Finanzierung (Subject) / Kapitel 7 (Lesson)

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Skript Kapitel 7

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  • Gründe für geringe EK- Quote? 1. Unterdurchschnittliche Rendite 2. Hohe Besteuerung der Erträge 3. FK wird vom Gesetzgeber privigiliert (Gläubigerschutz)
  • Vorschläge zur Verbesserung der Eigenkapitalstruktur deutscher Unternehmen? 1)    Förderung der Rechtsform AG  „kleine“ AG 2)    Genussscheine emittieren auch ein nicht börsennotiertes Unternehmen (wie AG) kann sich Kapital im Rahmen der Emission von Genussscheinen über die Börse beschaffen 3)    Förderung der Rechtsform Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) 4)    Förderung von Venture Capital (Wagniskapitalfinanzierung) 5)    Förderung der Buy Out Finanzierung (Leverage Buy Out Finanzierung) 6)    Förderung der Asset Backed Finanzierung (ABS-Finanzierung)
  • Arten von Aktien? o   Inhaberaktie (Übertragung durch Einigung und Übergabe der beteiligten Parteien) o   Namensaktie (Übertragung durch Einigung, Übergabe und Indossament (es wird in den USA nach jedem Verkauf eine neue Aktie mit dem Namen des derzeitigen (neuen) Aktieninhabers ausgegeben (emittiert; in den USA: gedruckt))) o   Vinkulierte Namensaktie (Übertragung durch Einigung, Übergabe, Indossament und Zustimmung des Vorstandes der Gesellschaft (AG) zur Übertragung an den neuen Aktionär). Nach Zustimmung des Vorstands erfolgt die Eintragung des neuen Aktionärs ins „Aktienregister“ (frühere Bezeichnung bis 2001: „Aktienbuch“). – (Vinkulierte Namensaktien kommen insbesondere bei Versicherungsgesellschaften in Deutschland (Allianz SE und Münchener Rückversicherung AG) vor. In der Schweiz sind diese üblich. Ebenfalls bei z. B. bei Deutsche Lufthansa AG.)
  • wirtschaftliche Wertbezeichnung der Aktie? o   Nennwertaktien (Nennwert auf der Aktienurkunde genannt; Mindestnennwert 1 €) o   Stückaktien (kein Nennwert auf Aktienurkunde aufgedruckt; aber der „wirtschaftliche“ Mindestnennwert einer Aktie muss mindestens 1 € betragen)
  • Rechte der Aktionäre? 1)    Recht auf Anteil am Bilanzgewinn 2)    Recht auf Anteil am Liquidationserlös 3)    Anspruch auf Rechenschaft und Information 4)    Stimmrecht 5)    Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung 6)    Bezugsrecht im Rahmen von Kapitalerhöhungen (auf „junge“ Aktien der Gesellschaft)
  • Genussscheine? Genussrechts sind Rechte am Erfolg eines Unternehmens. Wenn die Genussrechte Anlegern zur Verfügung gestellt werden, dann sind diese in Genussscheine zerlegt. – Eine andere Definition lautet, dass Genussscheine Finanzinstrumente sind, die als schuldrechtlich begründete Finanzierungsmittel mit mitgliedschaftstypischen Vermögensrechten ausgestattet sind.  
  • Wandelschuldverschreibungen? Schuldverschreibung (Anleihe) von Aktiengesellschaften, bei der neben dem Anspruch auf Rückzahlung des Nennwerts und der geringen Zinsen ein Wandlungsrecht in eine bestimmte Anzahl von Stammaktien der emittierenden Gesellschaft besteht. Somit verkörpert die Wandelschuldverschreibung hybrides Kapital: Während am Anfang ein Gläubigerverhältnis besteht, wird bei Umtausch in Aktien der Investor zum Aktionär und die Wandelschuldverschreibung erlischt.
  • Formen der Kapitalerhöhung einer AG? 1. Ordentliche Kapitalerhöhung             2. Genehmigte Kapitalerhöhung       3. bedingte Kapitalerhöhung                  4. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln  
  • Venture Capital und Business Angel? Venture Capital: Im Rahmen dieser Finanzierung wird Kapital von Kapitalgebern bereitgestellt, die keine laufenden Ausschüttungen erwarten. Nach einer Anzahl von Jahren (durchschnittlich ca. 5 bis 7 Jahre) zieht sich der Wagniskapitalgeber aus dem Unternehmen zurück und realisiert einen Vermögenszuwachs im Rahmen des Rückzugs aus dem Unternehmen. Business Angel: ist jemand, der sich finanziell an Unternehmen beteiligt und gleichzeitig die Existenzgründer mit Know-how und Kontakten in einer typischerweise sehr frühen Phase unterstützt. Meist handelt es sich dabei um erfolgreiche Gründer, die nach dem Verkauf oder Börsengang ihres ehemaligen Unternehmens Kapital und Know-how in junge Unternehmen einbringen, oder um erfahrene Unternehmer oder leitende Angestellte, die aufgrund ihrer langen Berufstätigkeit über mehr Management-Erfahrung und Kontakte verfügen als die Gründer der betreuten Unternehmen selbst.