Grundlagen der Rechnungswesen (Subject) / #1 (Lesson)

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  • Aufgaben Kosten- & Leistungsrechnung - Erfassung, Speicherung & Verarbeitung sämtlicher relevanter, betriebswirtschaftlicher Informationen über angefallene oder geplante Geschäftsvorgänge bzw. -ergebnisse, zu nennen
  • Internes Rechnungswesen - vergangenheitsorientiert- arbeitet für die unternehmensinternen Bedarfsträger, welche in erster Linie sind:          - Management und Unternehmensführung          - Produktion          - Marketing          - Controlling
  • Externes Rechnungswesen - operativ, strategisch- zielt darauf ab, alle angefallenen Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen zu dokumentieren und den entsprechenden Anteilseignern, z.B.:           - Aktionären           - Banken und Investoren           - Gesellschaftern           - Mitarbeitern           - Gläubigern           - Steuerbehörden (wie beispielsweise Finanzamt, Kartellamt) zur Steuerabrechnung und               Wettbewerbssteuerung Rechenschaft abzulegen
  • Was gehört zum betrieblichen Rechnungswesen (1) Externes Rechnungswesen- Buchführung- Jahresabschluss (2) Internes Rechnungswesen- Kostenrechnung- Statistische Auswertungen =Controlling
  • Rolle der Finanzbuchhaltung - Das zentrale Element des betrieblichen Rechnungswesens einer Unternehmung- Externe Rechnungslegung wird durchgeführt- Voraussetzung: ordnungsgemäße Buchführung für korrekte Information von Gesellschaftern, Anteilseignern und Gläubigern über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens- Doppel Buchhaltung- Alle Buchungen von Geschäftsvorfällen werden auf entsprechende Konten gebucht, die im unternehmensspezifischen Kontenrahmen erfasst sind und sich nach den verschiedenen Bereichen des Unternehmens in Aktiv- und Passiv- sowie Aufwands- und Ertragskonto gliedern- Aus diesen Daten wird zum Periodenende, zumeist Ende des Kalenderjahres, eine Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung inklusive Anhang erstellt - Diese dient in erster Linie zur Ermittlung des wirtschaftlichen unternehmerischen Erfolges
  • Auswertung als Instrument zur Unternehmenssteuerung - Finanzwirtschaftliche Auswertungen und Analysen auf Basis der Zahlen aus der FiBu bieten einen detaillierten Überblick über die Kosten- & Erlössituation, Liquidität sowie die Kapitalstruktur eines Unternehmens - Regelmäßig erstellte BWA’s präsentieren aktuelle Unternehmensdaten in komprimierter Form – dadurch werden auf Basis gesicherter Zahlen, Entscheidungen zeitnah zu treffen (Steuerungsfunktion)
  • Planungsrechnung zur Prognose und Kostenoptimierung - Greift auf bereits vorhandene Informationen aus der FiBu zum um diese zur besseren Kontrolle und fundierten unternehmenspolitischen Entscheidungen mit den als Vorgaben geplanten Kosten abzugleichen (Zukunftsorientiert) - Auf Grundlage der erfassten Ist Kosten werden die beiden Hauptaufgaben der Plankostenrechnung, die Budgetierung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit sowie eine Fundierung der unternehmerischen Entscheidungen, durchgeführt
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung - einfache Buchhaltung = lediglich Bestandkonten- doppelte Buchhaltung = zusätzlich eigenständige (Erfolgs-)Konten -  jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen - muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigten Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann - Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen - Eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten - Nur bedingt in Gesetzen geregelt – zahlreiche Hinweise, Ergänzungen und Regelungen finden sich darüber hinaus in der Wissenschaft und Praxis - Hauptaufgaben: Schutz der Unternehmenseigentümer sowie Gläubiger vor falschen Informationen, Entscheidungen und möglichen Verlusten - Keine Buchung ohne Beleg – jeder Beleg muss mit einem Datum versehen und rechnerisch richtig sein - Anforderungen an jeden einzelnen erfassten Geschäftsvorfall lauten: o   Inhaltlich o   Formell und o   Sachlich richtig sowie o   Zeitlich geordnet o   Vollständig und o   Wahr ·         Jeder Geschäftsvorfall muss leicht nachprüfbar sein ·         Korrekturen – durchstreichen
