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Prüfungsfragen Handels-Gesellschafts- und Arbeitsrecht (Subject) / Prüfungsfragen (Lesson)

Prüfungsfragen

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  • Nennen Sie die Tatbestandsvoraussetzungen der Rügepflicht beim Handelskauf. Wo sind diese geregelt? Tatbestandsvoraussetzungen der Rügepflicht:- beiserseitiger Handelskauf- Ablieferung der Kaufsache- offner oder versteckter Mangel der Kaufsache- kein Ausschluss der Rügepflicht- kein arglistiges Verschweigen des Mangels => geregelt in §377 HGB
  • Was bedeutet "Ablieferung" bei der Rügepflicht? Tatsächliche und vollständige Übergabe der Kaufsache inkl. vereinbarter Montage
  • Welche Rechtsfolgen hat die unterlassene bzw. verspätete bei bestehender Rügepflicht? - Sache gilt als genehmigt §377 II HGB- Verlust der Gewährleistungsrechte
  • *Der Geschäftsführer einer GmbH kann auch eine gesellschaftsfremde Person sein. §6 III GmbHG
  • Der Gesellschafter einer OHG muss mit seinem persönlichen Vermögen für die Schulden der offenen Handelsgesellschaft einstehen. §128 HGB
  • Eine Firma kann nur zusammen mit dem Handelsgeschäft, für das sie geführt wird, übertragen werden. §23 HGB 
  • Die Vertretungsmacht eines Prokuristen kann rechtsgeschäftlich mit Wirkung gegenüber Dritten nicht beschränkt werden. §50 I HGB
  • Der Kommanditist haftet in einem Ausnahmefall unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. §176 HGB
  • Schweigt ein Kaufmann auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, so gilt bei unerheblichen Abweichungen des Schreiben vom vorher Erklärten der Inhalt des Schreibens. gesetzlich nicht geregelt
  • Welche Einschränkungen der Ausübungsbefugnis einer Prokura lässt das Gesetz zu? a) Filialprokura §50 III HGBb) Gesamtprokura §48 II HGB
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  • K aus Deutschland schließt mit V aus Frankreich einen KV über eine Großlieferung französischer Rotweine. Die beiden haben für Mängelansprüche die Anwendbarkeit des tauschen Rechts vereinbart. Bei einem Streit über Mängel behauptet K, das deutsche BGB sei anwendbar. V behauptet, das UN-Kaufrecht mit speziellen Regeln sei anwendbar. Wer hat Recht? V hat Recht, da das UN-Kaufrecht auch deutsches Recht ist und nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde (§6 CISG)
  • Welchen Gesellschaftern steht die Vertretungsbefugnis nach der gesetzlichen Regelung zu bei a) BGB-Gesellschaft, b) OHG, c) KG? a) allen Gesellschaftern gemeinsam §709 BGBb) jeder Gesellschafter allein §§125 HGBc) nur die Komplementäre §170 HGB
  • A&B gründen eine OHG und bringen ihre bisherigen Einzelunternehmen in die neue Gesellschaft ein. a) Wem gehören die eingerichteten Vermögensgegenstände und b) wer kann darüber verfügen? a) gemeinschaftliches Eigentum aller Gesellschafter §718 BGBb) nur gemeinschaftliche Verfügung möglich §719 BGB
  • Fall: Im Juli 2004 erwirbt A die Bäckerei "Brot" des B, die er unter der Firma "Brot Bonn" fortführt. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass A nicht für alte Verbindlichkeiten aufkommen muss. Im Dezember 2004 macht die Druckerei D eine Forderung in Höhe von 3000€ gegen die Firma "Brot Bonn" geltend. Diese Forderung resultiert aus einem Werkvertrag über Briefpapier, den B im Januar 2004 in Auftrag gegeben hat. Hat Emder einen Anspruch auf Zahlung der 3000€ gegen A? Anspruch von D gegen A auf Zahlung von 3000€ gem. §631 I BGB. 1. Werkvertrag?--> Ein Werkvertrag zwischen D&A besteht nicht, sondern nur ein Werkvertrag zwischen D&B.  2. A könnte jedoch für die Entgeltzahlung aus diesem Werkvertrag einzustehen haben, wenn §25 HGB anwendbar wäre.Voraussetzungen des §25 HGB: - Übernahme eines Handelsgeschäfts unter Lebenden (+)- Unternehmenskontinuität (+)- Firmenkontinuität (+)- kein Haftungsausschluss gem. §25 III HGB? (-)--> A&B haben einen Haftungsausschluss in ihrem Vertrag vereinbart--> dieser wirkt gegenüber Dritten jedoch nur, wenn er - unverzüglich (-)- ins HReg eingetragen und bekanntgemacht wurde oder (-)- von A oder B den Gläubigern ausdrücklich mitgeteilt wurde (-)=> kein wirksamer Haftungsausschluss D hat einen Apsruch auf Zahlung des Werklohns von B.
