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Grundrechte (Subject) / Systematische Ordnung der GR (Lesson)
- Welche gibt es? - Grundrechtsgleiche Rechte - Allgemeine Grundrechte - Spezielle Grundrechte - Freiheitsrechte - Gleichheitsrechte - Abwehrrechte (status negativus - Freiheit vom Staat) - Leistungs- und Teilhaberechte (status positivus - Freiheit nicht ohne den Staat) - Mitwirkungsrechte (status activus - Freiheit im und für den Staat= - Einrichtungsgarantien
- Grundrechtsgleiche Rechte: Grundrechtsgleiche Rechte: die außerhalb des Abschnitts I des GG geregelten Rechte, die in den Grundrechten in Struktur und Geschichte gleich sind, weil sie ähnliche, individuelle Einzelrechte enthalten, die, ebenso wie die Grundrechte durch Verfassungsbeschwerde gelten gemacht werden können. Dies sind: Art. 20 (4) WiderstandsrechtArt. 33 Abs. 1-3, 5 GG (staatsbürgerliche Gleichstellung aller Deutschen, gleicher Zugang zum öffentlichen Amt, Berufsbeamtentum)Art. 38 (Wahlrecht)Art. 101 GG (Recht auf den gesetzlichen Richter)Art. 103 GG (Anspruch auf rechtliches Gehört, Verbot rückwirkender Strafgesetze und der Doppelbestrafung)Art. 104 GG (Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung)
- Allgemeine Grundrechte Auffanggrundrechte (Lex specialis vor Lex generlis) Kommen dann zum Tragen, wenn kein spezielles Grundrecht greift (Bspw.: allg. Handlungsfreiheit Art. 2 I GG)
- Spezielle Grundrechte Schutz eines bestimmten, begrenzten Lebensbereichs/Lebenssachverhalts z.B Grundrecht der Freiheit der Person gem. Art. 2 II S.2 GG (schützt die Bewegungsfreiheit, insb. Einen legal zugänglichen Ort aufzusuchen, dort zu verweile und diesen wieder verlassen zu können) Der Kernbereich (Wesensgehalt) der speziellen Grundrechte ist jeweils ein Teilaspekt der Menschenwürde (Art. 1 I GG)
- Freiheitsrechte Grundrechte, die Bereiche bestimmen, in denen der Einzelne vor Eingriffen des Staates ungeschützt leben kann, so dass damit Eingriffe des Staates in die Freiheit und das Eigentum des Einzelnen abgewehrt werden -> Geben dem Bürger ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat und schaffen einen staatsfreien Raum (bspw.: Menschenwürde (Art.1 I), allg. Handlungsfreiheit (art. 2 I), FdP (2,2,2)
- Gleichheitsrechte Grundrechte, die den Bürger vor einer willkürlichen Ungleichbehandlung durch den Staat schützen. (Allg. Gleichheitssatz gem. Art. 3 I GG, Gleichberechtigung von Mann & Frau Art. 3 II S.1 GG)
- Abwehrrechte status negativus „Freiheit vom Staat“ Bestimmte Freiheiten, Freiheits- und Gleichheitsrechte, Rechtsschutz- und Verfahrensgrundrechte werden gegen staatliche Eingriffe, Einschränkungen und Verletzungen geschützt. Der Bürger kann verlangen, dass der Staat Eingriffe beseitigt oder unterlässt (Bspw. Art 2 Abs. 1,2)
- Leistungs- und Teilhaberechte (status positivus „Freiheit nicht ohne den Staat) Durch diese Rechte wird der Staat gegenüber dem Einzelnen dazu verpflichtet, Leistungen oder Teilhabe zu gewähren. (Bspw: Art. 101 I S.2 GG Anspruch auf den gesetzlichen Richter)
- Mitwirkungsrechte Mitwirkungsrechte (status activus „Freiheit im und für den Staat): Durch diese Rechte erhält der Bürger einen Anspruch zur Mitwirkung im Staat und in seinen Einrichtungen (staatsbürgerliche Rechte) (Bspw.: Teilnahme an Wahlen Art. 38 II GG)
- Einrichtungsgarantien Institutsgarantien – privatrechtliche Einrichtungen & öffentlich-rechtliche Einrichtungen (institutionelle Garantien) Der Gesetzgeber darf bspw. Die Ehe, die Familie, die Privatschule etc. nicht abschaffen.
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