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Versuchsplanung und Datenerhebung (Subject) / Ethische Aspekte wissenschaftlicher Forschung (Lesson)
Wissenschaftsfreiheit & Verantwortung, Integrität & Vertrauen, Grundsätze nach Merton, Cournand & Zuckermann, DGPs und UzK, verantwortliches Handeln "innerhalb" vs. "außerhalb"
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- Der Zusammenhang von Wissenschaftsfreiheit, Verantwortung & Vertrauen -> Art. 5 Satz 3: „Kunst und Wissenschaft und Lehre sind frei“ - formal unbeschränktes Grundrecht, aber Grenzen, wo Grundrechte Anderer verletzt werden - DGPs: aus Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit entspringt Verantwortung für Form und Inhalt wissenschaftlicher Forschung und Lehre -> Wissenschaftsfreiheit ist an den verantwortlichen Umgang mit dieser gebunden - verantwortliches Handeln ist die Vorraussetzung für das Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft a) verantwortliches Handeln "innerhalb" (der wissenschaftlichen Praxis selbst gegenüber) b) verantwortliches Handlen "außerhalb" (der Gesellschaft gegenüber) - gesellschaftliches Vertrauen ist Vorraussetzung für Wissenschaftsfreiheit, (finanzielle) Unterstützung und gesellschaftliche Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Exekution der Wissenschaftsfreiheit - Träger*in der Wissenschaftsfreiheit und somit Verantwortung ist Wissenschaftler*in selber - wissenschaftliche Gemeinschaft legt Regeln und Sanktionen fest -> Fachgruppen, aber auch z.B. die DGP, UzK interne Regeln etc. - im Notfall greift auch die Gesellschaft in Form von Politik oder Rechtssystem ein
- Merton's "Scientific ethos" (1940) -> ethische Normen, die "Gute wissenschaftliche Praxis" gewährleistens sollen (verantwortliches Handlen innerhalb der wissenschaftlichen Gesellschaft) 1. Communism - Wissenschaftliche Ergebnisse entstehen in Kooperation - jedes Mitglied der wissenschaftlichen Gemeinschaft sollte Zugang zu allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Recht auf Teilhabe haben 2. Universalism - Bewertung wissenschaftlicher Forschung (z.B in Hinblick auf Geltungsansprüche) müssen unabhängig von Person, ihrem Sozialprofil, gesellschaftlichen Status etc. erfolgen, d.h. nach objektiven Gesichtspunkten und auf Basis sachlicher Argumente 3. Disinterestedness (Uneigennützigkeit) - Motivation hinter Wissenschaft sollte wissenschaftliche Neugier & Erkenntnisgewinn sein und im Interesse der Gesellschaft stattfinden - keine Wissenschaft aus Eigennutz, aufgrund persönlicher Präferenzen und subjektiver Meinungen 4. Organized Scepticism (Systematischer Zweifel) - (auch eigene) wissenschaftliche Überzeugungen und Erkenntnisse sollten jederzeit überprüft und revidiert werden, da sie fehlerhaft oder falsch sein können
- Cournand & Zuckermann's "Code of scrience" (1970) -> ethische Normen, die "Gute wissenschaftliche Praxis" gewährleistens sollen (verantwortliches Handlen innerhalb der wissenschaftlichen Gesellschaft) 1. Objektivität - persönliche Wünsche und Präferenzen sind der Objektivität, Unparteilichkeit und Redlichkeit in der wissenschaflichen Forschung unterzuordnen (vgl. Disinterestedness) 2. Aufrichtigkeit - Aufrichtigkeit, Gewissenhaftigkeit und Einsicht sollten bei jedem Schritt der wissenschaflichen Forschung (von den Hypothesen über Methode, Auswertung, Interpretation und Geltungsanspruch) leitend sein (vgl. Disinterestedness) 3. Toleranz - es gilt anderen Wissenschaftlern und insbesondere anderen wissenschaflichen Standpunkten gegenüber tolerant zu sein (vgl. Universalism) 4. Zweifel an der Gewissheit - Notwendigkeit der Anerkennung, dass es in der wissenschaftlichen Forschung keine Gewissheit/ absolute Wahrheit gibt - daraus folgend kontinuierliches rationales Hinterfragen und Revision wissenschaftlicher Befunde (vgl. Organized Scepticism) 5. Selbstloses Engagement - Wissenschaftliche Erkenntnis hat einen Selbstwert - ForscherIn sollte seine eigene Arbeit selbstlos, unparteiisch und engagiert im Sinne der wissenschaftlichen Erkenntnis verfolgen (vgl. Disinterestedness)