  • Unter welchen allgemeinen Voraussetzungen ist eine ordentliche Kündigung wirksam? - Zugang der Kündigungserklärung- Vollmacht des Kündigenden- Schriftform gem. §623 BGB- Einhaltung der Kündigungsfrist §§622 ff. BGB- Anhörung eines evtl. Betriebsrates §102 Betr.VerfG- Kündigung als letztes Mittel (Änderungskündigung)- Kein Verstoß gegen ein besonderes Kündigungsverbot
  • Welche Fragen darf ein Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch nicht stellen? (mind. 3) Welche Konsequenzen hat es, wenn ein AN auf eine solche Frage nicht ehrlich antwortet? - Lebenspartner, Kinder- Schwangerschaft- Vorstrafen, wenn es nichts mit der Arbeit zutun hat- Sexualität=> generell keine Fragen, an deren Beantwortung er kein berechtigtes Interesse hat=> der AN hat ein "Recht zur Lüge", welche keine Konsequenzen mit sich bringt
  • Wer hat die Schäden zu tragen, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner Tätigkeit einem Dritten zufügt? In welchem Umfang? - Der AG nach §§280, 278 BGB in vollem Unfang- Der AN nach §823--> Umfang hängt ab vom Verschuldensgrad--> a) bei leichter Fahrlässigkeit: gar nicht--> b) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: voll--> c) bei normaler Fahrlässigkeit: AN & AG anteilig
  • Unter welchen Voraussetzungen hat ein AN Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er erkrankt ist? - §3 Entgelttfortzahlungsgesetz: Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn:--> mindestens 4 Wochen im Betrieb tätig--> durch Krankheit nicht zur Arbeitsleistung imstande ist--> die Krankheit nicht schuldhaft herbeigeführt hat
  • Was unterscheidet §28 HGB von §130 HGB? §28 HGB:--> Haftung bei Neugründung einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG)--> Haftung der neuen Gesellschaft §130 HGB:--> Haftung bei Eintritt in bestehnde OHG/KG--> Haftung des eintretenden Gesellschafters
  • Unter welchen Voraussetzungen haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts, der ein Unternehmen unter einem anderen Firmennamen fortführt, für die vom früheren Geschäftsinhaber eingegangenen Verbindlichkeiten? §25 III HGB:--> besonderer Verpflichtungsgrund--> z.B. Übernahme der Verbindlichkeiten--> wenn handelsüblich bekanntgemacht
  • Welche Entscheidungen der Ausübungsbefugnis einer KG-Vertretung lässt das Gesetz zu? - §125 II 1 HGB: Gesamtvertretung- §126 II HGB: Filialvertretung- jeweils anwendbar über §161 II HGB
  • Natur- und Denkmalschützer N will die Häuser im Bergischen Land schützen und sich dafür mit anderen Gleichgesinnten zusammentun. Welche Rechtsformen stehen ihm dafür zur Verfügung? - GbR (§705 BGB)- GmbH (§1 GmbHG)- AG (§1 AktG)Hilfsweise: Stiftung, Verein
  • Nennen Sie diejenigen Personen in einer GmbH, die einen Angestellten zum Personalleiter bevollmächtigen dürfen. - GmbH-Geschäftsführer- Prokurist- Generalhandlungsbevollmächtigter
  • A&B gründen eine OHG und bringen ihre bisherigen Einzelunternehmen in die neue Gesellschaft ein. Wem gehören die eingebrachtenVermögensgegenstände und wer kann darüber verfügen? - Gesamthandvermögen, gehört allen gemeinsam §718 BGB- nur noch alle gemeinsam dürfen darüber verfügen §719 I BGB- jeweils über §105 III HGB
  • A betreibt ein kleines Unternehmen, dem es finanziell schlecht geht. Seine Bank verlangt für einen Kredit zusätzliche Sicherungen. A wendet sich an seinen Schwiegervater S mit der Bitte, für ihn zu bürgen. S, selbst Kaufmann, schreibt eine E-Mail an die Bank "Ich bürge für die Kreditrückzahlung meines Schwiegersohnes A in Höhe von 1000€." die Bank wendet sich, als A nicht zahlen kann, an S. Dieser weigert sich zu zahlen. Zu Recht? Anspruch aus §765 I entstanden?I. Erklärung als solche abgegeben (+)II. Schriftform gem. §766 S.1 BGB?1) Nein, nach §§126 III, 766 S.2 BGB reicht elektronische Form nicht aus2) S handelt auch nicht als Kaufmann (§350 HGB), sondern privat als Schwiegervater. => Wegen Nichteinhaltung der Schriftform ist der Vertrag gem. §125 BGB nichtig.
