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Steuerlehre (Subject) / Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren (Lesson)

Kap 4.5.

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  • Eine Verpflichtungsklage hat zum Ziel, die Finanzbehörde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes zu veranlassen. richtig
  • Bei dem abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakt kann es sich z. B. um eine Stundungs- oder um eine Erlassverfügung handeln. richtig.
  • Eine Verpflichtungsklage ist aber nur dann zulässig, wenn vorher die Stundung oder der Erlass in einem außergerichtlichen Vorverfahren abgelehnt worden ist. richtig
  • Eine Revision richtet sich gegen Urteile der Finanzgerichte, ist also ein Rechtsmittel. richtig
  • Rechtsbehelf vor dem Finanzgericht ist die Klage. richtig
  • Eine Klage setzt grundsätzlich ein erfolgloses außergerichtliches Vorverfahren voraus. richtig
  • Die Rechtsbehelfe der AO und alle Rechtsbehelfe und Rechtsmittel der FGO sind nur dann zulässig, wenn bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind: s
  • Der Rechtsbehelf (das Rechtsmittel) muss in der vorgeschriebenen Form, i. d. R. Schriftform, erhoben werden. richtig
  • Die Rechtsbehelfsfrist (Rechtsmittelfrist) von einer Woche muss gewahrt sein falsch.
  • Es kann Beschwer vorliegen.  falsch
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  • Es darf ein wirksamer Rechtsbehelfsverzicht vorliegen. falsch. Es darf kein wirksamer Rechtsbehelfsverzicht vorliegen.
  • Gegen welche der folgenden Verwaltungsakte der Finanzbehörden kann Einspruch eingelegt werden? Steuerbescheide einschließlich der VorauszahlungsbescheideAussage = richtig SteuermessbescheideAussage = richtig Bescheide über die Festsetzung von Verspätungs- und SäumniszuschlägenAussage = richtig