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SVR (Subject) / mdl. Prüfung (Lesson)
- Freiheit der Person Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG SSB körperliche Bewegungsfreiheit; Recht einen Ort zu verlassen und einen neuen aufzusuchen
- Meinungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG SSB Freiheit der Meinungsäußerung und -verbreitung; im positiven, wie auch negativen
- Recht auf körperliche Unversehrtheit Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG SSB Integrität der Körpersphäre; Freisein von Schmerz, Verunstaltung, Substanzverlust, Verletzung der körperlichen Gesundheit
- Recht auf Eigentum Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG SSB Recht Eigentum zu besitzen, über dieses frei zu verfügen und unberechtigte Angriffe abzuwehren
- Versammlungsfreiheit Art. 8 Abs. 1 GG SSB Kollektive Meinungsäußerung; Selbstbestimmung über Ort, Leitung, Inhalt, Vorbereitung, Teilnehmer, Organisation, Nachbereitung, Zeit
- Rechtsstaat Ist einer, in dem Regierung und Verwaltung nur im rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die Grundrechte der Bürger müssen garantiert sein und staatliche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten geprüft werden können.
- Föderalismus ist die Gliederung eines Staates in mehrere gleichberechtigte, in bestimmten politischen Bereichen selbständige Bundesländer, die an der Willensbildung des Bundes mitwirken
- Versammlung ist ein (nicht) öffentlichen Zusammentreffen von min. 2-3 Personen in einer sich verbindenden Struktur zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und -äußerung.
- APR Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG SSB engere perösnliche Lebensspähre; Recht auf Selbstbestimmung; autonome Bereich der Privatheit, privaten Lebensgestaltung, Intimsphäre; Verfügungsrecht über Darstellung der Person, soziale Anerkennung, Ruf, persönliche Ehre; auch in räumlicher Hinsicht
- Gewaltenteilung Ist die Aufteilung der gesamten Staatsgewalt in drei Teilgewalten, die voneinaner unabhängig sind und denen unabhängige Organe zugeteilt sind.
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