  • Bilanzierungs- & Bewertungsgrundsätze Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung  (1) Allgemeine Grundsätze (§§ 238,239 HGB)(2) Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 HGB)(3) Vollständigkeit und Verrechnungsverbot (§ 246 HGB)(4) Bilanzidentität, Bewertungs- und Gliederungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1, Nr. 1 und 6 HGB, (5) § 265 Abs. 1 HGB)(6) Einzelbewertung der Vermögens- und Schuldposten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)(7) Vorsichtige Bewertung von Vermögen und Schulden (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)(8) Realisations- und Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)(9) Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) - Aufgabe Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung: gesetzliche Regelungslücken auszufüllen – sie stehen neben und über den kodifizierten Vorschriften
  • Definition – Vorsichtsprinzip wichtiger Grundsatz der Bilanzierung; dient in erster Linie dem Gläubigerschutz und besagt, dass Vermögen und Gewinne eher zu niedrig und Schulden bzw. Verbindlichkeiten einer Unternehmung eher zu hoch anzusetzen sind
  • Definition - Realationsprinzip o   Erträge und/oder Engelte dürfen erst zum Zeitpunkt der Realisation, sprich der konkreten Leistung oder Lieferung, ausgewiesen werden
  • Definition - Imparitätsprinzip beschränkt das Realisationsprinzip auf den Ausweis von Erträgen bzw. Überschüssen, indem es Vermögen und Schulden bzw. und Aufwand unterschiedlich behandelt - vor allem vorhersehbare, aber noch nicht zahlungswirksame Risiken und Verluste sind zum Beispiel durch Rückstellungen zu berücksichtigen. Verluste und wahrscheinliche Risiken müssen, unsichere Gewinne dürfen deshalb nicht ausgewiesen werden (Vorsichtsprinzip)
  • Definition – Finanzbuchhaltung die chronologische Erfassung aller wirtschaftlich bedeutenden Geschäftsvorfälle, die sich im Unternehmen ereignet haben und sich auf die Zusammensetzung des Vermögens, Kapitals und des Erfolges des Unternehmens auswirken
  • Finanzbuchhaltung (1) Methoden: einfache Buchhaltung - Mit Bestandskonten wie Vermögens-, Schulden- & (Eigen-)Kapitalkonten- Auf diese Konten werden sämtliche Geschäftsvorfälle chronologisch und sachlich verbucht, um die Ermittlung des Unternehmensergebnisses mittels einfachem Vermögensvergleich vorzunehmen- Mindestbuchhaltung
  • Finanzbuchhaltung (2) Methoden: doppelte Buchführung - Neben den Bestandskonten kommen eigenständige Erfolgskonten zum Einsatz, bei denen jeder einzelne Geschäftsvorfall auf mindestens zwei verschiedene Konten gebucht wird - Summe der Sollbuchungen muss identisch mit der Summe der Habenbuchungen sein, unerheblich ist dabei, ob nur zwei oder gar mehrere verschiedene Konten für eine Buchung erforderlich sind = Doppik
  • Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) - Regelabschreibung nach § 7 EStG (linear)- Bei Anschaffungskosten bis 410 €: Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG- Für alle GWG mit Anschaffungskosten zwischen 150€ und 1.000 €: Poolabschreibung, d.h. Bildung eines Sammelpostens § 6 Abs. 2a EStG
