Rechtspsychologie (Subject) / Rechtspsychologie kurz (Lesson)
There are 48 cards in this lesson
Rechtspsychologie
This lesson was created by MarieChristine.
- Unterschied formelles und materielles Strafrecht ? * formelles Strafrecht = Gesetze und die dafür angebrachten Strafen * materielles Strafrecht = Regeln WIE der Prozess durchgeführt werden muss
- StGB - materielles Recht besteht aus einen Allgemeinen Teil und einen besonderen Teil
- formelles Strafrecht besteht aus StPO und GVG (Gerichtsverfassungsgesetz)
- Was gehört zum Allgemeinen Teil des StGB (Strafrecht)? Zum Allgemeinen Teil gehört u.a. : - Geltungsberecih des Gesetzes - Schuldfähigkeit - Gesetzliche Definitonen - Sanktionsrecht - Täterschaft usw
- Was gehört zum zum besonderen Teil des StGB? Straftaten gegen den Rechtsstaat Straftaten gegen die öffentliche Ordnung Straftaten gegen die Rechtspflege Straftaten gegen die Umwelt Straftaten gegen Leben und Gesundheit Vermögensdelikte usw Beispiele: Meineid, Mord, Totschlag, Diebstahl usw)
- StPo (Strafprozessordung) StPO regelt das Verfahren zur Durchsetzung der Normen des StGB. Beispiel: Vollstreckungsverfahren
- Ablauf einer Hauptverhandlung 1. Aufruf zur Sache 2. Belehrung der Zeugen 3. vernehmung des Angeklagten zur Person 4. Verlesung der Anklageschrift 5. Vernehmung des Angeklagten zur Sache 6. Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung, Urkunden, etc) 7. Erklärungen des Angeklagten und der Prozessbeteiligten 8. ggf. Beweisanträge 9. Schlusswort, Plädoyer 10. Urteilsberatung 11. Aufruf, mündliche Urteilsbegründung 12. Rechtsmittelbelehrung
- Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit - Unterbringung in eine psychiatrische Klinik - Privatsphäre eines Angeklaten oder Zeugen beeinträchtigt - Staatssicherheit gefährdet - Geschäfts- Betriebs- oder Steuergeheimnisse - Vernehmung einer Perosn unter 16
- Merkmale einer Glaubhaftigkeitsanalyse - Aussagetüchtigkeit (Ist der Zeuge kognitiv in der Lage eine Aussage zu tätigen?) - Wirklichkeitskontrolle (Ist der Zeuge in der Lage zwischen mehreren Wirklichkeitsebenen zu unterscheiden? In welchem Bewusstseinszustand sind die geschilderten ereignisse entstanden? - Täuschungsabsicht (Macht der Zeuge eine Aussage über seine Erlebnisse oder macht er BEWUSST falsche Angaben?) - Suggestibilität (Unterliegt der Zeuge Beeinflussungen anderen Personen?) PS: erfundene Berichte unterscheiden sich von wahren Berichten in Qualität und Qantität. Sie sind kürzer und enthalten weniger Details.
- Regulatoren zB zustimmendes Kopfnicken
- Illustratoren Untermalen das Gesagte. - Handgesten zur "Deutlichmachung"
- Adaptoren dienen dem Spannungsabbau - am Ohr fummeln, Hand spielen etc
- Unterschied Lüge vs. Irrtum Lüge = motivationale Falschaussage. Absicht. Bewusst. Irrtum = kognitive Falschaussage. Versehen. Unbewusst.
- Worum geht es bei den "Eingangsmerkmalen" ? ES geht um das zweistufige Vorgehen bei der Schhuldfähigkeitsbestimmung.
- Eingangsmerkmale bei der Schuldfähigkeitsbestimmung - krankhafte seelische Störungen (zB Schizophrenie) - tiefgreifende Bewusstseinsstörung (zB Rausch beim affetiven Handel) - Schwachsinn (erhebliche Intelligenzminderung) - schwere andere seelische Abartigkeit (zB SASA, Paraphilen) -> es geht um die Einsichtigkeit und Steuerungsfähigkeit zum TATZEITPUNKT.
- Prognosearten 1. Legalprognose (für künftige Straffreiheit) 2. Sozialprognose (Jugendstrafrecht) 3. Kriminalprognose (künftige Straffälligkeit) 4. Gefährlichkeitsprognose (wie gefährlich für Opfer und Allgemeinheit) 5. Rückfallprognose (ob der Täter gleiche Verbrechen wieder begehen wird)
-
- Legalprognose Prognose für künftige Straffreiheit
- Sozialprognose Jugendstrafrecht
- Kriminalprognose Prognose für künftige Straffälligkeit
- Gefährlichkeitsprognose Wie gefährlich ist der Täter für Opfer und der Allgemeinheit ?
- Rückfallprognose Prognose ob der Täter die gleichen Verbrechen wieder begehenn wird
- Prognoseproblematik (Was kann passieren?) Prognosefehler = methodischer Fehler Prognoseirrtum = vorhergesagte Prognose trifft nicht zu
- Was ist eine Prognosetafel? Auflistung der mit Rückfälligkeit korrelierenden Merkmalen. Quasi eine Checkliste( erfüllt der Proband so oder so viele Kriterien, wird er sicherlich wieder rückfallig)
- Begehrensneurose - neurotisches Streben nach Versorgung - Unfall wird zum Anlass genommen weiterhin Rente zu kassieren - Verweigerung gegenüber Erwerbsleben
- Rente wegen voller Erwerbsminderung - wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist mindestens 3 Std am Tag, 5 Tage die Woche seiner Tätigkeit nachzugehen.