- Research Code of Conduct der UzK (verantwortliches Handeln innerhalb) -> grundlegende Prinzipien "ethisch reflektierte und verantwortunsbewusst durchgeführter" wissenschaftlicher Arbeit: 1. Streben nach Erkenntnisgewinn -> Ziel wissenschaftlichen Handelns ist Generation überprüfbaren, nachvollziehbaren Wissens 2. Unabhängigkeit - Forschung ist unabhängig von subjektiven Interessen oder den potenziellen Interessen Dritter (vgl. Disinterestedness, Objektivität) 3. Gewissenhaftigkeit - Einbringung des Expert*innenwissens, Nutzung der modernsten, anerkanntesten Methoden der Forschung, den „state oft the art“ (vgl. Aufrichtigkeit) 4. Integrität - integre/verantwortlich Handlung bei Durchführung, aber auch bei Wiedergabe von Forschungsprojekten 5. Kritikfähigkeit - konstruktive Kritik als Bestandteil der wissenschaflichen Weiterentwicklung (vgl. Organized Scepticism, Zweifel an der Gewissheit) 8. Transparenz von Forschungsergebnissen - Ergebnisse der Forschung müssen zeitnah und transparent nach der Durchführung veröffentlicht werden 9. Dokumentation von Forschungsdaten - langfristige Sicherung und Bereitstellung von Forschungsdaten
- Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis laut DGP 1. unbedingte Redlichkeit (Ehrllichkeit) - in Forschung und Lehre (vgl. Aufrichtigkeit) 2. Befolgen allgemeingültiger Regeln methodischen Vorgehens und Überprüfbarkeit von Ergebnissen - "state of the art" der Methodik (vgl. Gewissenshaftigkeit) - zu allen Zeitpunkten der Forschung Bereitschaft, wissenschaftliches Vorgehen darzustellen, zubegründen und der rationalen Kritik zu unterziehen (vgl. Transparenz, Streben nach Erkenntnisgewinn/Selbstloses Engagement) 4. Kritische Betrachtung des eigenen Forschungsprozesses - Berücksichtigung aller Informationen und Gegenargumente, ggfs. Anpassung noch während der Forschungsarbeit (vgl. Systematischer Zweifel/Zweifel an der Gewissheit/Kritikfähigkeit) - Berücksichtigung von Gegenargumenten unabhängig von der Person, die diese anbringt (vgl. Universalism, Toleranz) 5. Dokumentation und Zugänglichkeit aller Forschungsergebnisse - auch wenn diese den eigenen Hypothesen und Interessen widersprechen (vgl. Communism, Disinterestedness, Transparenz &Dokumentation)
- Wissenschaftliches Fehlverhalten a) Betrug - z.B. Datenfälschung, Plagiate, Ideendiebstahl b) Täuschung - Verschweigung von Interessenkonflikten, selektive Nicht-Veröffentlichung sich-widersprechender Ergebnisse, Darstellung explorativer Forschung als hypothesentestend, Fehlinterpreation statistischer Kennwerte uvm. c) Selbsttäuschung - unbeabsichtigte, unerkannte Fälle von Täuschung, Grenze zwischen Validitätsgefährdung und wissenschaftlichem Fehlverhalten (z.B. durch unbewusstes Multiples Testen)
- Maßnahmen bei wissenschaftlichem Fehlverhalten -> bei Verdacht auf intentionalem wissenschaftlichen Fehlverhalten oder Mitwissen (Betrug oder Täuschung, keine Selbsttäuschung) - Problem: Situation oft uneindeutig - Möglichkeiten a) Korrektur oder Zurückziehen der Publikation b) Wenden an Ombudspersonen, die Verdacht nachgehen und zuständige Gremien informieren -> Enleitung disziplinarischer Maßnahmen ggfs. bis zur Aberkennung des Titels
- Möglichkeiten der Selbsttäuschung - 3 Foki, in denen man Selbsttäuschung betrachten kann a) enger Fokus auf Untersuchung beschränkt - z.B. durch unkontrollierte Störvariablen - geringer subjektiver Einfluss beteiligter Wissenschaftler b) erweiterter Fokus auf Wahl und Zusammenhang zwischen SH, U und ES - z.B. durch unzureichende bzw. keine Implikationsbeziehung zwischen PH und SH, zu hohe Fehlerniveaus etc. - höherer subjektiver Einfluss beteiligter Wissenschaftler c) breiter Fokus auf Aufstellen der PH und Entscheidung über PH - großer subjektiver Einfluss beteiligter Wissenschaftler
- Subjektive Einflüsse bei Untersuchungen -> je breiter der Fokus mit dem Untersuchung in den Blick genommen wird, desto höher ist der subjektive Einfluss beteiligter Wissenschaftler (vgl. Möglichkeiten der Selbsttäuschung) - Beispiele: -> kognitive Biase -> motivationale Einflüsse ("eigene" Theorie) -> konfligierende Interessen (Erkenntnisgewinn vs. Karriere) => Gefährdung der Objektivität und somit Validität durch Präferenz für bestimmte Theorie oder Hypothese - Präferenz für Hypothese oder Theorie äußert sich auf Ebenen der Versuchsplanung, Auswertung und Interpretation
