11
Investition und Finanzierung (Subject) / Finanzierungsinstrumente (Lesson)
Eigenkapitalfinanzierung
This lesson was created by kuhlibaly7.
This lesson is not released for learning.
Advertisement
- Merkmale einer Eigenkapitalfinanzierung 1. Anzahl der Eigentümer-> Einzel-, Personen- oder Kapitalgesellschaft 2. Haftung -> beschränkt/unbeschränkt 3. Mindestkapital->(kein) festes Stamm-/Grundkapital 4. Fungibilität -> Individual-/Marktfinanzierung 5. Publizitätspflicht-> Regel-/Ad-hoc Publizität 6. Steuerliche Behandlung-> Einkommen- / Körperschaftssteuer 7. Unternehmesphase -> Seed-/Start-Up
- Aktien Mindestnennwert einer Aktie in Deutschland ist 1,00 €.Folgende Begrifflichkeiten sind zu unterscheiden: Inhaberaktien, Übertragung erfolgt formlos durch Einigung und Übergabe des Papiers;Namensaktien,lauten auf den Namen des Aktionärs und ihre Übertragung erfolgt durch Zession (vertragliche Abtretung) oderIndossament (schriftlicher Übertragungsvermerk auf demOrderpapier); Vinkulierte Namensaktien, Übertragung der Aktien obliegt derZustimmung der Gesellschaft (Eintritt unerwünschter(Groß-)Aktionäre kann verhindert werden); Nennwertaktien, oder Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einenEuro lauten. Höhere Aktiennennbeträge müssen aufvolle Euro lauten. Stückaktien, sie lauten auf keinen Nennbetrag. Die Stückaktien einerGesellschaft sind am Grundkapital in gleichem Umfangbeteiligt. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteiligeBetrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten.Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich bei Nennbetragsaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrags zumGrundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien. Stamm- und Vorzugsaktien; während die Stammaktie dem Inhaber alleRechte zusichert, verleiht die Vorzugsaktie dem InhaberSonderrechte. Sind diese Sonderrechte nur Vorteilespricht man von absoluten Vorzugsaktien, bei Vor- undNachteilen von relativen Vorzugsaktien.
- Aktienemission Aktienemission bezeichnet den erstmaligen Verkauf von Wertpapierenmit dem Ziel der Kapitalbeschaffung.Als Going Public oder Initial Public Offering (IPO) wird das erstmaligeöffentliche Angebot von Aktien bezeichnet, bei dem aus einer privatenAktiengesellschaft eine Publikumsgesellschaft wird.Während die erstmalige Emission von Wertpapieren auf demPrimärmarkt erfolgt, vollzieht sich die Weiterveräußerung derWertpapiere an andere Anleger auf dem Sekundärmarkt.
- Aktienindizes Aktienindizes dienen dem Überblick über die Entwicklung der Aktien vonBörsen oder Börsensegmenten. Wird der Aktienindex auf der Basis von:a) Kursen berechnet, so spricht man von einem Kursindex. Bekanntester Kursindex: Dow Jones Indes (Preisindex).b) Kursen sowie sonstiger, dem Anleger zufließender Beträge (Dividende, Boni) ermittelt, dann spricht man von einem Performance-Index,Beispiel: DAX.Kriterien für die Aufnahme einer Aktie in einen Index:o Marktkapitalisierung (Wert aller Aktien aus Anzahl der Aktien xKurs)o Börsenumsatz
