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Verwaltungswissenschaft (Subject) / Sitzung 2 (Lesson)
- Wie sieht das Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung aus? -Traditionell: Verwaltung ist der Politik untergeordnet („gehorsame Maschine“) -Klassische und politische Bürokraten -Verwaltung im System der Gewaltenteilung: Eigenständig vs. jur. Kontrolle/ Partizipation -Normatives Leitbild: Funktionstrennung Empirischer Befund: Funktionsvermischung -Bewertungen: positiv (Interessenberücksichtigung, Responsivität, lösungsorientiert), negativ (fehlende Neutralität, Parteipolitisierung, Loyalitätsdefizite, abnehmende politische Steuerbarkeit)
- Wie lässt sich das Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung beschreiben? - "Transmissionsriemen" des politischen Willens (nicht neutral, aber rechtmäßig) -> Umsetzung von policies in die Realität - "Macht der Verwaltung" beruht auf: Fachwissen, dauerhafter als Politik (vor allem das Personal und die Inhalte), füllt "weiße Flecken" aus (Ermessen, discretion) -Steuerung: Die Verwaltung unterliegt politischer Steuerung (u.a Ministerverantwortlichkeit), tendiert aber auch zur Selbststeuerung/Verselbstständigung - Verwaltungsmodernisierung, Entbürokratisierung (NKR - Normenkontrolrat), Verwaltung als Gegenstand der Politik
- Merkmale des deutschen Verwaltungsmodells Welche beiden Vorgehensweisen finden sich im deutschen Verwaltungsmodell? Normative Vorgehensweise vs. empirische Vorgehensweise: Normativ= Definition eines Idealzustandes (häufig verfassungsrechtlich) Ziel: Verwirklichung eines Idealzustandes, Begrenzung von Abweichungen Empirisch: Beschreibung der Realität, Vergleich als häufige Methode zur Verdeutlichung natioanler Eigenheiten Ziel: möglichst präzise und zutreffende Beschreibung und Opperationalisierung realer Zustände
- Was sind die Elemente der normativ-verfassungsrechtlichen Sicht? -Demokratie und Hierarchie (BVerfG: „ununterbrochene Legitimationskette“) -Der „Gesetzgeberwille“, verstanden als „legislatorische Programmsteuerung“ vs „exekutive Programmsteuerung“ (Grauhan). -Unterscheidung zwischen Willensbildung (Politik) und Willensausführung (Verwaltung) -Gesetzesbindung (Input-Legitimation) -Konditional- und Zweckprogrammierung (Luhmann) -Dominanz verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (§ 40 Abs. 1 VwGO)
- Wie sieht die Beziehung zwischen Verwaltung und Gesetz aus? -Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns: Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes -Begründung: Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, grundsätzlich keine „parlamentsfreien Räume“ -Grenzen legislativer Kontrolle: - Stand von Wissenschaft und Technik (Problem des „motorisierten Gesetzgebers“ (C. Schmitt) - Konsensprobleme der Politik (Problemverschiebung in den Vollzug) - Problem administrativer Beurteilungsspielräume bzw. Ermessen (Rechts[un]sicherheit, daher Bestrebung zu Ermessensreduktion durch Gerichte) Empirisches Beispiel: Unabhängige Behörden Grundproblematik: - „Einflussknick“ (Frido Wagner): „durchbrochene“ Legitimationskette?- Autonomisierungstendenzen (beabsichtigte u. unbeabsichtigte) durch Expertisierung o. „bureaucratic drift“ Dies steht in einem Spannungsverhältnis zu: - Ministerverantwortlichkeit (gilt uneingeschränkt auch für nachgeordneten Bereich)- Daraus folgt: Pflicht zur Aufsicht
- Wieso herrscht ein Trend zu autonomeren Behörden? -Steigende Anforderungen an administrative Unabhängigkeit/ Neutralität. Beispiele: -Lebensmittelsicherheit (§ 3 Abs. 2 BfRG)-Wettbewerbsrecht (§ 51 Abs. 2 GWB)-Telekommunikation, Energie (§132 TKG, § 59 EnWG)-Datenschutz (§ 22 BDSG [n.F.]) -EU-Anforderungen überlagern nationalstaatliche Regeln und Traditionen/ Transnationalisierung -Wichtig! Autonomie/ Unabhängigkeit bedeutet keine Loslösung vom Gesetz!
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