  • Fall: A, B & C betreiben zusammen ein Geschäft: die ABC-OHG. Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis ist im Gesellschaftsvertrag nicht gesondert geregelt. C kauft, ohne sich mit den Gesellschaftern abzusprechen, im Januar 2012 eine neue Ladeneinrichtung zum Preis von 125€ von V. Die Gesellschafter streiten sich. C scheidet im Februar aus der OHG aus, was auch Mitte Februar ordnungsgemäß eingetragen und bekanntgemacht wird. Unmittelbar danach wird Ende Februar ein neuer Gesellschafter, D, in die OHG aufgenommen. Anfang März verlangt V die Bezahlung des Kaufpreises i.H.v. 25.000€. An wen kann sich V zwecks Zahlung wenden? V verlangt Zahlung des Kaufpreises von der OHG gem. §433 II BGB A: Anspruch entstanden? - KV zwischen V und OHG?I. WE von V (+)II. WE der OHG?Hat C die OHG wirksam vertreten gem. §164 BGB?1) Abgabe eigener WE (+)2) Im Namen der OHG (+)3) Innerhalb der Vertretungsmachta) Einhaltung der gesetzlichen Regelung?--> §125 I HGB (+)b) Einhaltung des gesetzlichen Umfangs? --> §126 I, der Abschluss von Kaufverträgen (+)c) Einhaltung interner Weisungen? --> Ja, da keine exisiteren (+)=> C hat die OHG wirksam vertreten. Ein KV mit der OHG ist entstanden und somit kann V Zahlung von der OHG verlangen.  V verlangt Zahlung von A&B gem. §433 II BGB i.V.m. §128 HGB--> Da es sich um eine OHG-Verbindlichkeit handelt, haften A&B gesamtschuldnerisch gem. §128 HGB V verlangt Zahlung von C gem. §433 II BGB, 128 HGB--> C haftet auch als ausgeschiedener Gesellschafter weiter für bis zu seinem Austritt eingegangene Verbindlichkeiten der OHG gem. §128, 160 HGB V verlangt Zahlung von D gem. §433 II BGB, 128 HGB--> Als neu eintretender Gesellschafter haftet D auch für alle vor seinem Eintritt begründeteten Verbindlichkeiten gem. §§130, 128 HGB
  • Angestellter A ist seit 10 Jahren in dem Betrieb von Arbeitgeber B. Als Arbeitgeber B dem A eine ordnungsgemäße Kündigung aussprechen will, überlegt er, welche Kündigungsfrist er einhalten muss. Im Arbeitsvertrag ist dazu keine Regelung getroffen. - §622 II BGB- 4 Monate zum Ende des Monats
  • Welche Fragen darf ein Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch stellen? (mind. 3) Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn der Arbeitnehmer auf eine solche Frage nicht ehrlich antwortet? - beurfliche Qualitfikationen- ansteckende Krankheiten- körperliche Leistungsfähigkeit=> Anfechtung nach §123 BGB=> Kündigung §622, 626 BGB
  • Arbeitgeber A musste seinem Arbeitnehmer B aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Drei Monate später will er ihn - allerdings zu schlechteren Bedingungen - befristet wieder einstellen. Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich? - §14 TzBfG- nur mit sachlichem Grund §14 I S.1 TzBfG- da keine Neueinstellung §14 II S.2 TzBfG
  • Arbeitnehmer A verlangt von seinem Arbeitgeber B einen Tag Freistellung wegen einer standesamtlichen Trauung. B ist der Meinung, dass er diesen Tag nicht bezahlen muss, da dies im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist. Wer hat Recht? - A hat Recht- §616 BGB aus subjektiven Gründen, wozu Heirat gehört
