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Corporate Governance (Subject) / Lektion 7(3) - Nationale Maßstäbe zur CG-Praxis: China und Japan (Lesson)

Lektion 7(3) - Nationale Maßstäbe zur CG-Praxis: China und Japan

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  • das japanische CG-System baut auf dem System von Pape und Weimer auf und ist durch eine Reihe von Besonderheiten geprägt stark durch Banken geprägt; mittlere Streuung der Anteilseigner; Markt für Unternehmenskontrolle so gut wie nicht vorhanden die Struktur des Spitzenorgans ist vom monoistischen Modell geprägt Ausgangspunkt für die  Charakterisierung des japanischen CG-Modells bildet der Keiretsus 
  • Keiretsus Besonderheit der japanischen Industriekultur = netzwerkartige Unternehmensgruppen, die durch wechselseitigen Aktienbesitz stark miteinander verbunden sind und sich dabei in einem President's Council abstimmen zwei verschiedene Konfigurationen: - horizontaler Charakter --> welchselseitige, branchenübergreifende Verflechtung von Unternehmen - vertikale Produktionsverbünde --> eher einseitige Verflechtungssstruktur; i.d.R. besitzt das Core-Unternehmen an der Spitze der Pyramide Aktien der Zulieferer; das Core-Unternehmen überwacht und kontrolliert die Zuliefer-Unternehmen und fordert entsprechende Renditen
  • Konsequenzen aus dem Keiretsus hoher Anteil an stabil gehaltenen Aktien --> mündet in einer Isolierung der beteiligten Unternehmen vom Kapitalmarkt, wodurch dessen Funktionen außer Kraft gesetzt werden  aus diesem Grund spielen Banken im japanischen CG-System eine große Rolle --> hoher Anteil an Bankkrediten, die den UN zur Deckung des Kapitalbedarfs zur Verfügung gestellt werden --> Banken werden in das System der wechselseitigen Beteiligung integriert, da auch Banken Aktien der betroffenen UN halten
  • Organe japanischer Kapitalgesellschaften - HV (= oberste Entscheidungsinstanz; wählt Rechnungsprüfer und Directors) - Board of Directors (aktive Leitungs- und Überwachungsfunktion) --> es werden eine oder mehrere Personen aus dem Board gewählt, die externen gegenüber vertretungsberechtigt sind - gesellschaftsinterne Rechnungsprüfer (=Auditors; sind nach dem Gesetz explizit für die Überwachung der Rechtsmäßigkeit der Geschäftsführung und für die Rechnungsführung verantwortlich) --> in der Praxis hatte die HV allerdings deutlich weniger Entscheidungsgewalt als angedacht; die Auditors hatten keine Sanktionsnierungsmöglichkeiten mit denen sie effektiv Kontrolle ausüben können; die hierarchische Strutkur der Boards ermöglichte keine Selbstkontrolle der Directors
  • Struktur des Board of Directors im japanischen CG-Modell angeführt wird das Board vom Präsidenten, dem ein unterstützender Chairman folgt --> die Entscheidungsgewalt obliegt dem Präsidenten, der sowohl Personalentscheidungen als auch Entscheidungen über das operative Geschäft trifft (letzteres meist zusammen mit einer Gruppe der ranghöchsten Directors) unter dieser Spitze agieren hauptgeschäftsführende, geschäftsführende und einfach Directors teilweise über 40 Directors in einem Board 
  • Entwicklungen im japanischen CG-System - Stärkung der Rolle des Rechnungsprüfers: min. die Hälfte der Auditors muss aus externen Personen bestehen - Wahlmöglichkeit für die Form des Boards zwischen der herkömmlichen japanischen Form und der am US-System orientierten Form mit Committees - Änderung der Rechnungslegungspraktiken z.B. Bewertung zu Marktpreisen - die Wirtschaftskrise 1990 hat zu einer schleichenden Auflösung der Keiretsus geführt durch wachsendes Bewusstsein hinsichtlich der negativen Folgen solcher Überkreuzbeteiligungen --> zunehmende Ablösung durch Aktivitäten ausländischer Investoren - Banken verlieren an Bedeutung - signifikante Verkleinerung des Boards  - steigende Anzahl unternehmensexterner Directors
  • CG-Praxis China China ist von einem Transformationsprozess geprägt, der einer experimentellen Logik und damit keinem konkreten Plan folgt Mittelpunkt des Prozesses: Etablierung marktwirtschaftlicher Elemente (z.B. Privatisierung) Abkehr von der bisherigen Ausgangslage der zentralverwaltungswirtschaftlichen Eigentumsstruktur
  • Arten chinesischer Unternehmen Unterscheidung zwischen staatseigenen, kollektiven und privaten Unternehmen staatseigen = vom Staat gegründet, finanziert und vollständig beherrscht kollektiv = Eigentümer gehören zu einem bestimmten Personenkreis die meisten chinesischen Aktiengesellschaften waren zunächst staatseigen und wurden mittlerweile in kollektive Betriebe umgewandelt --> Prozess der formalen Privatisierung, die aber nicht am staatlichen Eigentum ändert --> Corporatisation
  • Dominanz der Staatsaktie Bezeichnung dafür, dass in China der dominierende Typus von Aktiengesellschaften staatseigen oder vom Staat beherrscht ist
  • Kernproblem der chinesischen CG-Praxis horizontale Corporate Governance --> Interessenkollision zwischen Groß- und Kleinaktionären Fähigkeit der staatlichen Akteure zur Wahrnehmung einer effektiven Überwachungsfunktion zweifelhaft --> hoher Freiheitsgrad der Unternehmensführung, der letztlich meist auf Kosten der Kleinaktionäre ausgeübt wird
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  • Handhabe des CG-Problems in China zunächst dualistisches System, mittlerweile Mischung aus monoistisch und dualistisch Aktiengesellschaften müssen HV, Aufsichtsrat und Vorstand einrichten der Vorstand muss auch unabhängige Mitglieder haben weitere Akteure: Parteikomitee, Versammlung der Belegschaftsvertreter, Gewerkschaft
  • CG-Kodex China verfasst von der chinesischen Wertpapieraufsichtskommission Ziel: Überwachungs- und Kontrollaktivitäten im Sinne aller Aktionäre gewährleisten zwei Probleme sollen gelöst werden: - Kompensation für das Fehlen eines Marktes für UN-Kontrolle - Verhinderung der Entstehung vieler Großaktionäre durch die Privatisierung und deren Einflussmöglichkeiten