8

Völkerrecht (Subject) / Einleitung (Lesson)

aus Völkerrecht verstehen

This lesson was created by askartei.

Learn lesson

  • Ist der Begriff „Völkerrecht“ exact? Nein, weil Staaten die primären Rechtssubjekte der VöROrdnung sindVölker --> allenfalls im Rahmen des Rechts auf Selbstbestimmung eine begrenzte Rechtssubjektivität 
  • Besonderheiten VöR im Vergleich zum nat. Recht x zentrales Recht- oder Normsetzungsorgan Normadressaten --> VöR regelt in erster Linie die Beziehung zwischen Staaten sowie jene zwischen Staaten und IO und IO untereinander. Rechtsdurchsetzung --> internationale Gerichte haben keine obligatorische Gerichtsbarkeit; Staaten müssen sich freiwillig unterwerfen; bei Ansprüchen auf Selbsthilfe (Repressalien, Retorsionen) angewiesen Eher koordinierend als regelnd (Koexistenz); eher horizontal als vertikal (Staaten gleichberechtigt); eher dezentral als zentral (weder zentrale Rechtsetzungs- noch Rechtsdurchsetzungsorgane)
  • Quellen & Subjekte im VöR Quelle = vör Verträge, VöGewohnheitsrecht, allg Rechtsgrundsätze Subjekte = Staaten, IO, Individuen, NGOs, Multi- oder Transnationale Unternehmen
  • primäre Mittel der Selbsthilfe Repressalien = Gegenmaßnahmen; ausnahmsweise auf Grund einer vorhergehenden VöRverletzung erlaubt, ansonsten aber eine vörwidrige Handlung darstellt Retorsionen = vör erlaubte Handlungen, die im diplomatischen Verkehr als unfreundliche empfunden werden
  • Why halten sich Staaten an VöR? Kosten-Nutzen-Analyse aus Sicht der internat Beziehungen
  • Prinzipien des VöR + Rechtsbereiche in denen diese ausgeprägt sind Souveränität --> Westfählisches System; heutige L --> relative Souveränität; Innen- und Außenverhältnis; formelle Gleichwertigkeit der Staaten und Unabhängigkeit von anderen Staaten;Generalversammlung: 1 State 1 vote; Interventinosverbot; Freiheit Behandlung eigener Staatsbürger; Anküpfungspunkt = Staatsgebiet Reziprozität --> Einhaltung der Rechtsvorschriften, weil Staaten ein Interesse haben, dass sich auch der Rest der Staatengemeinschaft dementsprechend verhält. Effektivität --> bestmögliche Annäherung zwischen rechtlicher und faktischer Wirklichkeit; normative Kraft des Faktischen; zB. Staatsbürgerschaftsrecht Treu & Glauben --> bei Anwendung und Interpretation; Grundlage für das friedliche Zusammenleben
  • große Schritte im VöR Westfälischer Fried 1648 --> Entstehung des Territorialstaats + Verständnis dass alle Staaten  gleichwertig sich gegenüberstehende Rechtsubjekte mit einem Gewaltmonopol im Inneren Wiener Kongress 1814-1815; europäisches Mächtegleichgewicht; klassiches VöR Zwischenkriegszeit (1918-1939) --> Völkerbund, Ständiger Internationaler GH in DenHaag, zum Teil Entwicklung des "klassischen VöR" Ende des Zweiten Weltkriegs --> VN, Gewaltverbot, Menschenrechtsschutz, Dekolonisation, Kalter KriegSonderentwicklung: Oktoberrevolution 1918 --> Kommunismus 
  • Völkerbund + Unterschied zur VN Völkerbund = erste politische Internationale Organisation mit universellem Anspruch; Einstimmigkeitsprinzip, keine Normierung eines umfassenden Gewaltverbots
Advertisement