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  • Kunde K vereinbart mit der Firma A, dass diese im Garten von K eine Grube für einen Swimmingpool ausheben soll. Als bei der A angestellte Baggerfahrer B mit dem Bagger von der Straße auf das Grundstück von K fahren will, demoliert er grob fahrlässig den PKW des Kunden K. K verlangt von A und B entsprechenden Schadensersatz. Zu Recht? I. Anspruch gegen A? 1. Haftung nach §§280, 278 BGB für Erfüllungsgehilfen, da vertragliches Verhätlnis zwischen Geschädigtem und Arbeitgeber2. Haftung nach §831 BGB für VerrichtungsgehilfenABER: da B grob fahrlässig handelt, kann sich A von diesem Anspruch ersetzen lassen  II. Anspruch gegen B? 1. Haftung nach §823 BGB, da er fahrlässiges Eigentum verletzt hat 2. Wegen grober Fahrlässigkeit muss er den Schaden alleine zahlen
  • Erläutern Sie "Positive Publizität des Handelsregisters" - ein gutgläubiger Dritte darauf vertrauen, dass die bekannt gemachten Tatsachen richtig sind- dient dem Schutz des Vertrauens des gutgläubigen Rechtsverkehrs in die Richtigkeit unwahrer Tatsachen, die also solche fälschlicher Weise bekannt gemacht worden sind- §15 III HGB
  • Was halten Sie von der Aussage: "Jeder Kaufmann ist Unternehmer und jeder Unternehmer ist Kaufmann." Richtig: "Jeder Kaufmann gem. §1 ff. HGB ist ein Unternehmer i.S.d §14 BGB, da er eine natürliche/juristische Personen/Personengesellschaft ist, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt"  Falsch: "Nicht jeder Unternehmer gem. §14 BGB ist auch Kaufmann i.S.d. §1 ff. HGB, da die handelsrechtlichen Vorschriften besondere weitere Voraussetzungen enthalten, die zusätzlich zu §14 BGB erfüllt sein müssen."
  • Nennen Sie drei wesentliche Unterschiede zwischen Handlungsbevollmächtigtem & Prokuristen 1. P: Erteilung ausdrücklich, H: Erteilung auch konkludent möglich2. P: eintragungspflichtige Tatsache, H: nicht eintragungsfähige Tatsache3. P: Ermächtigung zu allen gerichtlichen & außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb irgendeines Handelsgeschäftes mit sich bringt, H: Ermächtigung zu allen der Art nach oder einzelnen Geschäften und Rechtshandlungen, die ein derartiges Handelsgewerbe gewöhnlich mit sich bringt.4. P: Beschränkungen mit Wirkung nach außen nicht zulässig, H: Beschränkungen mit Wirkung nach außen zulässig, jedoch besteht kein Gutglaubensschutz nach §54 III HGB5. P: nicht übertragbar, H: mit Zustimmung des Vertretenen übertragbar §58 HGB6. P: Erteilung durch Kaufmann/Vertreter, H: Erteilung kann auch Prokurist erteilen
  • Eine Handelsgesellschaft gilt als Kaufmann im Sinne des HGB §6 I HGB
  • Der Kaufmann hat bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft eine gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht §377 I 
  • A verkauft ihr Handelsgewerbe nebst Firma an B. Weitere Anreden werden nicht getroffen. Wer haftet für die noch im Betrieb der A begründeten Verbindlichkeiten? gem. §§25 I 1, 26 I HGB haften A (wegen Verjährungsfrist) und B als Gesamtschuldner §421 BGB
  • Ergänzen Sie die nachfolgende Aussage: "Ins Handelsregister können nur _______ und _______ Tatsachen eingetragen werden." (1) eintragungsfähige(2) eintragungspflichtige
  • Rechtsanwalt Rudi Ratlos führt eine erfolgreiche Kanzlei. Er ist zum Insolvenzverwalter für das Unternehmen des U bestimmt worden. Ist er Kaufmann? - Nein, er betreibt schon kein Gewerbe, weil der Rechtsanwaltsberuf ein "freier Beruf" ist.
