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Corporate Governance (Subject) / Lektion 7 - Regulierungsmerkmale und -entwicklungen in der CG-Praxis (Lesson)

Lektion 7 - Regulierungsmerkmale und -entwicklungen in der CG-Praxis

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  • OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ziel: Beiträge zur Verbesserung der Wirtschaftsentwicklung und des Lebensstandards leisten, das Wirtschaftswachstum in den Mitgliedsstaaten (und den sog. Entwicklungsländern) fördern und damit zur Vertiefung und Intensivierung des Welthandels beitragen Entwicklung eines Katalogs von Standards und Leitlinien für gute Corporate-Governance Praktiken
  • OECD-Katalog bringt zum Ausdruck, dass es kein Universalmodell für eine gute CG gibt ist als eine Richtschnur zu verstehen, an der sich die politischen Entscheidungsträger und Marktteilnehmer orientieren können Inhaltlich ist der Katalog in 6 Themenbereiche aufgeteilt alle 6 Grundsätze werden in zusätzliche Unterpunkte ausdifferenziert zudem werden in einem ausführlichen Kommentar zusätzliche Erklärungen gegeben sowie mögliche Trends aufgezeigt
  • Themenbereiche des OECD-Katalogs - Voraussetzungen eines effektiven CG-Rahmenwerks - Aktionärsrecht, Gleichbehandlung der Aktionäre und Schlüsselfunktionen der Kapitaleigner - Institutionelle Anleger, Aktienmärkte und andere Intermediäre - die Rolle der verschiedenen Stakeholder bezüglich der CG - Offenlegung und Transparenz - Pflichten des Boards
  • ICGN = International Corporate Governance Network neben OECD ein weiterer Akteur, der die CG-Praxis nachhaltig geprägt hat vertritt vor allem die Interessen institutioneller Investoren Aktivitäten erstrecken sich von der Formulierung von CG-Grundsätzen bis zu Stellungnahmen und Leitlinien zu problemrelevanten Einzelthemen (z.B. Vergütung/Aktionärsrecht) knüpft an OECD an, behandelt diese aber eher als Mindeststandards --> ICGN veröffentlicht ergänzende Stellungnahmen zu den OECD Grundsätzen, um die Maßnahmen und Aufgaben zur Implementierung dieser zu präzisieren
  • Corporate Governance in der EU Innerhalb der EU bislang kein Konsens zum CG-Thema Prozess der Vereinheitlichung zwar in vielen Bereichen fortgeschritten, aber Harmonisierung des Gesellschaftsrecht problematisch, da teils fundamentale Kontroversen zwischen den Ländern z.B. zum Thema Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene
  • CG-Aktionsplan 1999: Erörterung des CG-Problems im Aktionsplan Finanzdienstleistungen  2003: differenzierte Betrachtung des Aktionsplans im CG-Aktionsplan Ziel: CG-relevante Vorschriften europaweit verheitlichen das Vorgehen der EU beruht dabei auf dem prinzipienorientierten Ansatz (Principles Based Approach) bekanntesten Ergebnisse: Richtlinien zu Abschlussprüfungen und zu Offenlegungsfristen
  • achte EU-Richtlinie auch: Abschlussprüferrichtlinie Bestandteil des CG-Aktionsplans beinhaltet einen umfassenden rechtlichen Regelungsgsrahmen für die in der EU durchgeführte gesetzliche Abschlussprüfung u.a. werden Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Comitees) verpflichtet --> das öffentliche Interesse wird v.a. durch die Art der Tätigkeit und die Größe des UN bestimmt
  • Audit Committee Prüfungsausschuss, der aus mindestens einem unabhängigen Mitglied bestehen muss, da über Kenntnisse der Rechnungslegung verfügt soll als spezialisiertes Gremium vorrangig dem Ziel einer kompetenten und unabhängigen Überwachung der Finanzberichterstattung des UN dienen (--> Corporate Governance Policy)
  • EU Grünbuch: Europäischer Corporate Governance Rahmen wurde 2011 als Reaktion auf die Finanzkrise veröffentlicht drei Bereiche: - Vielfalt und Funktionsweise des Aufsichtsrats, allerdings mit ausdrücklichem Bezug auf monistische Systeme - Konkretisierung der Rolle der Aktionäre - Überwachungsfunktion und rechtliche Durchsetzbarkeit der nationalen CorporateGovernance-Kodizes 
