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Abgabenordnung (AO) (Subject) / Termin 3 (Lesson)

Korrekturvorschriften

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  • Angabe einer unzutreffenden Berichtigungsvorschrift Folge Begründungsfehler, der heilbar ist §§ 121, 126 (1) Nr. 2 AO
  • Was erlässt das FA, wenn es einen Antrag auf Änderung ablehnt? einen Ablehnungsbescheid, § 155 (1) S. 3 AO
  • Wie kann sich dagegen wehren, wenn das FA einen Antrag ablehnt? gegen den Ablehnungsbescheid kann man Einspruch einlegen
  • in welchem Zeitraum kann man offenbare Unrichtigkeiten korrigieren? Festsetzungsfrist, es gilt Ablaufemmung § 171 (2) AO
  • was gilt für die Berichtigung nach § 129 AO? -für alle Vwa-nur innerhalb FS-Frist-nur punktuell-nur Fehler der Finanzbehörde-mechanischer Fehler -Ablaufhemmung § 171 (2) AO
  • wie grenzt man § 129 negativ ab? Da kein mechanischer Fehler des FA vorliegt, kann nicht nach § 129 AO geändert werden.
  • Welche Eselsbrücke gibt es für "mechanischen Fehler"? Denken schadet
  • wie lautet die Vorgehensweise bei der Korrektur von S.Vwa? 1) handelt es sic um einen so. VwA? (§ 118 AO)2)War der Vwa zum Zeitpunkt seines Erlasses rechtmäßig oder rechtswidrig ? (richtig o. falsch): in den Paragraphen gucken, z.B. 222 bei Stundung 3)ist der erlassene Vwa begünstigend oder belastend?4)Kann ich ändern?5) immer jede einzelne Nummer (1.-3./4.) durchprüfen
  • Wann fällt der VDN weg? Wenn er nicht vorher aufgehoben wird (z.b. aufgrund einer Außenprüfung) nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist. Es gelten nur wenige Ablaufhemungen
  • Was ist Teilverjährung ? wenn ich unterschiedliche Fristläufe innerhalb eines Bescheides habe, z.B. wegen Steuerhinterziehung und Änderungsvorschriften (-> Ablaufhemmungen), die nur punktuell gleten (alle außer VDN), kann es sein, dass ein Teil des Bescheides schon verjährt ist, aber ein anderer Teil noch nicht.
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  • Nach welcher Vorschrift korrigiert das FA einen Bescheid, wenn es einem Einspruch stattgibt ? § 172 (1) Nr. 2a) AO
  • Klausurfalle: Anruf beim FA oft Antrag auf schlichte Änderung § 172 (1) Nr. 2a)
  • wann liegt Steuerinterziehung bzw. Vorsatz vor? bewusstes böswilliges Verhalten
  • Nach welcher Vorschrfift werden Steuerhinterziehungs-Bescheide geändert? § 172 (1) Nr. 2 c)  und regelmäßig § 173 (1) Nr. 1   beide prüfen
  • Was ist der Unterschied zwischen § 173 (1) Nr.1 und Nr.2 ? Nr. führt zu einer höheren SteuerNr.2 : führt zu niedriger Steuer, Bedingung: kein grobes Verschulden
  • was besagt die Änderungssperre nach § 173 (2) AO? man darf nicht die Änderungsbescheide ändern, die aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind (Ausnahme: soweit Steuerhinterziehung vorliegt gilt das nicht)
  • wann liegt grobes Verschulden i.S.d. § 173 (1) Nr. 2 vor? wenn jemand total unordnentlich ist und sich um nichts kümmert oder bei Vorsatz Nichtabgabe der Steuererklärung, Hinweise im Erklärungsvordruck nicht beachtet, Verletzung allgemeine Mitwirkungspflichten
  • Was muss ich bei Tatsachen i.s.v. § 173 AO beachten? Ausgaben = Tatsache Einnahmen = Tatsache(außer wenn die Einkunftsquelle insgesamt nicht bekannt war, Beispiel: Tanzen) grundsätzlich jede Tatsache für sich allein beurteilen -Kasse / Fahrtenbuch nicht geführt
  • Wann ist etwas i.s.d. § 173 bekannt? hat bei der Bearbeitung des Steuerfalls de Finanzamt vorgelegenBeispiel: Belege waren bei der Steuererklärung mit eingereicht