  • Fall: L arbeitet in der Damenbekleidung der einer beliebten Kaufhauskette des im HReg eingetragenen K. Eines Tages kommt ihre gute Freundin F vorbei um ein Oberteil für ihre Mutter zu kaufen. Da sie knapp bei Kasse ist, bittet sie L, ihr nur die Hälfte des regulären Preises zu berechnen. L gewährt ihr den Sonderrabatt von 50%. Ist hier ein wirksamer Kaufvertrag zwischen K&F zustande gekommen? Wirksamer KV zwischen K&F gem. §433 BGB? I. unmittelbare Einigung zwischen K&F (-)II. wirksame Stellvertretung der L für K gem. §164 I 1 BGB? 1. eigene Willenserklärung der L?--> hier: sie verkauft F das Hemd und hat dabei Entscheidungsgewalt, also eigene Willenserklärung (+)2. im Namen des K? --> hier: als Angestellte im Namen des K (+) 3. Handeln mit und innerhalb bestehender Vertretungsmacht?a) Handlungsvollmacht gem. §54 HGB?--> hier: keine Anzeichen für Vollmachtserteilung also (-)b) aber möglicherweise aus §56 HGB?- K = Kaufmann i.S.d. §1 HGB (+)- deutschlandweite Kaufhauskette ins HReg eingetragen (+)- Verkauf innerhalb eines Ladens (+)- Ladenangestellte? "Jeder der mit Wissen und Wollen des Ladeninhabers in dem Laden tätig wird (+)- Verkauf muss gewöhnlich sein--> ABER hier 50% Preisnachlass, also nicht mehr gewöhnlich (-)=> Vertretungsmacht L gem. §56 HGB (-)=> keine wirksame Stellvertretung gem. §164 I BGB, daher keine Einigung zwischen K&F Ergebnis: kekin wirksamer Kaufvertrag gem. §433 BGB zwischen K&F, allerdings schwebend unwirksames Geschäft nach §177 S. 1 BGB
  • Was ist ein Formkaufmann? - §6 HGB- gilt für Handelsgesellschaften = Personengesellshaften- gilt für Kapitalvereine = Kapitalgesellschaften- sie gelten schon allein durch Rechtsform als Kaufmann, wenn das Gesetz dies bestimmt
  • GmbH & Co. KG - Sonderform der KG - §§161 ff. HGB- Komplementär = GmbH
  • Was halten Sie von der Aussage: "Die Eintragung eines Kannkaufmanns ins HReg ist fakultativ und hat deklatorische Wirkung." - teilweise falsch- richtig: Eintragung fakultativ = freiwillig- falsch: deklatorisch; richtig: konstituiv = rechtsbegründet, da der Kannkaufmann erst mit der Eintragung die Kaufmannseigenschaft erlangt §2 HGB
  • Was halten Sie von der Aussage: "In Bezug auf Kaufleute wird das BG vom spezielleren HGB verdrängt." - nicht richtig- für Kaufleute gilt das BGB allerdings wird es an bestimmten Stellen vom HGB verdrängt- HGB = Sonderprivatrecht der Kaufleute
  • Darf ein Prokurist 1) die Bilanz unterschreiben, 2) Handlungsvollmachten an einen Arbeitskollegen erteilen, 3) ein zum Unternehmen gehörendes Grundstück verkaufen? 1) Nein, dies darf nur der Kaufmann2) Ja3) Nein §49 II HGB, außer mit besonders erteilter Vollmacht
  • Ist die Bürgschaft für den Kaufmann ein Handelsgeschäft, steht ihm keine Einrede der Vorausklage zu. §349 HGB§771 BGB
  • Jedermann darf ohne berechtigtes Interesse Einblick in das HReg nehmen §9 I 1 HGB
  • Ein Kommanditist haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar und nur, solange und soweit er diese noch nicht vollständig erbracht hat. §171 I HGB
  • Kaufmann A kauft bei Kaufmann B neue Drucker für seinen Betrieb. Die Drucker werden von B installiert und die ersten Proben verlaufen ohne Probleme. Nach 3 Monaten treten allerdings Fehler beim Drucken auf. Es stellt sich heraus, dass die Drucker einen Konstruktionsfehler aufweisen. Kann A nach 3 Monaten der Lieferung und Installation der Drucker noch einen Anspruch auf Neulieferung gegenüber B geltend machen? Anspruch auf Neulieferung gem. §§437 Nr. 1, 439 BGB--> hier beides Kaufleute, also §377 beachten! Pflicht zur unverzüglichen Rüge §377, wenn- beiderseitiger Handelskauf- Ablieferung- Mangel §434 BGB- kein Ausschluss der Rügepflicht- keine Arglist des Verkäufers gem. §377 V HGB--> hier: versteckter Mangel--> Frist beginnt sofort mit Entdeckung des Mangels §377 II HGB => ein Neulieferungsanspruch ist gegeben, wenn A unverzüglich nach Entdeckung rügt