10
IFS (Subject) / KO-Kriterien (Lesson)
KO-Kriterien
This lesson was created by Quoc.
This lesson is not released for learning.
- KO 1 1.2.1: Die Unternehmensleitung stellt sicher, dass die Mitarbeiter ihre Verantwortlichkeiten hinsichtlich Lebensmittelsicherheit und Produktqualität kennen und dass Mechanismen vorhanden sind, die Wirksamkeit ihrer Handlungen zu überwachen. Diese Mechanismen sind eindeutig identifiziert und dokumentiert.
- KO 2 2.2.3.8.1: Es sind in Bezug auf Methode, Häufigkeit der Messung oder Beobachtung und Aufzeichnung der Ergebnisse spezielle Überwachungsverfahren für jeden CCP eingerichtet, um einen Kontrollverlust am betreffenden Punkt zu erkennen. Jeder festgelegte CCP wird beherrscht. Die Überwachung bzw. Beherrschung jedes CCPs wird durch Aufzeichnungen nachgewiesen.
- KO 3 3.2.2 Die Vorgaben zur Personalhygiene werden von den betroffenen Mitarbeitern, Dienstleistern und betriebsfremden Personen beachtet und angewandt.
- KO 4 4.2.1.3: Für alle Rohwaren (Rohstoffe/Zutaten, Zusatzstoffe, Verpackungsmaterialien, Rework) liegen Spezifikationen vor und werden respektiert. Diese Spezifikationen sind aktuell und eindeutig formuliert und entsprechen immer den gültigen rechtlichen Bestimmungen und, wo vorhanden, den Kundenanforderungen.
- KO 5 4.2.2.1: Sofern Kundenvereinbarungen in Bezug auf: - Produktrezeptur (einschließlich der Rohstoffeigenschaften), - Prozess, - technologische Anforderungen, - Verpackung, - Etikettierung, bestehen, werden diese eingehalten.
- KO 6 4.12.2: Auf Grundlage einer Gefahrenanalyse und Bewertung der damit zusammenhängenden Risiken existieren Verfahren, die die Kontamination mit Fremdmaterialien verhindern. Kontaminierte Produkte sind wie nichtkonforme Produkte zu behandeln.
- KO 7 4.18.1: Es liegt ein System zur Rückverfolgung vor, das die Identifizierung von Produktlosen und deren Beziehung zu Chargen von Rohstoffen und Primärverpackung ermöglicht. Das System zur Rückvefolgung bezieht alle relevanten Aufzeichnungen über: - Wareneingang, - Verarbeitung, - Nutzung von Nachbearbeitung (Rework), - Vetrieb mit ein. Die Rückverfolgbarkeit ist bis zur Lieferung an den Kunden sichergestellt und dokumentiert.
- KO 8 5.1.1: Das Unternehmen verfügt über ein wirksames, internes Auditprogramm, das mindestens alle Anforderungen des IFS Standards abdeckt. Erfassungsbereich und Häufigkeit der internen Audits werden durch Risikobewertung bestimmt. Das interne Auditprogramm beinhaltet ebenfalls firmeneigene oder gemietete Lagerräume, die sich nicht auf dem Firmengelände befinden.
- KO 9 5.9.2: Ein wirksames Verfahren zur Rücknahme und/oder zum Rückruf jeglicher Produkte ist eingeführt. Dieses Verfahren umfasst eine eindeutige Regelung von Verantwortlichkeiten und eine umfassende Kunden- und Verbraucherinformationspolitik.
- KO 10 5.11.2 Korrekturmaßnahmen werden eindeutig formuliert, dokumentiert und schnellstmöglich ergriffen, um ein erneutes Auftreten der Nichtkonformität zu vermeiden. Die Verantwortlichkeiten und die zeitnahen Fristen für die Korrekturmaßnahmen sind eindeutig definiert.
Advertisement