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Bilanz und Erfolgsrechnung (Subject) / Bilanzgliederung VL3 (Lesson)
Aktivierungsfähigkeit: Vermögensgegenstand / Asset
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- Bilanzgliederung HGB-Bilanz Aktiva (F. 73) Anlagevermögen (Liquidierbarkeit ↓ ) Immaterielle Anlagen selbst geschaffene und entgeltlich erworbene Rechte/ Werte Firmenwert Sachanlagen Grundstücke Gebäude Maschinen BGA Finanzanlagen Beteiligungen Wertpapiere etc. Umlaufvermögen (nicht durch EK gedeckt) Vorräte Forderungen liquide Mittel Aktiva - zeigt Mittelverwendung
- Bilanzgliederung HGB-Bilanz Passiva (F. 73) Eigenkapital (langfristig): Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Gewinn Fremdkapital (kurzfristig): Rückstellungen Verbindlichkeiten Passiva - zeigt Mittelherkunft
- Bilanzierungsfähigkeit ist Eignung eines Sachverhalts zu verstehen, als Aktivposten (=Aktivierungsfähigkeit) Passivposten (=Passivierungsfähigkeit) in der Bilanz berücksichtigt zu werden Zur Aufnahme wirtsch. Sachverhalte in die Bilanz ist sowohl die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit als auch die konkrete Bilanzierungsfähigkeit erforderlich
- abstrakte Aktivierungsfähigkeit bilanzielle Greifbarkeit (isoliert von anderen Vermögenswerten als Einzelheit feststellbar) selbstständige Verwertbarkeit abstrakt aktivierungsfähig, wenn Geld UNextern transformiert werden kann (z.B. Einzelveräußerbarkeit o. Verwertbarkeit durch Nutzungsüberlassung) Nutzenstiftung über das WJ hinaus sonst Aktivierung und Abschreibung im gleichen WJ
- konkrete Aktivierungsfähigkeit (bei mir zu bilanzieren) Zurechnung zum Bilanzierenden (wirtsch. Eigentum) Zuordnung zum Betriebsvermögen kein Aktivierungsverbot
- Zurechnung zum Bilanzierenden gehört VG dem Bilnazierenden? Aktivierung nur der VG, die dem Kaufmann zuzurechnen sind Grundsatz: VG sind dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen aber: wirtschaftliches Eigentum (wenn anderer das Eigentum benutzt) --> vorrangige Zurechnung zum witsch. Eigentum
- Zuordnung zum Betriebsvermögen - bewegliche Wirtschaftsgüter - Pkw Betrieblicher Nutzungsteil < 10% notwendiges Privatvermögen 10-50% gewillkürtes Privat-/Betriebsvermögen [ZuordnungsWR] > 50% notwendiges Betriebsvermögen
- Zuordnung zum Betriebsvermögen - unbewegliche Wirtschaftsgüter - Gebäude Nutzung der Gebäudeteile bis zu 4 VG: eigene Wohnzwecke Notwendiges Privatvermögen fremde Wohnzwecke oder fremdbetrieblich gewillkürtes Privat-/Betriebsvermögen (Zuordnungswahlrecht) eigenbetrieblich Notwendiges Betriebsvermögen
- Kein Vorliegen eines Aktivierungsverbotes wesentliche Aktivierungsverbote: §248 Abs. 1 HGB: Aufwendungen für die Gründung des UN und für die Beschaffung von EK (Bsp. Anwalt, Notar, Prospekte) §248 Abs. 2 S. 2 HGB: selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten, oder vergleichbare immaterielle VG des AV
- Aktivierungsfähigkeit Asset (IFRS) 1. Asset-Eigenschaft (abstraker Ak.fähigk.) Kontrolle der Ressource durch UN Resultat vergangener Ereignisse Zukünftiger Nutzenzufluss 2. Ansatzkriterien (konkreter Ak.fähigk.) Wahrscheinlichkeit des künftigen Nutzenzuflusses zuverlässige Bewertbarkeit [kein Aktivierungsverbot]
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- Asset Wegen eines Ereignisses in der Vergangenheit in der Verfügungsmacht des Bilanzierenden stehende Ressource, von der zukünftig ein wirtsch. Nutzenzufluss erwartet wird nur zu erfassen, wenn probability - zukünftiger Nutzenzufluss wahrscheinlich ist reliable measurement - Wert zuverlässig bestimmbar ist
- Zuordnung von Assets nach dem: Wirtsch. Eigentum (substance over form) Bilanzierende müssen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen tragen (risk and reward approach)