  • Adressaten der Finanzbuchhaltung (intern) zunächst der Unternehmer und Manager - Insbesondere Manager erhalten oftmals neben einem fixen Gehalt zusätzlich einen variablen (leistungs- oder erfolgsorientierten) Teil als Vergütung - diese bemisst sich i.d.R. am wirtschaftlichen Unternehmenserfolg, welcher i.d.R. durch die Finanzbuchhaltung ermittelt wird - Entscheidungen der Unternehmenslenker in der Vergangenheit anhand des Jahresabschlusses bewertet - Erwirtschaftet das Unternehmen z.B. einen hohen Gewinn, fällt auch ihre variable Vergütung entsprechend hoch aus - Kontrollorgane, wie z.B. ein Beirat oder Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, nutzen den Jahresabschluss, um mögliche Risiken für das Unternehmen zu identifizieren
  • Adressaten der Finanzbuchhaltung (extern) sechs wesentliche Gruppen, die alle ihr eigenes Interesse an dem Jahresabschluss verfolgen - Investoren brauchen zur Entscheidungsfindung eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens - Für Kreditinstitute bildet der Jahresabschluss eine Basis zur Beurteilung der Bonität eines Unternehmens und hat damit Einfluss auf die Vergabe von Krediten sowie deren Konditionen Beispiel: Zinssatz, Sicherheiten usw. - Arbeitnehmer haben ein hohes Interesse daran, dass ihr Arbeitsplatz auch in Zukunft existiert und das Unternehmen erforderliche Investitionen tätigen kann - Lieferanten möchten sichergehen, dass sie ihre Rechnungen bezahlt bekommen und Kunden bei einer Anzahlung auch ihre Ware erhalten Der Fiskus auf staatlicher Seite den Jahresabschluss als Grundlage für die Besteuerung
  • Bereiche der Finanzbuchhaltung 1. Buchführung2. Inventur3. Inventar4. Gewinn-und Verlustrechnung5. Jahresabschluss
  • Inventur - Körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens, die in der Bilanz dem Grunde nach angesetzt werden müssen bzw. können - unterscheiden wir nach der Art ihrer Durchführung in die Buchinventur und körperliche Inventur - Bei Geldwerten, wie z.B. Bargeld in Kassen, Bank-oder Postbankguthaben, Forderungen etc., ist der Wert dieser Vermögensteile erkennbar - Das vorhandene Bargeld wird gezählt und entsprechende Bankguthaben vom Kontoauszug bzw. Belegen abgelesen (=Buchinventur) - Bei den sogenannten Betriebs-oder Sachwertenverhält es sich hingegen anders: Betriebs- oder Sachwerte stellen u.a. Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs-und Geschäftsausstattung, Bestände an Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffen sowie Bestände anfertigen und unfertigen Erzeugnissen dar - Bei all diesen Vermögensgegenständen ist i.d.R. zuerst die Menge durch eine physische Bestandsaufnahme (zählen, wiegen, messen) zu ermitteln und anschließend erfolgt die Feststellung ihrer Werte - körperliche Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens (Lagerbestände, Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Handelswaren) ist zum Teil mit erheblichem Zeit-und Arbeitsaufwand verbunden, der Gesetzgeber nach § 241 HGB verschiedene Verfahren zur Vereinfachung der Inventur der Lagervorräte
  • Verlegte Inventur Vor- bzw. Nachverlegte Körperliche Bestandsaufnahme §241 (3) HGB, die innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Stichtag erfolgt sein muss Die Inventurergebnisse sind mengen- und wertmäßig auf diesen Stichtag umzurechnen
  • Permanente Inventur anhand einer Lagerkartei § 241 (2) HGB, die besonders hohe Anforderungen an die Dokumentation in Form von Aufzeichnung von Zu- und Abgängen stellt
  • Stichprobeninventur Eine körperliche Inventur ist nicht erforderlich, wenn der Warenbestand nach Art, Menge und Wert anhand von Stichproben mit mathematisch-statistischen Verfahren ermittelt werden kann. Zu diesen gehören u. a. die freie Mittelwertschätzung sowie das gebundene Stichprobenverfahren § 241 (l)HGB)