  • europäischer Gerichtshof Impulsgeber des europäischen CG-Diskurses forciert Entwicklungen im Bereich der europäischen Rechtsformen (insb. Kapitalgesellschaften) --> hieraus entwickelte Rechtsform: Societas Europaea (SE)
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  • Societas Europaea supranationale Rechtsform, welche die nationalen Strukturen und deren CG-Spezifika überlagert ist jedoch von vielfältigen Wahlrechten der EU-Mitgliedstaaten begleitet bzw. geht mit einer Vielzahl von nationalen Regelungsaufträgen einher --> stellt nur eine Art Handlungsrahmen für die nationalen Gesetzgeber dar --> ca. 40% europäische Maßstäbe, 60% nationale Befugnisse freie Wahl zwischen monistischem und dualistischem Modell (kann jederzeit durch Satzungsänderung getauscht werden) Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertreter können ein auf die jeweilige SE zugeschnittenes Beteiligungsmodell aushandeln, ohne an die gesetzlichen Regelungen der Mitgliedstaaten gebunden zu sein (an Bedingungen geknüpft)
  • CG-Praxis bei institutionellen Investoren institutionelle Investoren sind intensiv in das CG-Problem eingebunden   Regelungen/Kondizes in: - CalPERS - TIAA-CREFF - HERMES
  • CalPERS veröffentlichte 1997 die Corporate Governance Principles für institutionelle Investoren   wurden mit den Richtlinien der ICGN abgestimmt und nachträglich für Unternehmen bestimmter Länder angepasst
  • TIAA-CREF = US-amerikanische Pensionskasse für Lehrkräfte & Wissenschaftler Festlegung von Richtlinien im Policy Statement on Corporate Governance sollen als Grundlage für den Dialog zwischen Investor und Leitungsorganen der Unternehmen dienen und verfolgen als oberstes Ziel die langfristige Verbesserung des Shareholder Values
  • HERMES = britischer Vermögensverwalter hat Erwartungen an gute CG in schriftlichen Grundsätzen in einer Corporate Governance Policy fixiert
  • Merkmale des anglo-amerikanische Systems - breit gestreuter Aktienbesitz - unabhängiges und einstufiges Leitungssystem - gut entwickelter Markt für Unternehmensübernahmen - starke Integration der Aktionäre in den Entscheidungsprozess
  • US-amerikanischer Regulierungsansatz zum CG-Problem stark durch das Kapitalmarktrecht geprägt zwingende CG-Vorschriften in Form von Regelungen, Vorschriften der Börsenaufsicht des Bundes und dem Enforcement einzelner großer Börsen es wird in starkem Maße dem normenbasierten Ansatz (Rules Based Approach) entsprochen
  • Gründe für den Fokus auf den Kapitalmarkt in der CG-Praxis der USA - der Gesetzgeber kann aufgrund der Besonderheiten des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts (Delaware-Effekt) wirksame Regulierungsmaßnahmen nur im Bereich des zwischenstaatlichen Aktienhandels entfalten - eine vom Kapitalmarktrecht dominierte CG-Regelung korrespondiert mit den Maßstäben des Shareholder-Value-Ansatzes --> eine darauf ausgerichtete Unternehmenspolitik wird immer von dem Bemühen geprägt sein, den Kurswert der Aktien und damit den Marktwert des Gesamtunternehmens zu maximieren
  • Sarbanes-Oxley Act (SOX) zentrale Bedeutung für die Besonderheiten der CG-Praxis in den USA Verabschiedung als Reaktion auf Bilanzskandale großer börsennotierter Unternehmen Ziel ist es die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen zu verbessern, betrügerisches Verhalten aufzudecken und angemessen zu ahnden und so Anleger vor Fehlinvestitionen zu schützen Omnibusgesetz: ändert, ergänzt und erweitert die relevanten Regularien zur CG-Praxis und findet Anwendung auf alle bei der US-amerikanischen Börsenkommission SEC registrierten Gesellschaften --> Anwendung auf US-Unternehmen und an der US-Börse notierte ausländische Unternehmen SOX besteht aus 11 Abschnitten