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Völkerrecht (Subject) / Völkerstrafrecht (Lesson)

aus VöR Verstehen

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  • Notwendigkeit des int Strafrechts Interesse der in Gemeinschaft eine Gruppe von TB vör unter Sanktion zu stellen Existenz einer vör Verantwortlichkeit des Individuums Enstanden nach 1. + 2. Weltkrieg, in den 1990er Jahren Balkankonflikt und Völkermord in Ruanda
  • transnationale Verbrechen in vör Verträgen vordefiniert, aber erst im innerstaatlichen Strafrecht umgesetzt werden müssen z.B. Piraterie im Sinne des Seerechtsübereinkommens, terroristische Handlungen
  • Staatsoberhäuter VA int Verbrechen? Ja, Individuem genießen keine Immunität vor int Gerichten Aber Staaten könnten Auslieferung von (ehemaligen) Amtsträgern verweigern
  • Universalitätsprinzip Gs Anknüfungspunkte f. innerstaatliche Strafgerichtsbarkeit * Territorialitätsprinzip * aktiv/passiv Personalitätsprinzip * Auswirkungsprinzip * Schutzsprinzip Universalitätsprinzip str. => gewisse int. Verbrachen unabhängig der Anknüfungspunkte von jedem Staat verfolgt werden können. Rückführbar auf den TB der Piraterie; heute Straflosigkeit verhindern
  • Relevanz der Entwicklung der Verbots des Völkermords aus Sicht der Tatbestandselemente Strafrechtl. VA erstmals in Friedensvertrag von Versailles 1919Int. Militärtribunal Nürnberg => erstmals TB des Völkerstrafrechts formuliert (x Völkermord) Reaktion auf Holocaust VN => Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords 1948 (Ö 1958) , AUCH in Friedenszeiten, subjektiv Vorsatzh + obj TB Element Völkermordfall: Notwendigkeit dolus specialis, Gruppe teilweise oder zur Gänze auszulöschen--> Völkermordkonvention Vorlage für Vertragswerke  ius cogens + erga omes
  • Individuum direkt aufgrund der Völkermordkonvention zur Verantwortlichkeit gezogen werden Nein, weil es kein vöstrafr TB sondern eine Verpflichtung, die sich an die Vertragsstaaten richtet. Allerdings Vorlage für Innerstaatliche Strafbestimmungen
  • Unterschied ICC ad hoc.Tribunale ad-hoc Tribunal vor Errichtung des ICC für bestimmtes GebietNebenorgan/subsidäres Organ und nicht eigenständig
  • ICC Auf Basis von Römischem Statut 1998 errichtet * keine Vorbehalte zulässig* non-self-executing => Völkerstrafrechtsnovelle in Ö* Rücktritt durch schriftliche Notifikation möglich + 1 Jahr danach wirksam Israel Russland USA nicht Vertragspartei
  • Besonderheit Hybridtribunale? Unter- oder Nebenkategorie von ad-hoc Tribunalen Gerichte und Tribunale, die augrund einer Übereinkunft zwischen IO und dem betroffenen Staat eingerichtet wurden und nicht bloß vör Normen, sondern auch das nat. Recht des betreffenden Staats anwenden
  • Rechtsgrundlage können ad hoc- oder Hybridtribunale Wie wurden ICTY und ICTR geschaffen? International Resiudalmechanismus für die ad hoc-Straftribunale Chapter VII of the Charter of the United Nations ICTY durch Resolution 827 UN-S Nebenorgan ICTR durch Resolution 955 UN-S als subsidäres organ
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  • zeitliche/geografische Zuständigkeit des ICC? Ausnahmen? Rückwirkungsverbot (1. Juli 2002)  Zuständig, aber übt nicht aus, wenn nat Strafverfahren über die selbe Sache anhängig
  • ethnische Säuberung kein eigener TB --> entsprechend SV einzuordnen
  • Tatbestände ICC + TB Elemente Art 5 Röm Statut * Völkermord: sämtliche Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine national, ethnische, rassiche oder religiöse Gruppe als soche ganz oder teilweise zu vernichten * Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Handlungen die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und ni Kenntnis des Angriffs und in Ausführung oder zur Unterstützung der Politik eines Staats oder einer Organisation, die einen solchen Angriff zum Ziel hat * Kriegsverbrechen: schwere Verletzungen des Genfer Abkommens + andere schwere Verstöße gegen die innerhalb des feststehenden Rahmens des VöR im int bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche * Agression: nachträglich iRd Kampala-Konferenz 2010 ausgestaltet; jeden der UN-Charta zuwiderlaufenden Gebrauch von Waffengewalt. 
  • strafrechtlichen Verfolgung zugleich ein nationales Verfahren hinsichtlich der Tatbestände des Römischen Status stattfinden? innerstaatliche Gerichtsbarkeit genießt Vorrang.  Allerdings konten ICTR ICTY Verfahren an sich ziehen
  • Rechtsdurchsetzung VöStrafR ICC hat keine Exekutivkompetenz al-Baschir al-Gaddafi
  • Organisation des ICC 18 Richter von Mitgliedsstaten iRd Versammlung der Vertragsparteien gewählt 4 Organe * Präsidium: judizielle Gesamtvw; 3 Richter, von anderen R für 3 J gewählt * Judizielle Abteilung: 18 Richter in 3 Einheiten unterteilt (Vorvf, Hauptvf, Berufungsabteilung) * Anklagebehörde: vom Ankläger geleitet ("Staatsanwaltschaft"); leitet Ermittlungsvf ein * Kanzlei: für nicht-judizielle Aspekte des ICC verantwortlich; "Kanzler" für 5 Jahre gewählt
  • Situationen Kongo (1. Vf 2007) , Uganda, Darfur, Kenia, Lybien, Elfenbeinküste, Mali, Georgien, Burgundi Haftbefehle: 
  • TB Ad-Hoc tribunale ICTY* schwere Verletzungen der Genfer Abkommen von 1949 * Verstöße gegen die Gesetze oder Gebrauche des Kriegs * Völkermord * Verbrechen gegen die Menschlichkeit ICTR* Völkermord * Verbrechen gegen die Menschlichkeit * Verstöße gegen den gemeinsamen Art3 der Genfer Abkommen und gegen deren Zusatzprotokoll
  • Organisation von ICTY und ICTR mehrere erstinstanzliche SenateBerufungssenatAnklagebehördeadministrative Kanzlei ICTY 16 R permanent + max 12 ad litem_RichterBerufungssenat 7 Richter
  • Fälle vor dem ICTY ICTR Tadic Verfahren Akayesu Fall Kambanda Fall
  • Sierra Leone asdfasdf
  • Hybridtribunale Beispiele Spezialgerichtshof für die Zentralafrikanische Rebublik Hybridtribunal Südsudan ...