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Grundrechte (Subject) / Bundesregierung (Lesson)
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- Was ist die Bundesregierung und woraus besteht sie? Die BR ist ein selbständiges und unabhängiges oberstes Staatsorgan (Verfassungsorgan) Sie besteht aus dem Bundeskanzler/-in und den Bundesministern (Art. 62 GG) Sie lenkt und leitet die staatlichen Tätigkeiten und handelt als Impulsgeber im Staat. Sie gestaltet die politischen Verhältnisse durch konkrete Maßnahmen z.B durch Gesetzesinitiativen
- Welche wichtigen Befugnisse hat die BR? - Erlass einer Geschäftsordnung (eigene Organisationsgewalt) - Festlegung der einzelnen Geschäftsbereiche (damit auch die Anzahl der Minister) durch Bundeskanzler - Organisation der Ministerien nach Maßgabe des jeweiligen Ministers
- Was sind die Aufgaben der Bundesregierung? 1. Gesetzgebung: Gesetzesinitiativen einbringen, Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativendes Bundesrates, Einberufung des Vermittlungsausschusses im Gesetzgebungsverfahren.. 2. Ausführung der Bundesgesetze: Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften 3. Pflege auswärtiger Beziehungen: Vertretung der BRD in der EU, Unterzeichnung völkerrechtlicher Verträge 4. Selbstverwaltungsrecht, Haushaltsrechtliche Befugnisse
- Wie wird der Bundeskanzler gewählt? Der Bundespräsident schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kanzlerkandidaten vor. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ein Mandat im Bundestag ist dagegen nicht notwendig. Wer zur Wahl antritt, muss also kein Abgeordneter sein.Dann sind die Abgeordneten am Zuge. Sie entscheiden in einer geheimen Wahl darüber, ob sie den Vorschlag annehmen. Wenn mehr als die Hälfte aller Bundestagsmitglieder zustimmen, ist die Kandidatin oder der Kandidat gewählt. So wie geschildert läuft es normalerweise ab. Stimmen nicht genug Abgeordnete für den Kandidaten, findet eine zweite Wahlphase statt. Die Parlamentarier haben 14 Tage Zeit, in denen sie selbst Kandidaten benennen und wählen können. Kandidat kann nur werden, wer mindestens ein Viertel der Abgeordneten hinter sich hat. Es würde in der Praxis wohl darauf hinauslaufen, dass eine oder mehrere Fraktionen Kandidaten vorschlagen. Und wenn die Stimmen nicht reichen und immer noch niemand gewählt ist? Dann wird sofort eine dritte Wahlphase angesetzt. Jetzt gelten andere Regeln: Dann ist derjenige gewählt, der die meisten Stimmen erhält. Es genügt also die relative Mehrheit. Nun kommt wieder der Bundespräsident ins Spiel. Er hat in dieser Situation zwei Möglichkeiten. Er kann den Gewählten zum Bundeskanzler ernennen. Das Staatsoberhaupt kann aber auch "Nein" sagen und sich entscheiden, den Bundestag aufzulösen. Dann kommt es zu Neuwahlen. Geht bei der Kanzlerwahl alles glatt, wird die neue Kanzlerin oder der neue Kanzler vom Bundespräsidenten ernannt und vor dem Bundestag vereidigt. Nun kann der Regierungschef seine Minister vorschlagen, damit eine Regierung gebildet werden kann.
- Wie wird die Bundesregierung gebildet? 1. Die Wahl des Bundeskanzlers 2. Die Ernennung der Minister – Auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt.
