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Bilanzierung (Subject) / 3.0 Bilanz: Einzelne Positionen (Lesson)

3.1 Überblick

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  • Aktiva (1/2) Hochschule WORMS | Prof. Dr. Lars Jäger 26.09.2018 68 • Das Anlagevermögen umfasst langlebige Wirtschaftsgüter. Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 (2) HGB). Es umfasst alle Vermögensteile, die zum Aufbau und zur Ausstattung eines Betriebes nötig und langfristig im Unternehmen gebunden sind. • Stichwort: dem Unternehmen DIENEN Zum Umlaufvermögen (oder Betriebskapital) eines Unternehmens gehörenVermögensgegenstände, die permanent im „Umlauf“ sind, deren Bestand sichalso durch Zu- und Abgänge häufig ändert. Sie befinden sich nur kurze Zeit imUnternehmen und dienen nur vorübergehend dem Geschäftsbetrieb, d.h. zurVeräußerung, Verarbeitung und zum Verbrauch • Beide Gruppen von VG nach der Liquidierbarkeit geordnet
  • Vermögensgegenstände: Anlagenvermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände: Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen, Geschäfts- oder Firmenwert, Kundenstamm Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, Maschinen, technische Anlagen, Fuhrpark, BGA Finanzanlagen: Beteiligungen, Ausleihungen, Wertpapiere Umlaufvermögen: Vorräte: Roh-, Hilfs- und BetriebsstoffeFremdbauteileUnfertige Erzeugnisse, unfertige LeistungenFertige Erzeugnisse, Waren Forderungen: Forderungen aus Lieferung und LeistungForderungen gegen verbundene undUnternehmen mit BeteiligungsverhältnissenSonstige Forderungen - Wertpapiere - Flüssige Mittel: Schecks, Kasse, Bankguthaben  
  • Vermögensgegenstände: Anlagenvermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände: Konzessionen, Schutzrechte, Lizenzen, Geschäfts- oder Firmenwert, Kundenstamm Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, Maschinen, technische Anlagen, Fuhrpark, BGA Finanzanlagen: Beteiligungen, Ausleihungen, Wertpapiere Umlaufvermögen: Vorräte: Roh-, Hilfs- und BetriebsstoffeFremdbauteileUnfertige Erzeugnisse, unfertige LeistungenFertige Erzeugnisse, Waren Forderungen: Forderungen aus Lieferung und LeistungForderungen gegen verbundene undUnternehmen mit BeteiligungsverhältnissenSonstige Forderungen - Wertpapiere - Flüssige Mittel: Schecks, Kasse, Bankguthaben