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Bürgerliches Recht (Subject) / Problemstellungen (Lesson)
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- Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Antwort: Garantie ist ein zusätzliches Versprechen entweder des Herstellers oder des Verkäufers. Die Gewährleistung ist die gesetzliche Mangelhaftung. Der Verkäufer muss gewährleisten, dass die Ware ohne Mangel ist (§ 433 Abs. 1 S.2 BGB).
- Warum ist der Verkäufer verpflichtet bei fehlerhafter Ware ohne jedes Verschulden nach zu bessern oder Ersatz zu liefern? Kann er gegenüber dem Käufer darauf bestehen? Antwort: Nach § 433 Abs. 1 S.2 BGB muss der Verkäufer verschaffen Eigentum und Besitz frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen, umgekehrt muss der Käufer dem Verkäufer auch diese Chance geben, ehe er zum Rücktritt und zum Schadensersatz greift.
- Wer hat das Wahlrecht bezüglich Nachbesserung oder Ersatz? Antwort: Nach § 439 Abs. 2 BGB grundsätzlich der Käufer, im Werkvertragsrecht der Unternehmer (§ 635 Abs. 1 BGB)
- Wenn ich eine fehlerhafte Ware gekauft habe, kann ich dann grundsätzlich sofort mein Geld zurückverlangen? Antwort: Nach dem Gesetz nein, weil ich dem Verkäufer erst die Chance der Nacherfüllung geben und ihm dazu eine Frist setzen muss. Erst nach erklärtem Rücktritt habe ich einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises (Rückgabe nach § 346 BGB).
- Was ist der Regelfall beim Sachmangel? Antwort: Nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB die Abweichung von der üblichen Beschaffenheit d.h. was durchschnittlichen Erwartungen entspricht.
- Was bedeutet es, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang vorhanden sein muss (§ 446 BGB)? Antwort: Der Mangel muss bereits bei der Übergabe angelegt sein und darf nicht durch den Käufer herbeigeführt werden.
- Sie haben beim Fahrradhändler ein E-Bike gekauft, dessen Akku unterwegs explodiert und sie verletzt. Welche Ansprüche haben Sie gegen den Händler, der argumentiert, nichts von dem Problem gewusst zu haben? Käme auch der Hersteller in Betracht? Antwort: Lediglich einen Anspruch auf Nacherfüllung (Ersatz) (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB), egal ob er etwas wusste oder nicht. Ein Schadensersatzanspruch wegen Ihrer Körperverletzung scheidet aus, weil der Händler keine Kontrollpflicht hat. Wegen der Körperverletzung können Sie vom Hersteller im Rahmen der Produkthaftung Schadensersatz verlangen, nicht aber ein neues Fahrrad bekommen
- Wann ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Antwort: Entweder kraft Vertrags (vgl. § 444 BGB) oder gesetzlich, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt.
- Schadet es, wenn der Käufer einen Mangel erst zu Hause erkennt. Hat er immer noch seine Gewährleistungsrechte? Antwort: ja, denn ich muss es bei Vertragsschluss wissen (§ 442 Abs. 1 BGB)
- Wie kann man grundsätzlich die Gewährleistung vertraglich ausschließen? Antwort: Mit einer Klausel im Vertrag: „Gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeder Gewährleistung mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz“.
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- Wie wäre die Rechtslage, wenn der Händler der Ihnen ein E-Bike verkauft hat, dessen Akku unterwegs explodiert und sie verletzt werden, darauf verweist, dass er im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen hat? Antwort: Ein solcher Ausschluss ist nach § 444 BGB grundsätzlich möglich, nicht aber bei einem Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB, wenn wie hier ein Unternehmer (§ 14 BGB) einem Verbraucher (§ 13 BGB) etwas verkauft, weil er die Gewährleistung nach § 476 BGB nicht ausschließen kann.
- Sie verkaufen einem Bekannten ihr gebrauchtes Auto ohne weitere Regelung. Nach zwei Wochen meldet er sich bei Ihnen und verlangt Reparatur des Getriebes, dass zwischenzeitlich kaputtgegangen ist. Haften Sie? Antwort: Ja, er hat eine nach Nacherfüllungsanspruch im Sinne einer Nachbesserung, weil Sie die Haftung nicht ausgeschlossen habe, was möglich gewesen wäre, weil Sie kein Unternehmer sind.
- Im Schlussverkauf lesen Sie das Schild „Vom Umtausch ausgeschlossen“? Bedeutet dies den vertraglichen Ausschluss der Gewährleistung? Antwort: Damit wird nur der Umtausch aus Kulanzgründen ausgeschlossen
- Welche wichtige Besonderheit gibt es beim Rücktritt im Rahmen der Gewährleistung bezüglich der Frist? Antwort: Sie ist auch entbehrlich, wenn eine zweimalige erfolglose Nachbesserung vorliegt (§ 440 S.1 BGB)
- Warum haftet der Verkäufer selten auf Schadensersatz im Rahmen der Gewährleistung? Antwort: In der Regel hat der Verkäufer keine Kontrollpflichten, es sei denn, dass es Hinweise gibt, dass die Ware zurück zu holen ist.
- Was versteht man beim Werkvertrag unter Selbsthilferecht im Rahmen der Gewährleistung? Antwort: Den Einsatz eines Dritten, der anstelle des bisherigen Unternehmers, der sich weigert nach zu bessern. Dessen Kosten sind Aufwendungsersatz, der dem ursprünglichen Unternehmer in Rechnung gestellt wird (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB).
- Der Heizungsinstallateur X hat einen neuen Brenner angeschlossen, der nach wenigen Tagen ausfällt. Eine Nachbesserung lehnt er aus Zeitgründen ab. Kann ich die Kosten die mir beim Installateur Y entstehen X in Rechnung stellen? Antwort: Ja, es handelt sich um einen Aufwendungsersatz nach § 634 Nr. 2, 637 BGB.