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Krankenversicherungsmanagement (Subject) / Rechtliche Rahmenbedingungen für GKV und PKV II (Lesson)
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- Sozialversicherungswahlen - alle 6 Jahre werden die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane durch freie und geheime Wahlen ermittelt - Versicherte und AG wählen Vertreter getrennt auf Basis von Vorschlagslisten - Werden nicht mehr Bewerber benannt, als Mitglieder zu wählen sind, gelten alle als gewählt (Friedenswahl)
- Unterscheidung PKV/GKV: Aufsichtsbehörden PKV: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht GKV: Bundesversicherungsamt/Landesbehörden
- Unterscheidung PKV/GKV: Beiträge PKV: - Nach Risiko- keine beitragsfreie Familienversicherung- Freiheit an Versicherungsgestaltung- Beiträge Alters- und Krankheitsrisikospezifisch GKV: - Nach Leistungsfähigkeit- beitragsfreie Familienversicherung- Einheitsmodell, außer freiwillig Versicherte
- Unterscheidung PKV/GKV: Finanzierung PKV: Kapitaldeckungsverfahren GKV: Umlageverfahren
- Unterscheidung PKV/GKV: Leistungen PKV: Kostenerstattungsprinzip GKV: Sachleistungsprinzip
- Unterscheidung PKV/GKV: Rechtsform PKV: AG/Körperschaften des öffentlichen Rechts/Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit GKV: Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Unterscheidung PKV/GKV: Versicherungsnehmer PKV: Kein Pflichtversichertenkreis, aber Beamte, Selbstständige, AN über der VPfG GKV: Pflichtversichertenkreis und freiwillig Versicherte
- Unterscheidung PKV/GKV: Zustandekommen des Vertrages PKV: Beideitiges Wahlrecht GKV: - Versicherungspflicht - Wahlrecht des Versicherten - Vertragszwang seitens der GKV
- Unterscheidungsfaktoren PKV und GKV - Rechtsform - Aufsichtsbehörden - Versicherungsnehmer - Zustandekommen des Vertrages - Leistungen - Beiträge - Finanzierung
- Unterschied GKV-Mitglieder und GKV-Versicherte GKV-Mitglieder: -Beitragszahler (Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte) - ca. 68% der Bevölkerung GKV-Versicherte: - GKV-Mitglieder und beitragsfrei GKV-Versicherte (Familienversicherte) - ca.87% der Bevölkerung
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- Wer ist in der GKV pflichtversichert? Insbesondere Beschäftigte, also Angestellte, die nichtselbstständige Arbeit in einem Arbeitsverhältnis weisungsgebunden durchführen.
- Wer ist von der Versicherungspflicht befreit? - AN, deren Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (62.550€) - Beamte, Richter, Soldaten - Selbstständige - geringfügig Beschäftigte und Werkstudenten ABER seit 2009: wenn nicht in einer GKV versichert, dann PKV-Versicherung notwendig Weiterhin: - Studiernde - Ärzte im Praktikum => Befreiung kann nicht widerrufen werden und muss bis spätestens 3 Monate nach der Versicherungspflicht bei der GKV beantragt werden