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Steuerlehre (Subject) / Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (Lesson)

Kap 4.3.

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  • Die festgesetzte Steuer ist notwendiger Bestandteil eines jeden Steuer- und Feststellungsbescheides. falsch. Die festgesetzte Steuer ist notwendiger Bestandteil eines jeden Steuerbescheides (§ 157 Abs. 1 AO), während ein Feststellungsbescheid überhaupt keinen Steuerbetrag enthält. In ihm werden lediglich bestimmte Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt.
  • Steuerbescheide sind grundsätzlich schriftlich zu erteilen und nach § 121 Abs. 1 AO schriftlich zu begründen, soweit dies für das Verständnis des jeweiligen Bescheides erforderlich ist. richtig
  • Neben den Steuerbescheiden und den Feststellungsbescheiden kennen die Steuergesetze Steuermessbescheide. Diese bilden die Grundlage für die Festsetzung von Realsteuern, d.h. der Gewerbe- und Verkehrsteuer. falsch Bei den festgesetzten Realsteuern handelt es sich um die Gewerbe- und die Grundsteuer.