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Steuerlehre (Subject) / Einkommensteuer: Veranlagungsformen (Lesson)
- Im Einkommensteuerrecht gilt der Grundsatz der Individualbesteuerung. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Steuerpflichtige einzeln besteuert wird (Grundsatz der Einzelveranlagung). richtig.
- Grundsätzlich wird jeder Steuerpflichtige einzeln besteuert (sogenannter Grundsatz der Einzelbesteuerung). richtig.
- Eine wichtige Ausnahme von dem Grundsatz der Individualbesteuerung ergibt sich im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten. richtig.
- Eine Ausnahme von dem Grundsatz der Individualbesteuerung ergibt sich im Falle der Zusammenveranlagung von Familien. Hier werden die Einkünfte aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder zunächst einzeln ermittelt, danach zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte zusammengerechnet und ihnen gemeinsam zugeordnet. Die Familie wird sodann als ein Steuerpflichtiger behandelt. = falsch. Die Aussage würde richtig, wenn man die auf die Familie bezogenen Begriffe durch den Begriff der Ehegatten ersetzte
- Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte dieser zunächst einzeln ermittelt, danach zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte zusammengerechnet und den Ehegatten gemeinsam zugeordnet. Die Ehegatten werden sodann als ein Steuerpflichtiger behandelt. richtig.
- Neben der Zusammenveranlagung kennt das Einkommensteuergesetz für Eheleute die getrennte Veranlagung. richtig .§ 26a EStG kennt den Begriff der getrennten Veranlagung nicht mehr, stattdessen wird der Begriff der Einzelveranlagung verwendet. Da der Kurs 00034, Kap. 5.2.4 aber noch vom Begriff der getrennten Veranlagung ausgeht, wurden in dieser Klausur für beide möglichen Ergebnisse (Aussage = richtig/falsch) Punkte vergeben.
- Für Eheleute kennt das Gesetz die getrennte Veranlagung. Bei dieser Veranlagungsform werden jedem Ehegatten nur die von ihm selbst bezogenen Einkünfte zugerechnet. richtig § 26a EStG kennt den Begriff der getrennten Veranlagung nicht mehr, stattdessen wird der Begriff der Einzelveranlagung verwendet. Da der Kurs 00034, Kap. 5.2.4 aber noch vom Begriff der getrennten Veranlagung ausgeht, müssen bei dieser Aussage für beide möglichen Ergebnisse (Aussage = richtig/falsch) Punkte vergeben werden.
- Familien können zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung wählen. Normalerweise ist die getrennte Veranlagung vorteilhafter als die Zusammenveranlagung. Doch es gibt auch Ausnahmen. falsch. Die Aussage ist schon deshalb falsch, weil nur Ehegatten zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung wählen können
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