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Steuerlehre (Subject) / Gewerbesteuer: Steuerobjekt, Steuerschuldner (Lesson)
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- Gewerbebetrieb ist nach Legaldefinition jede selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. richtig
- Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die Tätigkeiten der offenen Handelsgesellschaften und der Kommanditgesellschaften. richtig.
- Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb ist, dass die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufes noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist. richtig
- Die Ausübung von Land- und Forstwirtschaft sowie die Ausübung eines freien Berufs fallen unter die Legaldefinition des Gewerbebetriebs. falsch Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs gemäß § 15 Abs. 2 EStG ist, dass die selbstständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.
- Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. richtig
- Gewerbebetriebe unterliegen der inländischen Gewerbesteuer unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland betrieben werden. falsch. Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer nur, soweit sie im Inland betrieben werden.
- Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. richtig
- Der Gewerbeertrag ist seit 1998 die einzige Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. richtig. . Bis einschließlich 1997 erfolgte auch noch eine ertragsunabhängige Besteuerung der Substanz mit der Gewerbekapitalsteuer.
- Die Gewerbesteuer beruht auf zwei Bemessungsgrundlagen, und zwar auf dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital. falsch. Eine ertragsunabhängige Besteuerung der Substanz mit der Gewerbekapitalsteuer erfolgte nur bis einschließlich 1997
- Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt um bestimmte Hinzurechnungen und vermindert um bestimmte Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz. richtig.
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- Die Gewerbesteuer ergibt sich als das Produkt aus dem Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag und dem Hebesatz. Der Hebesatz wird hierbei von der Gemeinde festgelegt, auf deren Gebiet sich der Gewerbebetrieb befindet. richtig
- Die Jahressteuerschuld ergibt sich als das Produkt aus zu versteuerndem Einkommen und dem Gewerbesteuersatz. - Gewerbeertrag * Steuermesszahl = Steuermessbetrag- Steuermessbetrag * Hebesatz = Gewerbesteuer
- Der Gewerbesteuerhebesatz wird von dem Bundesland festgelegt, auf dessen Gebiet sich der Gewerbebetrieb befindet falsch. Der Hebesatz (Prozentsatz) wird von der hebeberechtigten Gemeinde bestimmt = Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Gewerbebetrieb befindet
- Der Hebesatz zur Ermittlung der Gewerbesteuer wird von den Bundesländern verbindlich für ihr Territorium festgelegt. falsch. Der Hebesatz (Prozentsatz) wird von der hebeberechtigten Gemeinde bestimmt = Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Gewerbebetrieb befindet