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Fleischhygiene (Subject) / Fleischhygiene Staatsexamen (Lesson)
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- 1. Wie wird der BSE-Status eines Landes festgelegt? es gibt keinen BSE Status, sondern nur einen TSE-Status ->falsch, BSE-Status ist richtig durch die WHO festgelegt -> falsch, ist EU-Sache durch ein spezielles Panel bei EU-Kommission -> richtig per Abstimmung im Parlament in Strasbourg -> falsch
- 2. Vernichtung von spez. Risikomaterial? geht technisch über Verbrennen (richtig) SRM wird mittels Druckhitzebehandlung vernichtet (falsch, kann nicht VERNICHTET werden) SRM kann nach Drucksterilbehandlung deponiert werden (richtig) SRM wird am Ort sterilisiert und in die TBA eingespeist (falsch)
- 3. Die VO 854 (Schlachtung von Tieren, die Anzeichen einer syst. Krankheit aufweisen, ist nicht gestattet) ... ... beinhaltet die Inspektionsaufgaben des AT (semirichtig) ... beinhaltet Inspektions- und Entscheidungsaufgaben des AT (richtig) ... ist die Fleischhygiene-VO der EU (falsch) ... ist die Hygiene-VO des Mitgliedstaates D in Umsetzung der VO 853 (falsch)
- 4. Die Wartezeiten für Arztneimittel ... sind nationale Umsetzung der VO (EG) 37/2010 (falsch) sind in der VO (EG) 37/2010 festgelegt (falsch) basieren auf der Zulassung nach dem AMG (falsch) basieren auf der MRL- Regelung (richtig) basieren auf der Null-Toleranz- Regelung (falsch)
- 5. Die Kategorie 3 der tierischen AbfälleVO (Abfälle und Nebenprod. der Schlachtung, Küchenabfälle, etc.) ... kann in der Fütterung von Nutztieren eingesetzt werden (ist die richtige Antwort, allerdings ist Herrn Fries aufgefallen, dass er sie so formulieren müsste: kann neben Heimtieren auch in der Fütterung von Nutztieren eingesetzt werden) gilt nur für Heimtiere (falsch) die EU lässt je nach Statusklasse des Mitgliedsstaates separate Regelungen zu (falsch) wegen BSE: keine Nutzung (falsch)
- 6. BSE -> SRM für kleine Wdk und Rinder gelten spezielle SRM (richtig) für Schaf, Ziege, Rinder gelten spezifische SRM (falsch, das es keine getrennten SRM für Schaf und Ziege gibt, sondern Schaf und Ziege sind kl. Wdk = 1 SRM gilt) gilt nur für Rind > 48 Monate (falsch, es gibt sogar 3 Altersklassen) wird bei Wdk generell entfernt (richtig, will er aber noch mal umformulieren, weil so zu allgemein formuliert) wird entfernt im speziellen Nachweis- oder Verdachtsfall (falsch, wird immer entfernt)
- 7. Salmonella EU hat ein Monitoring System aufgebaut (falsch, denn EU hat Monitoring und Bekämpfung) derzeit wird in der EU die Schweinesalmonellose bekämpft (falsch, in der EU werden die Schweinesalmonellen bekämpft, nicht der Ausbruch "Salmonellose" mit klin. Symptomen) Mitgliedsstaat Deutschland bekämpft die Salmonellen der Rinder wegen der Meldepflicht (falsch, es besteht Anzeigepflicht) Bekämpfung ist Mitgliedsstaatsangelegenheit (falsch – EU weit) alles ist richtig (falsch) nichts ist richtig (richtig)
- 8. Die Kohortenlösung isrt? die Schweizer Regelung im Umgang mit BSE i.G. zur EU- Bestandskeulung in pos. BSEfall (falsch, die Schweiz hat auch die Kohortenlösung) ist die Keulung BSE positiver Rinder mit Geburts- oder Fütterungsgemeinsamkeiten mit einem positivem Rind (richtig) Keulung der Rinder mit BSE- Verdacht je nach Fütterungsvorbericht (falsch) die Untersuchung des Rindes auf TSE nach vorliegendem Risiko (falsch, falsch, falsch) die Abfälle- Beseitigung nach Risikoeinteilung der Bestände (falsch)
- 9. Was ist die Standarterklärung? die Erklärung als Grundlage zur Alternative Untersuchung post mortem (wäre möglich, als richtige Beantwortung, aber die Formulierung ist zu schwammig, es fehlt der Teil der Risikoeinschätzung) die Erklärung zur Lebensmittelkette (richtig, denn es schließt all die möglich richtigen Antworten ein) die Erklärung zur Freiheit von spezifischen Erkrankungen des Bestandes (wäre auch eine richtige Antwort) die Erklärung zum Salmonellastatus (wäre auch eine richtige Antwort) aber da hier nur ein Kreuz richtig ist, ist Punkt 2 richtig, der Rest falsch von der Vl vom 10.05.2010