- Welche Prinzipien der Arbeitsweise der Bundesregierung gibt es? 1. Kanzlerprinzip (Art. 65 GG)Dieses Prinzip ist insbesondere durch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers verwirklicht.- Erlaubt ihm, die allgemeine Richtung, Grundsätze und Ziele der Regierungsarbeit festzulegen Und berechtigt ihn in allen wesentlichen Fragen verbindliche generelle Anweisungen zu geben - Geht dem Ressort- und Kollegialprinzip vor - Gewährleistet die Führungsrolle des Bundeskanzlers - Artikel 64 GG Bestimmung der Anzahl und der Personen der Minister sowie Festlegung der jeweiligen Geschäftsbereiche - Artikel 65 GG Vorsitz und Geschäftsführung im Kabinett - Artikel 39 GG Einberufung des Bundestages - Artikel 67,68 GG Misstrauensvotum, Vertrauensfrage 2. Das Ressortprinzip (Art. 65 S. 2 GG) Jeder Minister leitet seinen Geschäftsbereich innerhalb der Richtlinien der Politik selbstständig und unter eigener Verantwortung Er hat somit einen eigenen Geschäftsbereich mit dazugehörigen ministerial Bürokratie zur Erledigung seiner Aufgaben 3. Das Kollegialprinzip (Art. 65 S. 3 GG) Dieses Prinzip soll die Einheitlichkeit und Geschlossenheit der Regierung und ihre kollegiale Gesamtverantwortung gewährleisten. Über Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Minister entscheidet die Regierung sie beraten sich gemeinsam
- Was ist das Kanzlerprinzip? Kanzlerprinzip (Art. 65 GG)Dieses Prinzip ist insbesondere durch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers verwirklicht.- Erlaubt ihm, die allgemeine Richtung, Grundsätze und Ziele der Regierungsarbeit festzulegen Und berechtigt ihn in allen wesentlichen Fragen verbindliche generelle Anweisungen zu geben - Geht dem Ressort- und Kollegialprinzip vor - Gewährleistet die Führungsrolle des Bundeskanzlers - Artikel 64 GG Bestimmung der Anzahl und der Personen der Minister sowie Festlegung der jeweiligen Geschäftsbereiche - Artikel 65 GG Vorsitz und Geschäftsführung im Kabinett - Artikel 39 GG Einberufung des Bundestages - Artikel 67,68 GG Misstrauensvotum, Vertrauensfrage
- Was ist das Ressortprinzip? Das Ressortprinzip (Art. 65 S. 2 GG) Jeder Minister leitet seinen Geschäftsbereich innerhalb der Richtlinien der Politik selbstständig und unter eigener Verantwortung Er hat somit einen eigenen Geschäftsbereich mit dazugehörigen ministerial Bürokratie zur Erledigung seiner Aufgaben
- Was ist das Kollegialprinzip? Das Kollegialprinzip (Art. 65 S. 3 GG) Dieses Prinzip soll die Einheitlichkeit und Geschlossenheit der Regierung und ihre kollegiale Gesamtverantwortung gewährleisten. Über Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Minister entscheidet die Regierung sie beraten sich gemeinsam
- Welche parlamentarischen Verantwortungen gibt es? - Vertrauensfrage Art. 68 GG - Konstruktives Misstrauensvotum Art. 67 GG
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- Was ist das konstruktive Misstrauensvotum? Das Parlament kann dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin das Misstrauen aussprechen und ihn oder sie abberufen. Allerdings unter der Bedingung, dass die Parlamentarier sich dann auch auf einen neuen Regierungschef einigen. Hat die Mehrheit der Abgeordneten dem bisherigen Kanzler beziehungsweise der Kanzlerin das Misstrauen ausgesprochen, ersucht der Bundestag den Bundespräsidenten, den alten Regierungschef zu entlassen und den neuen zu ernennen. Der Bundespräsident muss diese Bitte erfüllen. Und noch ein Muss: Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen – so steht es in Artikel 67 des Grundgesetzes. Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages
- Was ist die Vertrauensfrage? Antrag des Bundeskanzlers ihm das Vertrauen auszusprechen gewinnt er (Bedenkzeit von 48 Stunden) Wird er politisch gestärkt und bleibt im Amt. Verliert er wird kein neuer Bundeskanzler gewählt dann gibt es 3 Möglichkeiten 1. Rücktritt 2. bleibt Minderheitskanzler 3. Neuwahlen
- Nice 2 Know - Regierungsmitglieder sind keine Beamten - Sie haben Berufsverbot - Besitzen nur Indemnität & Immunität, wenn sie gleichzeitig ein Abgeordnetenmandat haben - Unterliegen aber der parlamentarischen Verantwortlichkeit