GoB --> Rahmengrundsätze
= gewährleisten, dass Abbidlung des wirtsch. Geschehens den grundlegenden Anforderungen der Informationsvermittlung genügt - Richtigkeit u. Willkürfreiheit = Regeln für Abbildung sind nachprüfbar - Vergleichbarkeit (Stetigkeit) = Entwicklung des U. u. Infos über versch. Zeiten vergleichbar (z.B. durch Gleichartigkeit der Abschlüsse) - Klarheit u. Übersichtlichkeit = eindeutige Bezeichnung u. Ordnung (z.B. Abschlüsse müssen verständlich u. übersichtlich sein) - Vollständigkeit u. Stichtagsprinzip = Erfassung aller buchungspflichtigen Vorgänge (Schulden, RAP, GuV); Stichtagsprinzip = Kunde geht vor Stichtag pleite --> Aufstellung in Bilanz - Wirtschaftlich- u. Wesentlichkeit = Infos über JA erbringen Informationsertrag
GoB --> Systemgrundsätze
= Gewährleistung der Einheitlichkeit, Folgenrichtigkeit u. einheitliche Bezugsbasis des GoB-Systems - Fortführung der Unternehmenstätigkeit = Bilanzierung u. Bewertung erfolgen unter Annahme der Unternehmensfortführung (Ausnahme: z.B. Insolvenz) - Pagatorik = Abbildung von Vermögensgegenstände u. Schulden, die auf Zahlungsvorgänge zurückzuführen sind - Einzelbewertung = jeder Vermögensgegenstand u. jede Schuld ist für sich zu bewerten - Vorsicht = vorsichtige Führung der Rechnungsauslegung --> nicht zu optimistisch auf die wirtsch. Lage schauen
GoB --> Abgrenzungsgrundsätze
= legen fest, in welcher Periode Wertänderungen zu erfassen sind - Realisationsprinzip = Gewinn erst dann verfassen, wenn realisiert --> Güter/ Leistungen mit AK/HK ansetzen --> Absatzmarkt dann mit Verkaufspreis (Vollzug bei Leistungserbringung) - Imparitätsprinzip = vorsichtige Erfolgsermittlung --> Aufwendungen sind zu berücksichtigen, sobald sie anfallen --> Ertragsantizipationsverbot = Grunds. Geltung des Realisationsprinzip --> Aufwandsantizipationsverbot = Niederstwertprinzip (Vermögen); Höchstwertprinzip (Schulden)
Sachanlagen
= Grundstücke, techn. Anlagen, Maschinen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung
Funktion u. Bedeutung des Eigenkapital
1. Arbeitsfunktion 2. Haftungsfunktion 3. Verlustgleichsfunktion 4. Gewinnbeteiligungsfunktion u. Geschäftsführerfunktion
Gliederung des Eigenkapital
1. gezeichnetes Kapital = Kapital als Haftung der Gesellschafter für Vbk. 2. Kapitalrücklagen = von außen zugeführt durch Ausgabe von z.B. Wandelanleihen --> Verwendung zum Ausgleich z.B. eins Jahresfehlbetrags 3. Gewinnrücklagen = von innen zugeführt
Kapitalerhöhung
= Erhöhung des gez. Kapitals durch z.B. Einlagen, aus Gesellschaftermitteln
Rücklagen
= variable Puffer zum Ausgleich von Verlusten, bevor das gez. Kapital vermindert wird --> Erhöhung der Haftung --> indirekte Liquiditätsverbesserung --> keine flüssigen Mittel offene Rücklagen = Kapital- u. Gewinnrücklagen
Rückstellungen (Definition und Vorschriften)
= Passivposten für bestimmte Verpflichtungen des U. die am Bilanzstichtag dem Grund u. Höhe nach ungewiss sind Vorschriften: - für ungewisse Vbk - für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften - Aufwandsrückstellungen (Verpflichtung gegen sich selbst (z.B. Instandhaltung) - Verbindlichkeitsrückstellungen --> Pflicht bei: betr. Steuern, Pensionen, Buchführung u. JA, Prozesse
Rechnungsabgrenzungsposten
= Korrekturposten, die dazu dienen, bestimmte Zahlungs- oder Erfolgskomponenten zu periodisieren, um eine periodengerechte Erfolgsermittlung zu gewährleisten - passive RAP = Einnahmen jetzt, Ertrag später --> z.B. Mietvorauszahlung, die ganz oder teilweise das nächste Rechnungsjahr betrifft --> in nächster Periode gewinnwirksame Auflösung aktive RAP = Ausgabe jetzt, Aufwand später
Latente Steuern
= temporäre Bilanzdifferenz aus Ansatz- u. Bewertungsunterschieden zwischen Handels- u. Steuerbilanz (z.B. durch unterschiedliche Ansetzung des Abschreibungswert) - aktive = Steuern Handelsbilanz < Steuerbilanz - passive = Steuern Handelsbilanz > Steuerbilanz
Gesamtkosten- u. Umsatzkostenverfahren
Gesamtkostenverfahren = Gegenüberstellung von sämtlichen Aufwendungen der Produktion und den Umsatzerlösen Umsatzkostenverfahren = Gegenüberstellung von Umsatzerlösen mit Aufwendungen des Umsatzprozesses