  • Stichtags- oder ausgeweitete Stichtagsinventur Bestandsaufnahme erfolgt am Stichtag oder unmittelbar am davor bzw. danach gelegenen arbeitsfreien Tag Bei der ausgeweiteten Stichtagsinventur hingegen erfolgt diese innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag. Inventurergebnisse sind mengen- und wertmäßig auf den Stichtag umzurechnen. Die durch die Inventur ermittelten Bestände werden anschließend in einem Inventar zusammengestellt
  • Definition - Inventar besteht immer aus den gleichen drei Teilen:1.Vermögen 2.Schulden3.Reinvermögen Die Vermögensposten werden nach steigender Flüssigkeit(Liquidität) und damit den zeitlichen Kriterien, Sach-in Geldwerte zu realisieren, geordnet:
  • Definition - Anlagevermögen sämtliche Vermögensgegenstände, die langfristig im Unternehmen genutzt werden und der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft dienen, gezählt. Beispiel: Grundstücke und Gebäude, Maschinen oder maschinelle Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge etc
  • Umlaufvermögen sämtliche Vermögensgegenstände, die kurzfristig im Unternehmen verbleiben, weil sie ständig umgesetzt werden Beispiel: Warenbestände, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie alle Geldmittel wie Bargeld, Postbank-und Bankguthaben
  • Schulden werden als Fremdkapital nach dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit gegliedert in:a) Langfristige Schulden (Hypotheken-/Darlehensschulden)b) Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen, Wechselschulden)c) Bankschulden/Reinvermögen (= Eigenkapital): Subtrahiert man von der Summe des Vermögens die Summe der Schulden, so ergibt die Differenz das Reinvermögen oder Eigenkapital des Unternehmens - Wenn wir das Inventar am Anfang eines Geschäftsjahres mit dem Inventar am Ende eines Geschäftsjahresvergleichen, erhalten wir im Ergebnis den Unternehmenserfolg (Gewinn oder Verlust) durch Eigenkapitalvergleich Eigenkapitalmehrung = Gewinn | Eingenkapitalminderung = Verlust - Die Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich ist nur korrekt, wenn während des Geschäftsjahres keine Privatentnahmen und keine Privateinlagen durch den bzw. die Eigentümer getätigt wurden. Bei einem Einzelunternehmen kommen solche Kapitalentnahmen häufig vor - Diese müssen dann hinzuaddiert werden, während Kapitaleinlagen, die dem Unternehmen von außen Geld zuführen, abgezogen werdenMit den getätigten Privatentnahmen bestreitet der Unternehmer seinen Lebensunterhalt
  • Aufgaben der Finanzbuchhaltung - Unterscheiden sich von denen der Kosten-und Leistungsrechnung in vielfältiger Art und Weise - Durch das laufende, lückenlose Erfassen und Aufzeichnen aller Geschäftsvorfälle kommt die Finanzbuchhaltung ihrer Dokumentationspflicht nach - Die Finanzbuchhaltung führt die externe Rechnungslegung durch und zeichnet für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich - bildet die Buchung aller Geschäftsvorfälle auf den Konten ab - diese Daten münden zur Ermittlung des wirtschaftlichen Erfolges zum Ende einer Periode in der Bilanz bzw. Gewinn-und Verlustrechnung - Auswertungen und Analysen auf Basis der Zahlen aus der Finanzbuchhaltung bieten einen detaillierten Überblick über die Kosten-und Erlössituation, die Liquidität sowie die Kapitalstruktur eines Unternehmens
  • Jahresabschluss - Gemäß § 242 HGB haben Kaufleute und Unternehmen auf der Grundlage der handelsrechtlichen Vorschriften am Schluss des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen - Dieser erfolgt unter Berücksichtigung der HGB-Vorschriften sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung
  • Die vier Hauptaufgaben eines Jahresabschlusses: 1. Informationsfunktion: Die Ergebnisse des Jahresabschlusses sind sowohl für interne (Management, Unternehmer etc.) als auch externe Beteiligte (Banken, Lieferanten, Aktionäre, Aufsichtsrat usw.) von besonderer Bedeutung und legen Rechenschaft über die Unternehmenstätigkeit und deren Erfolg ab 2. Kontrollfunktion: Zum einen erfolgt durch die periodenbezogene Zusammenfassung eine Kontrolle der Buchführung und zum anderen wird durch Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden der Unternehmenserfolg sowie Verschuldungsgrad festgestellt 3. Dokumentationsfunktion: Mit der Erstellung eines Jahresabschlusses kommt das Unter-nehmen seinen gesetzlichen Pflichten gem. § 257 Abs. 4 HGB nach 4. Erfolgsermittlung: Der Jahresabschluss dient als Grundlage für die Gewinnermittlung, der Ausschüttung an die Anteilseigner beziehungsweiseeiner Ausschüttungssperre sowie zur Bemessung der Steuerschuld
  • Definition - Bilanz die zu einem bestimmten Stichtag erstellte Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens - wird aus dem Inventar abgeleitet, welches zum selben Stichtag ermittelt wird
  • Aufbau der Bilanz - aus Gründen der Übersichtlichkeit und Transparenz werden sämtliche Inventar-Einzelpositionen in übergeordnete Einheiten zusammengefasst - diese Angaben wiederum werden in Werten aufgeführt - Etwaige Mengenangaben oder Einzelaufstellungen finden keine Berücksichtigung - Die Darstellung der Bilanz geschieht in Form einer zweispaltigen Tabelle (sogenannte Kontenform) - die als Aktiva oder auch Vermögensgegenstände bezeichneten Werte stehen links - das als Passiva klassifizierte Eigen- und Fremdkapital steht dem gegenüber auf der rechten Seite der Bilanz ·         Ergänzt werden beide Seiten der Bilanz um Korrekturpositionen, auch als Rechnungsabgrenzungsposten bezeichnet
  • Definition - Bestandskonten Konten, die sich auf die Bestände in der Bilanz beziehen und sich in Aktiv-und Passivkonten unterscheiden - Aktivkonten: alle Konten, die sich auf der Aktivseite der Bilanz befinden – Beispiel: Gebäude, Maschinen, Fuhrpark oder Kasse - Passivkonten: alle Konten, die sich auf der Passivseite der Bilanz befinden - Beispiel: Eigenkapital, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Hypotheken - Gehen auf einem Aktivkonto Beträge ein (zum Beispiel Kauf einer Maschine), dann werden diese Zugänge im Soll (Aktivseite) gebucht - fließen wiederum Beträge von einem Aktivkonto ab (zum Beispiel Verkauf einer Maschine), dann werden diese Abgänge im Haben auf der Passivseite gebucht - Gehen Beträge auf einem Passivkonto ein (zum Beispiel Erhöhung eines Darlehens), dann werden diese Zugänge im Haben gebucht - Gehen Beträge von einem Passivkonto ab (zum Beispiel Begleichung einer Verbindlichkeit), dann müssen diese Abgänge im Soll gebucht werden - Eigenkapitalkonto = passives Bestandskonto, das die Abgänge (= Aufwendungen) auf der Sollseite und die Zugänge (= Erträge) auf der Habenseite erfasst - Aufwendungen und Erträge verändern das Eigenkapital. - Zur besseren Übersichtlichkeit und Kontrolle der vielen verschiedenen Aufwendungen und Erträge werden daher entsprechende Unterkonten zum Eigenkapitalkonto eingerichtet:     - die Aufwandskonten, welche die Eigenkapitalminderungen erfassen, und     - die Ertragskonten, welche die Eigenkapitalmehrungen erfassen
  • Definition – Erfolgskonten Aufwands-und Ertragskonten - unter Aufwendungen werden negative Erfolge verstanden, Erträge sind somit positive Erfolge - Jede Aufwands- und Ertragsart wird auf einem speziellen Konto gebucht, sodass die Quellen des Erfolges deutlich und nachvollziehbar werden - Auf dem Eigenkapitalkonto hingegen erfolgen im Laufe eines Geschäftsjahres keine Buchungen!
