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Steuerlehre (Subject) / Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (Lesson)

Kap 4.6

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  • Die wichtigste Steuerordnungswidrigkeit ist die Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung begeht vor allem, wer vorsätzlich der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen falsche Angaben macht oder sie über derartige Tatsachen in Unkenntnis setzt. falsch Die Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat, keine Steuerordnungswidrigkeit.
  • Die wichtigste Art der Steuerordnungswidrigkeiten ist die leichtfertige Steuerverkürzung = richtig
  • Eine leichtfertige Steuerverkürzung begeht, wer leichtfertig den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen falsche Angaben macht oder sie über derartige Tatsachen in Unkenntnis setzt. richtig.
  • Die Abgabenordnung enthält umfangreiche Vorschriften zur Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. richtig
  • Das Steuerstraftaten- und ordnungswidrigkeitengesetz enthält die wichtigsten Vorschriften zur Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.  falsch. Die AO enthält mit den §§ 369 bis 412 Vorschriften zur Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Ein Steuerstraftaten- und ordnungswidrigkeitengesetz existiert nicht
  • Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung handelt es sich um eine Steuerstraftat. falsch. Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung handelt es sich um eine Steuerordnungswidrigkeit. 
  • Steuerhinterziehung begeht vor allem, wer vorsätzlich der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen falsche Angaben macht oder sie über derartige Tatsachen in Unkenntnis lässt. richtig.
  • Eine Steuerhinterziehung begeht, wer leichtfertig oder vorsätzlich der Finanzbehörde über steuerliche Tatsachen falsche Angaben macht oder sie über derartige Tatsachen in Unkenntnis lässt. Aussage falsch. Bei Leichtfertigkeit liegt eine leichtfertige Steuerverkürzung vor, keine Steuerhinterziehung
  • Während eine Steuerhinterziehung ausschließlich mit Freiheitsstrafe geahndet wird, droht bei Steuerordnungswidrigkeiten eine Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße. falsch. Eine Steuerhinterziehung kann auch mit einer Geldstrafe geahndet werden, eine Steuerordnungswidrigkeit aber nicht mit einer Freiheitsstrafe
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