  • wann komme ich in den Paragraphen § 174 ? widersetzende Steuerfestsetzungen wenn ich zwei Steuererklärungen habe, in denen etwas doppelt angesetzt wurde. (1): mehrfache Berücksichtigung zuguunsten (2): mehrfache Berücksichigung zugunsten
  • Wann kann ich § 174 (2) nur anwenden? mehrfache Berücksichtigung zugunsten nur wenn Verursacher der Steuerpflichtige ist
  • Nenne ein Beispiel für § 174 (3) ? Bearbeiter 1 sagt de Steuerpflichtigen, die BA setzen wir im nächsten Jahr ab. Im nächsten Jahr sagt der neue Sachbearbeiter, diese Einschätzung wäre falsch, die BA hätten ins Vorjahr gemusst. Änderung des Vorjahres über § 174 (3) möglich
  • Nenne ein Beispiel für § 174 (4) und (5) Abs. 4: Einspruch des Stpfl.: die BA hätten ins andere Jahr gemusst. -> stimmt -> Änderung nach Abs.4 abs. 5: Stpfl. sagt im Einspruch richtigerweise: das sind nicht meine Einnahmen, sondern die meines Vaters. Vater muss vorher dazu befragt /angehört werden -> Änderung des Bescheides des Vaters nach § 174 (5) AO
  • was ist der Unterschied zwischen § 173 und § 175 (rückwirkendes Ereignis)? § 173: war schon immer da, wird aber jetzt erst bekannt § 175: was später passiert, aber dann rückwirkt
  • was sind typische Anwendungen von § 175 (1) Nr. 2 AO? -Herstellen des Bilanzzusammenhangs-Erfolgreiche Anfechtung einer Erbfolge-Option-Rückgängig nach § 9 USTG-außersteuerliche Gerichtentscheidung nicht: geänderte Rechtsprechung im Steuerrecht
  • Für was gilt § 173a AO? für Schreib und Rechenfehler des Stpfl. -auch hier: kein denken -nicht: falsche Eintragung in eine Kennziffer (siehe AEAO)
  • Was ist die Folge des Vertrauensschutzes? wenn sich Gerichtsentscheidungen und Gesetze ändern, ändern sich nicht die Bescheide § 176 AO
  • wo stehen Nebenbestimmungen zur Steuerfestsetzung ? 120 AO
  • Wo sind Steueranmeldungen geregelt und was bedeutet das? § 150 (1) S. 3 AO dass der Stpfl. die Steuer selbst berechnen muss § 168: Wirkung einer Steueranmeldung
  • wann ergeht im Steueranmeldungsverfahren ein Bescheid? nur, wenn das FA abweicht
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  • Wo steht, dass die Steueranmeldung einer Festsetzung unter VDN gleichsteht? § 168 S 1 AO : Anmeldung = Festsetzung unter VDN Ausnahme: wenn die Anmeldung zu einer Herabsetzung führt, dann nur wenn das FA zustimmt (z.B. Geld überweist) § 168 S. 2 , formlos s.3
  • wann muss ich eine gesonderte Festellung machen ? § 180 (1) Nr. 2a :einheitlich gesonderte grds. alle Einkunftsarten, mehrere Personen gesonderte und einheitliche, mehrere beteilgt § 179 (2) S. 2 i.v.m. § 180 (1) S. 1 Nr.2a) b) § 180 (1) Nr. 2b gesonderte Feststellung : eine Person, FA ist nicht auch für die EST zuständig
  • wo steht, dass ein FB Bindungswirkung hat? § 182 AO
  • Was regelt § 183 AO (mit Beispielen) ? Bekanntgabe bei Feststellungen Beispiel: Döner-OHG, drei Mitunternehmer A B CAbs. 1 S. 1 : OHG bestimmt selbst einen Empfangsbevollmächtigten A; der Bescheid ist diesem mit Wirkung für und gegen die B und C bekannt zu geben. (S.5) Abs.1 S.3 : Das Finanzamt sucht einen Empfangsbevollmächtigten aus; wenn niemand widerspricht gilt das auch. C scheidet aus: Abs. 3: Die Vollmacht gegenüber A gilt so lange weiter, bis sie widerrufen wird. auch gegenüber C. Dies gilt nicht, wenn das Finanzamt einen EBV bestimmt hat.
  • Welche Wirkung hat die Festsetzungsverjährung ? eine Änderung oder erstmalige Festsetzung ist nicht mehr möglich
  • wann gilt die Soderregelung von § 170 (3) ? wenn der Steuerpflichtigte freiwillig eine Erklärung abgibt § 170 (1) : freiwillige Abgabe
  • was besagt die Vorschrift § 181 (5) AO? solange ich den Grundlagenbescheid ändern kann, kann ich auch den Folgebescheid ändern und umgekehrt.