  • Definition – Erfolgskonten Aufwands-und Ertragskonten - unter Aufwendungen werden negative Erfolge verstanden, Erträge sind somit positive Erfolge - Jede Aufwands- und Ertragsart wird auf einem speziellen Konto gebucht, sodass die Quellen des Erfolges deutlich und nachvollziehbar werden - Auf dem Eigenkapitalkonto hingegen erfolgen im Laufe eines Geschäftsjahres keine Buchungen!
  • Was wird über das SBK abgeschlossen? Die aktiven und die passiven Bestandskonten- Aktivkonten auf der Sollseite- Passivkonten auf der Habenseite A. SBK                         an             alle AktivkontenB. Alle Passivkonten      an             SBK
  • Was wird über das GUV abgeschlossen? Erfolgskonten- Aufwendungen auf der Sollseite- Erträge auf der Habenseite A. GUV                           an        alle AufwandskontenB. Alle Ertragskonten       an        GUV
  • Was passiert mit dem Schlussbestand des Eigenkapitalkontos? Wir auf das SKB übernommen Eigenkapitalkonto an SBK
  • Definition - Gewinn- & Verlustrechnung - Sämtliche Erfolgsbeträge des Unternehmens werden in der GuV-Rechnung gesammelt und anschließend die Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt - Gesetzliche Grundlage für die Gewinn-und Verlustrechnung, die auch als Ergebnisrechnung bezeichnet wird, ist der §275 HGB
  • Aufgaben - Gewinn- & Verlustrechnung - Berechnung des Periodenerfolges (Betriebsergebnis) als auch die Quellen des Periodenerfolgs zu ermitteln bzw. zu benennen
  • Wie wird der Jahresüberschuss (oder Jahresfehlbetrag) berechnet? Betriebsertrag- Betriebsaufwand= Betriebsergebnis+ Finanzergebnis= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit+ Außerordentliches Ergebnis- Steueraufwand= Jahresüberschuss (oder Jahresfehlbetrag)
  • Kriterien, eine Gewinn- & Verlustrechnung zu unterscheiden - Nach der grafischen Aufbereitung - Nach der Kontoform - oder Staffelform - Nach der Möglichkeit der Saldierung - Nach der Bruttorechnung - oder Nettorechnung - Nach dem Umgang mit der Bewertung von Lagerbestandserhöhungen, - dem Gesamtkostenverfahren - oder dem Umsatzkostenverfahren
  • Definition – Saldierung die Aufrechnung von Bilanzpositionen der einen Seite mit Positionen auf der anderen Bilanzseite. Sowohl die Konto- als auch die Staffelform gehen nach dem Bruttoprinzip der Darstellung von Gewinn- und Verlustrechnung vor und verbieten weitestgehend die Saldierung von Aufwendungen mit Erträgen. Je nach Verfahrensart bei Bestandserhöhungen wird zwischen der Gewinn-und Verlustrechnung nach dem - Gesamtkostenverfahren (GKV) und - Umsatzkostenverfahren (UKV) unterschieden
  • Gesamtkostenverfahren - alle Umsatzerlöse werden als Erträge, Bestandserhöhungen ebenfalls als Ertrag und letztendlich als Erfolg gebucht - Der Gesamtertrag der Unternehmung setzt sich aus den Umsatzerlösen und den Bestandserhöhungen zusammen - Minderung des Bestandes an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen bzw. Eigenleistungen = diese Minderung muss noch von den Umsatzerlösen subtrahiert werden - Die Gliederung der Gewinn-und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren - Im HGB § 275 II und III sind sieben verschiedene Arten von Erträgen aufgeführt: 1. Umsatzerlöse 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge 5. Erträge aus Beteiligungen 6. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ·         Bei der  Gewinn-und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gliedern sich die Aufwendungen in sieben verschiedene Aufwandsarten:  1. Materialaufwendungen 2. Personalaufwendungen 3. Abschreibungen 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  - In Summe erhält man das Ergebnis nach Steuern, von dem nun noch die sonstigen Steuern abgezogen werden, um den Jahresüberschuss bzw. den Jahresfehlbetrag zu erhalten.
