Strafrecht (Subject) / Rechtfertigende Einwilligung (Lesson)

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Rechtfertigende Einwilligung

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  • (1) Verfügungsberechtigung und Träger des Rechtsguts Verfügungsbefugnis: Einwilligender ist alleiniger Träger des Rechtsguts = auch Eltern für minderjährige Kinder  Dispositionsbefugnis: Inhaber muss verfügen dürfen. 
  • 2) Disponibilität des Rechtsguts Das Rechtsgut muss zur Verfügbarkeit des Einzelnen stehen. → nicht Rechtsgüter der Allgemeinheit → beachte die Einwilligungssperre des § 216 StGB und § 228 StGB
  • (3) Einwilligungsfähigkeit Der Einwilligende muss die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs erkennen können. Dies setzt eine allgemeine Einsichtsfähigkeit, aber keine Geschäftsfähigkeit, voraus
  • (4) Fehlen von wesentlichen Willensmängeln → nur rechtsgutsbezogene Irrtümer relevant
  • (5) Erklärung vor der Tat Tat kann vorher erklärt werden 
  • (6) Handeln in Kenntnis der Einwilligung (subjektives Element (6) Handeln in Kenntnis der Einwilligung (subjektives Element
  • c) Mutmaßliche Einwilligung Voraussetzungen: 1. Unmöglichkeit der tatsächlich erklärten Einwilligung 2. Handeln im mutmaßlichen Interesse des Betroffenen