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - wenn der Versicherte 3- bis max. Std täglich, 5 Tage die Woche arbeiten kann.
- Nicht Erwerbsgemindert - Wenn jemand mindestens 6 Std täglich, 5 Tage die Woche arbeiten kann. -> Verbleibende Erwerbsfähigkeit
- Wann gibt es ein soziales Entschädigungsrecht ? - bei MdE über 90%
- MdE Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Was ist die Grundlage bei einer Unfallversicherung zur Bewertung ? Individduelle Erwerbsfähigkeit des betroffenen VOR einem schädigenden Ereignis.
- Was ist zu beachten, wenn es zu mehreren Schädigungen gekommen ist (Unfallversicherung) ? - bei multiplen Schäden: Keine Addition der Prozentpunkte !
- Symptome Typ 2B - Stimmungs- und persönlichkeitsveränderungen - verminderte Impulskontrolle - verminderter Antrieb - neuropsychologische Defizite - bedingt reversible
-
- FPI Freiburger Persönlichkeitstest (Fragebogen)
- Simulation bewusstes und absichtliches Vortäuschen einer tätsächlich vorhandenen Gesundheitsstörung.
- Aggravation Absichtliches deutliches hervorheben von vorhanden Symptomen oder Beschwerden.
- Iatrogene Aggravation Symptome werden von Untersuchung zu Untersuchung immer stärker übertrieben.
- Erinnerung (zB bei einer Zeugenaussage) Probleme beim Abrufen können sein ..? 1. Konstruktiver Charakter des Gedächtnisses (zB fehlende Details werden vom Gehirn dazu gedacht) 2. voreilige Schlussfolgerung 3. Klischeevorstellungen 4. Parteilichkeit 5. Skripte (Gehirn geht davon aus wie ein Bankraub eigtl ablaufen müsste und wird davon beeinflusst) 6. Stress
- Welche Probleme können beim Kodieren (abspeichern im Gedächtnis) auftreten? - Stress - Gewalteinwirkung - etc
- Unterschied zwischen Kognitiven und Erweiterten Interview Ein kognitives Interview ist eng gesehen gar kein Interview, sondern besteht nur aus Abrufhilfen. Das erweiterte kognitive Interview wurde durch Aspekte der Kommunikation und Gesrächsführung erweitert.
- Kognitives Interview - Berichten Sie alles ! - Rekonstruktion des Wahrnehmungskontextes - Erinnern in umgekehrter Reihenfolge - Perspektivwechsel
- erweitertes kognitives Interview - Begrüßung, Personalisieren, Rapport - Ziele des Gesprächs erläutern - freies Erinnern - Befragung - Variation des Abrufvorgangs - Zusammenfasssung - Abschluss
- Verhalten in der Vernehmung ändert sich durch die Nutzenstruktur => Vernehmer muss sich darauf einstellen um beispielsweise den Beschuldigten zu einem Geständnis zu bewegen bei (zurecht) Beschuldigtenvernehmung => Persönliche Nutzenmaximierung des Täters => Angst vor strafrechtlichen Sanktionen (Ersttäter, Beamte, Legalwaffenbesitzer) => Angst vor Aberkennung des Sozialstatus (Politiker etc, Sexualstraftäter) => Schamgefühle/Selbstschutz (Paraphilien) => Bedürfnisse nach Macht und Dominanz (Wiederholungstäter, Mafia) => Bilanzierung (Gestehen von kleinen Delikten um von Größeren abzulenken (Hoeneß) Nutzungsstrukturen bei der Beschuldigtenvernehmung
- Sorgerecht Kindbezogene Sorgerechtskriterien - Bindungen und beziehungene zu den Elternteilen - Beziehung zu den Geschwistern - Wille des Kindes - Kontinuitätsprinzip (gleichbleibende und stabile Lebensverhältnisse)
- Kontinuitätsprinzip gleichbleibende und stabile Lebensverhältnisse
- Sorgerecht Elterliche Sorgerechtskriterien - elterliche Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft (Kompetenzen u. Defizite) - Bindungstoleranz (Bindungen zum Elternteil, liegen Überidentifikation / Überdistanzierung oder PAS vor)
- Sorgerecht Kindeswohlprüfung - Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor ? (Vernachlässigung, Misshandlung, Unverschuldetes Versagen der Eltern) - Prüfung der Erziehungsfähigkeit
- Wann kommt es zur Klärung des Sorgerechts ? - wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beansprucht - wenn die Eltern sich nicht einigen - wenn ein Kind über 14 ist und widerspricht -> Am Ende gibt der Gutachter (lediglich) eine Empfehlung ab. Er steht auf keiner Seite. Auch nicht auf der Seite des Kindes.
- Sorgerecht Wohnortmodelle nennen und beschreiben Eingliederungsmodell = festen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil (der andere wird besucht) Wechselmodell = das Kind wechselt den Ort und lebt zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater Nestmodell = das Kind an einem Ort und die Eltern ziehen wechselweise ein