Bilanzsteuerrecht (Subject) / Bilanzsteuerrecht (Lesson)

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Bilanzsteuerrecht

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  • Unterschied bzw. TBM Vermögensgegenstand + Wirtschaftsgut Vermögensgegenstand (Handelsbilanz) § 246 (1) Satz 1 u. 2 HGB - Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils  - Einzelverwertbarkeit, selbst. Verkehrsfähigkeit dieses Vorteils Wirtschaftsgut (Steurbilanz) H 4.2 (1) EStG - Vorliegen eines wirtschaftlichen Vorteils - Für diesen Vorteil müssen abgenzbare Aufwendungen angefallen sein - Vorteil müssen selbständig bewertbar sein
  • Besondere Anschaffungsvorgänge Tausch - 3-Fach-Wahlrecht HBil (Buchwert, erfoltsneutral, Zeitwert (gemeinerwert Wert) - Gemeiner Wert SBil § 6 (6) Satz 1 EStG +/- gez. Baraufgabe, - in RE gestellt USt = AHK  Fremdwährung  - HBil § 256a HGB (Zeitpunkt der Anschaffung) --> Devisenkassamittelkurs - SBil H6.2 EStH (Zeitpunkt der Anschaffung) Raten-/Rentenzahlung § 12 BewG
  • Eigentum Handelsbilanz - Erklärung Notar (Auflassung) § 925 BGB - Eintragung Grundbuch §873 BGB Steurbilanz - Übergang von Nutzen u Lasten, Besitz u Gefahr § 39 (2) Nr. 1 AO, § 246 (1) Satz 2 HS 2 HGB
  • TBM Rückstellung für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung § 249 (1) Satz 1 Nr. 2 HGB - faktische Leistungsverpflichtung ggü. einem Dritten (ohne rechtl. Zwang) - Unsicherheit bezgl. Bestehen u. der Höhe der Verpflichtung - Zusammenhang Kreis/Umsatz --> Person des Dritten braucht nicht fest zu stehen, aber der Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten und Zusammenhang mit frührem Umsatz
  • Unechte Schulden (Rückstellung für Innenverpflichtung) § 246 (1) Satz 2 Nr. 1 HGB i.v.m. § 5 (1) Satz 1 HS 1 EStG - keine Außenverpflichtung - Unterlassene Instandhaltung-->Nachholung im Folgejahr ersten 3 Mo Vollbeendigung -->Passivierungspflicht  - Unterlassene Abraumbeseitigung --> Nachhulung im Folgejahr
  • TBM Transitorische RAP § 250 HGB - Einnahmen/Aussgaben vor dem Abschlusstichtag (bereits das Begründen/ERhöhen einer Fo/Verb. reicht) - Ertrag/Aufwendungen nachdem Abschlusstichtag und zeitbezogene Gegenleisung - Einnahmen/Ausgaben stellen Ertrag/Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlusstichtag dar (mtl., viertelj., halbj.)
  • Entnahmen § 4 (1) Satz 2 EStG - WG des BV - Entnahmefähigkeit - Wertabgabe für betriebsfremde Zwecke  - Entnahmehandlung u Entnahmewille - Höhe zu bewerten § 6 (1) Nr. 4 EstG - HB max Zeitwert
  • Einlage § 4 (1) Satz 8 EStG  - WG des PV - Einlagefähigkeit - Wertzufuhr aus betriebsfemden Bereich - Einlagehendlung - Höhe § 6 (1) Nr. 5 EStG grds. TW Buchstabe a, b, c
  • IAB § 7g (1) EStG TBM - AHK bewegl. WG des AV - Absicht begünstigte WG bis zum Ende dem WJ d. Anschaffung folgende WJ in einer inl. Betriebsstätte fast auschließl. zu nutzen > 90% - Größenmerkmale, Gewerbebetrieb < 235T, LuF < 125T, EÜR < 100T - Übermittlung Datenfernübertragung  - Bildung außerbilanziell
  • Sonderabschreibung § 7g (5) (6) EStG - AHK abnutzbares WG des AV - keine Überschreitung Größenmerkmale - fast ausschließl. betriebliche Nutzung - Aufnahme WG laufende fürhende Verzeichnis § 5 (1) Satz 2 + 3 EStG - 4 Wj bis max 20%
  • § 6b EStG Übertragung stiller Reserven - Begünstigtes Wj (G+B., Gebäude) - Veräußerung, keine Entnahme - Veräußerungsgewinn stille Reserven § 6b (2) EStG - Formelle Voraussetzungen insbes. 6- jährige Zugehörigkeit zum AV
  • Formel: Voraussichtliche dauernde Wertminderung bei abnutzbaren AV BMF 02.09.2016 § 1 6/12 RZ 8 Buchwert 31.12. / 2 = x; x > TW = dauerhafte Wertminderung
  • Ansatz dem Grunde nach (Passiva) --> Ansatzvoraussetzungen bei Verbindlichkeiten - Außenverpflichtung - Zum Stichtag dem Grunde u. der Höhe nach Gewiss u.  - Wirtschaftliche Belastung zum Stichtag Der Vertragspartner hat ds seinerseits Erforderliche getan (Schuld aus Vertrag) Die Tatbestände, an die das Gesetz die Leisungspflicht knüpft sind erfüllt (Schuld aus Gesetz)
  • Prüfung Aktiva Seite Ansatz dem Grunde nach: (Ob?) - VG/WG - Eigentum PV/BV - Forderung/Umlaufvermögen Ansatz der Höche nach: (Wie?) - Zugangsbeswertung - Stichtagsbwertung
  • Prüfung Passiva Seite - zuerst Aktiva-Seite Ansatz dem Grunde nach: (Ob?) - Schuld (Verbindlichkeit/Rückstellung) - Schuldner - Betriebsschuld H 4.2 (15) EStH Andatz der Höhe nach: (Wie?) - Zugangsbewertung - Stichtagsbewertung
  • Unsichere Schulden (Rückstellungen für Außenverpflichtungen) 3 Rückstellungsaren - Rückstellung f. ungeweisse Verbindilchkeiten § 249 (1) Satz 1 HGB - Rückstellungen f. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften § 249 (1) HGB - Rückstellungen f. Gewährleistungen ohne rechtl. Verpflichtung § 249 (1) Satz 2 Nr. 2 HGB
  • Ansatzvoraussetzungen für Rückstellungen ungewisse Verbindlichkeiten - Außenverpflichtung - Zum Stichtag liegt Ungewissheit hinsichtlich Grund u./oder Höhe vor - wirtschaftl. Verursachung zum Stichtag, Abgeltung von Vergangenem  - Wahrscheinlichkeit der Insanspruchnachme  - Keine Aktiierungsfähige Aufwendungen in künfteinge Wj - und hinreichende Konkretisierung bei öffentlichrechtliche Verpflichtung     inhaltlich bestimtes Handeln     Frist --> Sanktionen
  • TBM Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften - drohender Verlust - schwebendes Geschäft (= 2-seitige Verpflichtendes Rchtsgeschäft, wirtschaftl. Hauptleistung noch nicht erbracht) - Verlust (= Verpflcihtungsübernahme)