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- Validitätsgefährdungen durch subjektive Einflüsse (Präferenz einer Hypothese) - Gefährdungen auf Ebenen der Versuchsplanung, Auswertung und Interpretation a) Versuchsplanung - z.B Deuten eines statistisch signifikanten Ergebnisses als Evidenz für die Psychologische Hypothese, Formulierung einer unspezifischen H1 (NHST) - z.B. zu kleine Teststärke -> erhöht Anteil der alpha-Fehler an der Gesamtheit signifikanter Ergebnisse b) Auswertung - Biase bei der nachträglichen Auswahl von Auswertungsmethoden - Multiples Testen ohne Auskunft darüber oder Korrektur des Alpha-Fehlerniveaus - unbewusste Wahl der Auswertungsmethode, die am ehesten ein signifikantes Ergebnis erzeugt ("garden of forking paths") -> entspricht Multiplem Testen ohne Korrektur des alpha-Niveaus => führt zur Misinterpretation einer explorativen Datenanalyse als hypothesentestend c) Interpretation des Effektes zugunsten der eigenen Hypothese - Effekte, die in der EG nur knapp signifikant sind und ich KG nur knapp nicht signifikant werden als allgemein signifikant interpretiert (dabei ist Unterschied nicht signifikant) - Flexibilität der Interpretation, wenn Effekt z.B. nur auf einer oder zwei von mehreren AVs signifikant geworden ist
- Kontrolle subjektiver Einflüsse a) Selbsteinschränkung durch öffentliche Registrierung des Analyseplans (Präregistrierung) b) Aufstellen multipler Hypothesen statt nur einer "persönlichen" Hypothese für die man Evidenz finden möchte c) Aufrechterhaltung der ethischen Haltung: offen, aufrichtig, selbstkritisch - da man sich aber nicht zu 100% auf objektives, verantwortliches Verhalten der Wissenschaftler*innen verlassen kann gibt es ethische Normen und Regeln innerhalb des Wissenschaftssystems (z.B. Research Conduct der UzK, Richtlinien der DGP etc.) -> nur bei intersubjektiv nachvollziehbaren (repliziert von unabhängigen Forschern) Befunden darf von Existenz des Effektes ausgegangen werden -> gegenseitige Kontrolle, Kritik und Überprüfung -> Transparenz und vollständiger Informationsaustausch von Seiten der Wissenschaftler, aber auch Publikationssysteme (Nudges, Veröfffentlichung nicht-signifikanter Befunde)
- Research Code of Conduct der UzK (verantwortliches Handeln außerhalb) -> Regeln und Normen für verantwortliches Handeln außerhalb der wissenschaftlichen Praxis: "Schaden abwenden: Forschung am Menschen" -> Richtlinien der DGP: "Würde, Integrität, Sicherheit und Wohl der Versuchspersonen sind zus chützen" Research Code of Conduct der UzK: 6. Sicherheitsrelevante Forschung (=> besondere Verantwortung) a) Forschung mit Risiken der Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwet, friedliches Zusammenleben der Völker verbunden ist b) Forschung, dessen Ergebnisse unmittelbar von Dritten zur Verletzung der oben genannten Aspekte führen kann 7. Verantwortung in der Wissenschaft - Treffen aller notwendigen Vorkehrungen, um Sicherheit und Gesundheit der Projektbeteiligten zu schützen - genehmigungspflichtige Forschungsarbeiten am Menschen dürfen erst nach Freigabe durch eine zuständige Kommission (Ethikkommission der Humf) durchgeführt werden - auch bei nicht-genehmigungspflichtigen Arbeiten ethische und rechtliche Beratung möglich
- Rolle der Ethikkommission der Humf - übernimmt keine Verantwortung für wissenschafliche Forschung, sonder bezieht nur Stellung - Prüft, ob Minimierung des Risikos der Teilnehmer getroffen wurde, Einwilligung der Teilnehmenden hinreichend belegt wurde und Datenschutz eingehalten wurde - Prüft Antrag auf Vollständigkeit hinsichtlich folgender Aspekte: Ziel und Ablauf des Versuchs, Art und Anzahl der Versuchsteilnehmenden, Belastungen und Risiken, sowie Vorkehrungen zur Prävention dieser, Aufklärung der Teilnehmenden über Ablauf & Risiken, Regelungen zur Einwilligung & Möglichkeiten Zurückzutreten, Informationen zur Datenregistrierung - nach Prüfung dieser Aspekte wird von mehreren Gutachtern eine Stellungnahme formuliert - Antragsteller hat Möglichkeit, Einspruch zu erheben, was zu Überarbeitung der Stellungnahme führen kann - bei positivem Bescheid darf Forschende*r Arbeit durchführen, allerdings muss bei nachträglichen Änderungen des Vorhabens erneut die Ethikkommision informiert werden