungsrahmen für die gesetzliche Abschlussprüfung in der EU Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen einen Prüfungsausschuss einrichten
- EU Grünbuch: Europäischer CG-Rahmen Reaktion auf die Finanzkrise 2008 2011 veröffentlicht
- Bereiche des EU Grünbuch - Funktionweise AR mit Bezug auf das monistische System - Rolle der Akionäre - Überwachungsfunktion und rechtliche Duchsetzbarkeit nationaler CG-Kodizes (Comply-or-Explain)
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- europäischer Gerichtshof im CG-Komplex forciert Entwicklung im Bereich europäischer Rechtsformen (v.a. Kapitalgesellschaften) -> SE
- SE = Societas Europaea supranationale Rechtsform Unternehmen kann Strutkur des Spitzenorgans selbst wählen 40% durch europäische Maßstäbe geprägt, 60% durch nationale Möglichkeit ein zugeschnittenes Beteiligungsmodell auszuhandeln, ohne an die gesetzlichen Regelungen der Mitgliedstaaten gebunden zu sein
- CalPERS veröffentlichte Global Corporate Governance Principles Focus auf institutionelle Investoren mit ICGN abgestimmt
- TIAA-CREF US-Pensionskasse Fokus auf institutionelle Investoren veröffentlichte Policy Statement on CG soll als Grundlage für Dialog zwischen UN und Investor dienen Ziel: langfristige Verbesserung des Shareholder Values
- HERMES britischer Vermögensverwalter Fokus auf institutionelle Investoren Erwartungen an gute CG an ICGN angeglichen
- Quasi-Regulative Aktivitäten bzgl. institutioneller Investoren zur CG-Praxis - CalPERS - TIAA-CREF - HERMES
- Merkmale des amerikanischen (CG-)Systems - Dispersed-Ownership-Strutkur - monistisches Leitungssystem - gut entwickelter Markt für UN-Übernahmen
- US-Regulierungsansatz zum CG-Problem stark durch Kapitalmarktrecht geprägt Erlass zwingender CG-Vorschriften mittels gesetzlicher Regelungen und Vorschriften -> Rules Based Approach
- Gründe für Rules Based Approach in den USA -> kein einheitliches Gesellschaftsrecht -> Regulierungsmaßnahmen nur im zwischenstaatlichen Handel -> eine vom Kapitalmarktrecht dominierte CG-Regelung passt zum Shareholder-Value-Ansatz
- Sarbanes-Oxley Act (SOX) zentrale Bedeutung für die CG-Praxis in den USA Verbesserung der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen & Aufdeckung betrügerischen Verhaltens 11 Abschnitte -> Omnibusgesetz
- Omnibusgesetz ändert, ergänzt und erweitert bestehende (CG-)Regularien
- Grund für Entstehung von SOX viele Bilanzskandale großer börsennotierter UN (Enron & Worldcom)
- Kritik an SOX -> hoher Mehraufwand für UN -> sorgt laut Studie eher für eine Barriere zum Finanzmarkt und zur Flucht internationaler UN
- Dodd-Frank Act Ergänzung zu SOX als Resultat der Finanzkrise Regulierungsspanntweite die weit über CG hinausgeht
- Merkmale des deutschen (CG-)Systems - große Einflussnahme durch Banken und Versicherungen durch Beteiligungen und Depotstimmrechte - dualistisches System im Leitungsorgan - prinzipienbasierter Zugang zum CG-Problem
- Wichtigste Aspekte des deutschen CG-Regulierungssystems - KonTraG - TransPuG --> beide v.a. verankert in HGB und AktG
- KonTraG = Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im UN-Bereich - Einführung eines Risikomanagements u.a. Frühwarnsystem für UN-Krisen - Neuregelung der gesetzlichen Abschlussprüfung (Bestimmung und Abnahme durch AR) - Abschaffung von Mehrfachstimmrechten
- TransPuG = Transparenz- und Publizitätsgesetz - Umsetzung der Empfehlungen aus der Regierungskommission CG -> gesetzliche Verankerung des DCGK
- Empfehlungen aus der Regierungskommission CG - Verbesserung der Informationen für AR (Stärkung der Insider) - neue Kommunikationsmedien -> Ziel: Entscheidungen transparenter gestalten
- Regierungskommission Corporate Governance Definition eines 10-Punkte-Maßnahmen-Katalog für CG-Problem von Gerhard Schröder ins Leben gerufen
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- Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Entwicklung eines Deutschen CG-Kodex unter der Leitung von ThyssenKrupp AR-Vorsitzenden Cromme (-> Cromme-Kommission) -> Verankerung durch TransPuG
- Kritik des Deutschen CG-Kodex - wenig Orientierung an Shareholderinteressen - unzureichende Transparenz
- Standing Commission Cromme-Kommission fungiert seit Erstellung des CG-Codex als dauerhafte Kommission um den Kodex an die aktuellen Entwicklungen anzupassen
- Themenkomplexe des Deutschen CG-Kodex - Präambel - Aktionäre und HV - Zusammenwirken von AR und Vorstand - Vorstand - AR - Transparenz - Rechnungslegung und Abschlussprüfung
- verschiedene Maßgaben des DCGK - Anregung (Kann oder Soll) -> UN können abweichen und müssen dies nicht offenlegen - Empfehlung (Soll) -> Best-Practise; Comply-or-Explain - Gesetzesauslegungen (Soll) -> Auslegung/Interpretation von geltendem Recht - Gesetzeswiedergaben (Muss) -> geltendes Recht
- Vorteile des deutschen CG-Systems Mischung aus zwingenden rechtlichen Vorschriften und Gestaltungsempfehlungen -> solide Rechtsgrundlage mit flexiblen Reaktionsmöglichkeiten Empfehlungen sind vage gehalten, im Notfall kann auf Rechtsbestimmung zurückgegriffen werden
- Nachteile des deutschen CG-Systems - hohe Interpretationsspielräume - hohe Anforderungen an Prüfungsinstanzen