  • Umsatzkostenverfahren nur die Umsatzerlöse als Ertrag ausgewiesen und Bestandserhöhungen nicht positiv bewertet - Ein weiterer Unterschied im Vergleich zum Gesamtkostenverfahren besteht darin, dass beim Umsatzkostenverfahren nicht sämtliche Aufwendungen der Periode er-fasst werden - Dies betrifft lediglich Aufwendungen, die im Zusammenhang mit verkauften Produkten (sogenannte Umsatzaufwendungen) anfallen - Nach § 275 I HGB existiert für Unternehmen ein Wahlrecht, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkosten-oder Gesamtkostenverfahren aufzustellen - Sowohl das Umsatzkosten- als auch das Gesamtkostenverfahren gelangen zum identischen Jahresüberschuss, wenn die Bestände anfertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie der bezogenen Waren auf die gleiche Art und Weise bewertet werden
  • Aufgaben der Kosten- & Leistungsrechnung - Kalkulation- Kontrolle- Planung
  • Prinzipien der Kosten- & Leistungsrechnung Verursachungsprinzip- Kosten dürfen ausschließlich den Kostenträgern und Kostenstellen zugeordnet werden, von denen sie auch tatsächlich verursacht wurden - Bei einer Zurechnung der Fixkosten auf die einzelnen Kostenträger, wird dem Prinzip in keinster Weise Rechnung getragen, da die Fixkosten nicht durch die einzelnen Produkte, sondern durch Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft anfallen - Das System der Vollkostenrechnung wird damit dem Verursachungsprinzip nicht gerecht, weshalb eine weitere Form des Prinzips Anwendung findet: Den Kostenträgern sollten nur die Kosten direkt zugerechnet werden, die zur Herstellung des betreffenden Kostenträgers (Produkt) tatsächlich erforderlich sind Beispiel: Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Zinsen, AFA,.. zur Herstellung erforderlich sind, entspricht dann ihre Umlage auch dem Prinzip Durchschnittsprinzip - Mittelwerte werden in die Kostenrechnung eingesetzt- durch diese Werte in der Kostenrechnung werden mögliche Extremwerte und Zufallsschwankungen weitgehend reduziert/abgeschaltet- Findet in der Normalkostenrechnung anwendung Tragfähigkeitsprinzip - Kosten werden entsprechend den realisierbaren oder vorgegebenen Marktpreisen (oder auch Deckungsbeiträgen) der Produkte verteilt- Führt häufig dazu, dass den Produkten mit dem höchsten Marktpreis (Deckungsbeitrag) auch die meisten Kosten zugerechnet werden
  • Vollkostenrechnung -erfasst alle anfallenden Leistungen und Kosten, d.h. sowohl o   Fixe Kosten (Beispiel: Miete oder Abschreibungen) als aucho   Variable Kosten (Beispiel: Rohstoffe) Und rechnet diese den jeweiligen Kostenträgern (Produkte, Dienstleistungen) zu o   Alle Periodenkosten werden verrechnet und auf die Produkte der Unternehmung umgewälzto   Die zum Einsatz kommenden Verteilungskriterien können sich zum einen nach der Tragfähigkeit des Produktes bzw. der Produkte richten (in Abhängigkeit der Marktsituation und der Stärke des Produktes am Markt), zum anderen am Prinzip der Kostenverursachung anlehnen
  • Teilkostenrechnung - erfasst nur Teile der Gesamtkosten, zumeist die variablen Kosten, und rechnet diese den jeweiligen Kostenträgern zu o   Erfordert eine Splittung der Kosten in fixe und variable Kosten Beispiel: Deckungsbeitragsrechnung – wird häufig als Grenzkostenrechnung bezeichnet und dient in erster Linie dazu, Infos für fundierte Entscheidungen zur Verfügung zu stellen