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Inkl und Mehrspr Eikötter (Subject) / Fragen - 6 (Lesson)

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  • Wer kann über die Einstiegsqualifizierung in welcher Form gefördert werden? - 6-12 Monate = Dauer der Einstiegsqualifizierung- förderungsfähig: lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende- Lernbeeinträchtigung: Abgänger aus Förderschulen mit Förderschwerpunkt ‚Lernen‘- Ermessensanspruch (Behörde hat Spielraum bei „ob“ und „wie hoch“)
  • Aus welchen Bestandteilen setzt sich die „Unterstützte Beschäftigung“ nach dem SGB IX zusammen? - individuelle betriebliche Qualifizierung- Berufsbegleitung
  • Skizzieren Sie kurz die „innerbetriebliche Qualifizierung“! - grundsätzlich Anspruch: Menschen mit einer Behinderung mit besonderem Unterstützungsbedarf    (z.B. Schulabgänger aus Förderschule)- Ziel: sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erhalten, regulärer Arbeitsvertrag- „erst platzieren, dann qualifizieren“-Prinzip- innerbetriebliche Qualifizierung erfolgt 2 - max. 3 Jahre--> Begleitung durch Jobcoach--> Einarbeitung auf einem Arbeitsplatz--> … usw. Ablauf:1. Einstiegsphase2. Qualifizierungsphase3. Stabilisierungsphase
  • Was kann über das „Budget für Arbeit“ finanziert werden? - Bundesteilhabegesetz --> SGB IX Arbeitgeber erhält- Lohnkostenzuschuss für den Ausgleich der Leistungsminderung- und für Kosten für eine An- und Begleitung am Arbeitsplatz erforderlich sind- in einer Höhe von bis zu 75% des vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelts
  • Welche Aufgaben hat ein Integrationsfachdienst (IFD)? - Dienste Dritter, für Arbeitnehmer_innen mit Behinderung oder Schwerbehinderung; Arbeitgeber--> Beratungs- und Betreuungsleistungen--> Ziel: Teilhabe am Arbeitsleben - z.B. Vermittlung von Arbeitsplätzen, Ausbildungsbegleitung, …
  • Nennen Sie 4 Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)! • notwendige Veränderungen in Bezug auf Arbeitsplatz, Arbeitszeit,Arbeitsorganisation, • Personalentwicklung, • Arbeitsversuche, • technische Umrüstung des Arbeitsplatzes, • Leistungen der medizinischen Rehabilitation (vgl. §§ 42 ff. SGB IX), • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. §§ 49 ff. SGB IX), • stufenweise Wiedereingliederung (vgl. § 44 SGB IX, § 74 SGB V • Leistungen an Arbeitgeber durch das Integrationsamt oder einzelne Rehabilitationsträger
  • Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung? - kann Teil des betrieblichen Eingliederungsmanagements sein - SGB V (Krankenversicherung), SGB IX - Person, die im Betrieb ausgefallen ist, schrittweise wieder an den Arbeitsplatz heranzuführen--> schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz Voraussetzungen: - „Arbeitsunfähigkeit“ muss vorliegen                            - Arbeit muss noch teilweise weiter ausführen zu können - Dauer und Maß der Steigung der Arbeitsanforderung werden durch Ärzte festgelegt - Maßnahme darf insgesamt max. 6 Monate dauern - geht unter bestimmten Voraussetzungen auch nach medizinischer Reha
  • Haben Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf einen Eingliederungszuschuss, wenn sie einen Menschen mit Behinderung einstellen? - Nein - Eingliederungszuschuss = Ermessensleistung = Spielraum bei der Entscheidung    (= kann – ja, muss – nein)
  • Was ist ein Inklusionsbetrieb? Welche Formen gibt es? Wie hoch muss/darf der Anteil an Menschen mit Schwerbehinderung in der Belegschaft sein? - Menschen mit Schwerbehinderung und Arbeitnehmer_innen ohne Behinderung werden in    einem Betrieb beschäftigt - Ziel: dauerhafte Eingliederung dieser Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - Inklusionsbetrieb rechtlich/wirtschaftlich selbständig = Inklusionsunternehmen- unternehmensinterne/öffentlich geführte Betriebe durch Arbeitgeber = Inklusionsbetrieb- Abteilungen = Inklusionsabteilungen - Mindestanteil: min. 30% aber max. 50%
  • Welche Formen von Außenarbeitsplätzen können WfbM anbieten? - Außenarbeitsgruppen- mobile Dienstleistungsgruppen- ausgelagerte Einzelarbeitsplätze
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