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WSP (Subject) / Duale Ausbildung (Lesson)
Duales Ausbildungssystem, Ausbildungsvertrag, Kündigung v. Ausbildungsverhältnissen, Rechte und Pflichten, JugArbSchG
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- Ausbildungsort BETRIEB - verantwortlich für praktischen Teil Grundlagen: - Ausbildungsordnung - Ausbildungsrahmenplan (insbes. sachl. + zeitl. Gliederung & Prüfungsbestimmungen) - Ausbildungsplan (individueller Zeitplan f. Abteilungsdurchlauf, auf Grundlage d. oben genannten) Ende der Ausbildung: Azubi erhält mind. einfaches Ausbildungszeugnis (Name, Tätigkeit, Dauer)
- Ausbildungsort BERUFSSCHULE - verantwortlich für den theoretischen Teil der Ausbildung Grundlagen: - diverse Schulgesetze und schulische Rahmenlehrpläne Ende der Ausbildung: Azubi erhält Berufsschulabschlusszeugnis
- Abschluss der Ausbildung - IHK Abschlussprüfung -> beinhaltet in Ausbildungsordnung aufgeführte Kenntnisse & Fähigkeiten sowie die in der Berufsschule vermittelten Lerninhalte - bei Bestehen: IHK-Prüfungszeugnis -> Auf Wunsch inkl. Durchschnittsnote d. Berufsschulabschlusszeugnisses
- Ausbildungsordnung = Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Industriekaufmann/frauMindestinhalt:- Bezeichnung d. Ausbildungsberufes- Ausbildungsberufsbild > enthält alle zu vermittelnden Fertigkeiten & Kenntnisse- Ausbildungsrahmenplan- Prüfungsanforderungen > regelt Art & Inhalt d. Zwischen- & Abschlussprüfung
- Rechtliche Grundlagen des Berufsausbildungsvertrages - BBiG- Ausbildungsordnung- ggfs. JugArbSchG- Bundesurlaubsgesetz
- Zusatzinformationen Ausbildungsvertrag - Vertrag zw. Ausbilder (Betrieb) & Auszubildener (wenn minderjährig: Unterschrift gesetzl. Vertreter) - Endet m. Bestehen der Abschlussprüfung - Inhalt in §11 BBiG geregelt - muss der IHK vorgelegt werden - Form: schriftlich - Eintrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§34 BBiG)
- Mindestangaben Ausbildungsvertrag - Art, sachl. zeitl. Gliederung & Ziel d. Ausbildung - Beginn & Dauer - Dauer der Probezeit (mind. 1 Monat, max. 4 Monate) - Kündigungsvoraussetzungen - Höhe d. Vergütung - regelm. tägl. Arbeitszeit - Ausbildungsmaßnahmen außerhalb d. Ausbildungsstätte - Hinweis auf Tarifverträge & Betriebsvereinbarungen - Urlaubstage
- Kündigungsschutz In der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz!
- Kündigung während der Probezeit - fristlos und grundlos kündbar - minderjährige Azubis brauchen Zustimmung v. gesetzl. Vertreter
- Kündigung nach der Probezeit durch den AZUBI ordentliche Kündigung:- Grund muss schriftlich angegeben werden- Kündigungsfrist: 4 Wochen-> wenn: Aufgabe Berugsausbildung / andauernde Arbeitsunfähigkeit / andere Berufsausbildung / bei Minderj.: Wegziehen der Eltern außerordentliche Kündigung:- fristlos, nur wenn wichtiger Grund vorliegt: > Fehlen d. Ausbildungsberechtigung > Verstöße gegen JArbSchG > Nichtgewährung Urlaub > Nichtzahlung Vergütung > Gewalt / sexuelle Belästigung > Beleidigungen ...- muss innerhalb von 2 Wochen nach dem der Grund bekannt geworden ist ausgesprochen wird
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- Kündigung durch Arbeitgeber Mit verschulden des Azubis:> VORHER ABMAHNUNG: - Verstöße gg. Lernpflicht - wiederholte Unpünktlichkeit - Fernbleiben v. Berufsschulunterricht - eigenmächtiger Urlaubsantritt ...> keine Abmahnung notwendig: - Gewalttätigkeit - Drohung ... Ohne Verschulden d. Azubis:- Stilllegung/ Verlergung d. Ausbildungsstätte- nicht absehbares Ende einer länger andauernden Krankheit - ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber ist ausgeschlossen - außerordentlich nur Binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden d. Grundes
- Aufhebungsvertrag Ausbildungsverhältnis kann bei beidseitiger Zustimmung durch Vertrag zu jeder Zeit aufgelöst werden
- Rechte d. Azubis - Ausbildung gemäß Ausbildungsziel - Vergütung - Urlaub - Freistellung für Berufsschule - Fürsorge - Bereitstellung v. Ausbildungs- & Prüfungsmitteln - einfaches Zeugnis
- Pflichten d. Azubis - Dienstleistung - Berufsschulbesuch - Lernpflicht - Schweigepflicht - Berichtsheft führen - Weisungen befolgen - ärtzl. Untersuchungen