- 10. Rind und Salmonellen 1. Als Salmonellose national meldepflichtig 2. Als Salmonellose national anzeigepflichtig 3. im Rahmen der EU-Bekämpfungsmaßnahmen als Salmonella informationspflichtig 4. Als Salmonella-Infektion meldepflichtig national
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- 11. LM-Kette: Befund-Dokumentierung 1 Optional zur Info des Landwirtes 2 i.R. der nationalen Statistik-VO als Lungenbefunde zu erheben 3 i.R. des Feed back für alle Nutzungsgruppen nach der VO (EG) 854/2004 obligatorisch 4 nach der AVV (LmH) für Schweine für Lungen- und Leberbefunde obligatorisch ist Antwort 4 --> Befund-Dokumentation ist in der VO 854 verankert --> zu 1: obligatorisch nur für 200 Tiere pro h --> zu 3: für kl. Wdk nicht obligatorisch
- 12. Standarderklärung 1 ist auszufüllen im Falle einer visuellen post-mortem-Untersuchung 2 erfüllt die Anforderungen der LMK-Info nach VO 854/2004 3 wird als LM-Ketten-Info ausgefüllt, wenn risikobasiert untersucht wird 4 ist in jedem Falle anzubringen
- 13. Die BU ... 1 ist nicht mehr aktuell seit dem Verbot des Einbringens kranker Nutztiere in die LM-Kette 2 wird im Verdachtsfall einer Krankheit durchgeführt auf der Basis der FIHV 3 indiziert die Hygiene der Fleischgewinnung 4 wird in der labortechnischen Umsetzung am konkreten Verdachtsfall orientiert Richtig ist Antwort 2 --> BU ist Ausschluss eines individuellen Verdachtsfalls, nie Hygiene! --> BU ist kodifiziert, 5 versch. Untersuchungsziele (nicht immer unterschiedliches "labortech. Design" je nach Verdachtsfall
- 14. Als Vertikalen Transfer bezeichnet man ... 1 den Übertrag von Agentien vom Futter in die Herde 2 den Übertrag vom desinfizierten Stall auf die nächste Tiergeneration 3 den Übertrag von Agentien Über LKW auf einem Gelände --> beschreibt horizontalen Weg 4 den Übertrag über die einzelnen Nutztier-Generationen in einer Kette
- 15. Verwertung eines kranken Nutztieres 1. Entscheidung hängt vom Ergebnis der BU ab - In jedem Fall Schlachtverbot 2. In jedem Fall untauglich 3. Entscheidung hängt vom Grad der Krankheit ab 4. Entscheidung hängt vom Grad und vom BU-Ergebnis ab
- 16. Wie wird die Gesundheit von Nutztieren ante mortem geprüft 1. Klinisch 2. Klinisch plus Labordaten 3. Bei Schweinen klinisch plus Labordaten 4. Bei Geflügel klinisch 5.Bei Schweinen klinisch (und auch Rindern)
- 17. Aussagekraft der BU - Herdenparameter - Individualparameter - Gesundheitlicher Parameter bei Verdacht auf Rückstände - Gesundheitlicher Parameter bei Krankheitsverdacht
- 18. Untersuchungs-Fächer der BU - Je nach Befund - Festgelegte Untersuchungssequenz ohne Einfluss auf den Fall - Untersuchungssequenz zur Herdenerfassung - Kann aus einem festliegenden Fächer je nach Fall ausgewählt werden
- 19. Notschlachtung - Nur bei einem aktuellen Zwischenfall zutreffend und ungleich Krankschlachtung - Begriff wurde aufgehoben und die Krankschlachtung verallgemeinert - Begriff beinhaltet nunmehr auch die Krankschlachtung - Nur bei einem aktuellen Zwischenfall zutreffend
- 2. Transporte einer kranken Tieres? 1. Zur Therapie möglich 2. Zum Schlachten: Möglich bis zu maximal 8h 3. Zum Schlachten: Möglich bis zu maximal 4 h 4. Zum Schlachten: Möglichkeit hängt ab vom der Schwere der Krankheit
- 21. Wer darf den Ausbruch einer Seuche feststellen? 1. Amtlicher TA (haben bestimmte Prüfaufgaben, z.B. auch am Schlachthof, aber nicht die Kompetenz einen Tierseuchenausbruch festzustellen) 2. Amts-TA 3. zugelassener TA (TIP: fester Begriff: niedergelassener TA, der am Schlachthof ante mortem-Daten beim Geflügel + Schwein sammelt) 4. beamteter TA 5. niedergelassener TA (darf nur den Verdacht äußern)
- 22. Was ist EFSA? (European food safety agency) 1. Hygiene-Sektor der OIE (OIE ist nicht nur Europa, sondern weltweit!) 2. internationaler Zusammenschluss von EU-Staaten 4. europ. LM-Sicherheitsorganisation 4. EU-basierte Behörde zur Koordinierung der LM-Sicherheit
- 23. Wo ist das Vetamt lokalisiert? 1. auf kommunaler Ebene 2. auf Bezirksregierungsebene 3. im Organisationsberich der Gesundheitsämter (Humanmedizin!) 4. der Begriff lautet präzise Veterinäruntersuchungsamt (nein, ist was anderes)