- Kapitalerhöhungen Formen der aktienrechtlichen Kapitalerhöhung: Kapitalerhöhung gegen Einlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) Genehmigte Kapitalerhöhung Bedingte Kapitalerhöhung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Kapitalerhöhung gegen Einlagen (§§182-191AktG)Beschlüsse über ordentliche Kapitalerhöhungen bedürfen in der HV einerqualifizierten Mehrheit ( mind. ¾ der Stimmen des bei derBeschlussfassung vertretenen Grundkapitals). Die Satzung der AG kanneine andere Kapitalmehrheit vorsehen, die für die Ausgabe vonVorzugsaktien ohne Stimmrecht aber nur größer sein darf Genehmigte Kapitalerhöhung (§§202-206 AktG)Die in Praxis häufig gewählte Variante erlaubt dem Vorstand für einenZeitraum von bis zu 5 Jahren freie Hand für Eigenfinanzierungen. DerNennbetrag des Kapitals, das genehmigt wurde, darf die Hälfe desGrundkapitals zum Zeitpunkt der Ermächtigung nicht übersteigen.Instrument der zeitnahen Finanzierung von Akquisitionen oder anderenGroßinvestitionen, die wiederum den Marktverhältnissen (starke Börse)zeitlich angepasst werden können. Bedingte Kapitalerhöhung (§§192-201 AktG)Die bedingte Kapitalerhöhung ist von der Entscheidung der Berechtigtenabhängig, wenn diese zu bestimmten Gelegenheiten (Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Belegschaftsaktien, Aktientausch beiAkquisitionen) von einem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauchmachen. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§207-220 AktG)Hierbei handelt es sich um eine Sonderform, da mit dieser Form derNominalkapitalerhöhung kein neues Eigenkapital (Liquidität) derGesellschaft zufließt.Während das Gesamteigenkapital der Gesellschaft konstant bleibt,werden nur Gewinn- und/oder Kapitalrücklagen in Grundkapital umgewandelt. Das Gesetz regelt, welche der Rücklagen umwandlungsfähigsind. Motiv: u.a. Reduzierung des Börsenkurses zwecks Aktienerwerbdurch Kleinanleger.
- Bezugsrecht BezugsrechtDas Bezugsrecht dient dem Interessenausgleich.Problem:Der Emissionskurs für junge Aktien liegt immer zumindest soweit unterdem bei Festlegung des Emissionskurses herrschenden Marktkurses deralten Aktien, dass an den Tagen der Emissionsdurchführung der Börsenkurs der Altaktie nicht unter den Emissionskurs der Jungaktien fällt.Fazit:Zum Ausgleich des Vorteils der Jungaktionäre leisten diese eine Zahlungan die Altaktionäre. Hierzu kauft der Jungaktionär das Bezugsrecht füreine neue Aktie dem Altaktionär ab.
- Geldwert des Bezugsrecht Geldwert des BezugsrechtsBeispiel:Eine Aktiengesellschaft besitzt ein Grundkapital von 10 Mio. €.Nominalwert der Aktie ist 1,00 €. 10 Mio. Aktien.Aktueller Aktienkurs = 200,00 €.Kapitalerhöhung um 2 Mio. Aktien zum Emissionskurs von 170,00 €.Frage:Wie hoch ist der Geldwert des Bezugsrechts?Das Bezugsrechtsverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis von altem zuneuen Nominalkapital: 10 Mio. € zu 2 Mio. € bzw. 5 zu 1Besitzt man fünf alte Aktien, so besitzt man fünf Bezugsrechte zumErwerb einer jungen Aktie für 170,00 €. Wird das Bezugsrecht ausgeübt, dann besitzt der Aktionär sechs Aktienim Wert von:5 x 200 €+ 1 x 170 €= 1.170 €Es ergibt sich ein Durchschnittskurs: +1.170/6 = 195,00 €.Wertverlust für eine Altaktie: 200 – 195 = 5,00 € pro Aktie.Für den Erwerb einer neuen Aktie bedarf es den Erwerb von 5Bezugsrechten à 5,00 € gleich 25,00 €. Dies ist der Wertverlust, den derAltaktionär durch den neuen Durchschnittskurs erleidet und kompensiertbekommt, wenn er seine 5 Bezugsrechte veräußert.
- Agio Differenz zwischen Emissionskurs und Nennwert Bsp.: 100-5 = 95 € Agio
- Wert je Aktie nach Kapitalerhöhung Wert je Aktie vor Kapitalerhöhung+ Erlös je Aktie aus Kapitalerhöhung zB (220+100)/3 = 106,67
- Wertverlust der Altaktionäre ohne Bezugsrecht Differenz zwischen Kurs vorKapitalerhöhung und Wert je Aktie nachKapitalerhöhung 110-106,67 = 3,33 EUR
- Advertisement
- Wertzuwachs der neuen Aktionäre ohne Bezugsrecht Differenz zwischen Wert je Aktie nachKapitalerhöhung und Emissionskurs 106,67 - 100 = 6,67 EUR