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Fachwirt - SuF (Subject) / Solvency (Lesson)

Solvency 1 & 2

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  • versicherungstechnisches Risiko erwächst aus dem Kerngeschäft des VU (Übernahme von finanziellen Risiken und deren Ausgleich in Kollektiv und Zeit), unternehmerisches Risiko Unterscheidung: Einzelrisiko, Bestandsrisiko, Unternehmensrisiko
  • Prämienkalkulation 1) Datenanalyse (Diagnose): Schadenhäufigkeit & Schadenanzahl aus der Vergangenheit (Welche Daten aus welcher Quelle, welche Daten bleiben unberücksichtigt, mathematische Mittel, korrelierte Daten) 2) Prognose: Erwartungswert & Streuung über Schadenhäufigkeit und -Anzahl der Zukunft (Annahme künftige Entwicklung, Maßnahmen Bestands-, Produkt-, Prämienpolitik zur Verbesserung (Annahmerichtlinien, etc.), Bündelung Risiken zur Verbesserung Prognose) Ziel: Äquivalenzprinzip (Prämien entsprechen dem Erwartungswert von Schäden und Leistungen des Bestandes (kollektives Äquivalenzprinzip), jedes einzelnen Vertrages (individuelles Äquivalenzprinzip)
  • Arten versicherungstechnische Risiken Änderungsrisiko (wesentlicher Sachverhalt ändert sich nach Kalkulation, konnte in Progonose icht berücksichtigt werden, da unvorhergesehen; Nach- /Neukalkulation) Zufallsrisiko (Risiko der Streuung um den Erwartungswert; zufällige Gründe für Abweichungen Schadenhöhe / -zahl; nicht zu vermeiden, je größer Bestand, desto mehr nimmt Risiko ab) Irrtumsrisiko (Fehler Kalkulation -> falscher Erwartungswert; Diagnoseirrtum oder Prognoseirrtumg) asymmetrische Informationsverteilung (VN weiß mehr über individuelles Risiko als VR; Moral Hazard, Adverse Selektion (wenn VR unterschiedliche Gefahrengruppen nicht voneinander trennt -> identische Prämien, der eine zahlt zuviel, der andere zu wenig))
  • Störgröße nicht korreliert angenommene Schäden sind doch korreliert ausgeprägt -> Auswirkungen Irrtums- und Zufallsrisiko Kumul Ansteckung (ein Schaden bewirkt einen weiteren Schaden - Großbrand)
  • Managen vt Risiko Bestandspolitik  (Annahmerichtlinien, Sanierungspolitik) Produktpolitik (SB, HöchstVSU, Ausschlüsse) Prämienpolitik (Gefahrengruppen, Tarifzonen, SF-Klassen) Reserve- / Rückstellungspolitik (BeitragsRS, SchadenRS, SchwankungsRS, DeckungsRS, RfB, sonst vt RS) Rückversicherungspolitik (siehe Rückversicherung) Sicherheitskapitalpolitik (Solvency 1 & 2)
  • Solvency 1 Regelung zur Soll-Solvabilität (erforderliches Sicherheitskapital) und Ist-Solvabilität (vorhandenes Sicherheitskapital) §53c VAG a.F. & KapAusstattV
  • Soll-Solvabilität (Solvency 1) Beitragsindex oder Schadenindex (höherer der Werte wird genutzt)
  • Ist-Solvabilität (Solvency 1) unbelastete EK freie RfB Hybridkapital (Bsp. Genussrechtskapital)
  • BeitragsRS Abgrenzung Beiträge f.e.R. Versicherungsjahr zu Geschäftsjahr üblich VU: Rechnungsabgerenzungsposten nach Umsatzsaldoprinzip, daher Beiträge, die nicht ins GF fallen als BeitragsRS Berücksichtigung von Vertriebskosten zu einem best. %Satz (Komposit 85%, LV 92,5%) Einzelbewertung oder Vereinfachungssystem (Pauschal- oder Bruchteilssysteme)
  • SchadenRS Abgrenzung Schadenfalljahr zu GF Bewertungspolitik der SchadenRS führt zu Abwicklungsgewinnen oder -verlusten im Folgejahr (Auflösung Reserve führt zu einem Gewinn) -> niedrigere oder höhere Schadenaufwendungen im Folgejahr -> abweichenden Rechnungsmäßigen SQ -> wichtiger Bestandteil der Bilanzpolitik und damit des Risikomanagements (Ausgleich von Schwankungen) Bestandteile: a)Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle. b) Teilrückstellung für Rentenversicherungsfälle. c) Teilrückstellung für Spätschäden (Spätschadenreserve). d) Teilrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen. e) Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Rückkäufe, Rückgewährbeiträge und Austrittsvergütungen.
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  • Schadenaufwendungen Versicherungsleisten an den VN  Versicherungsleisten an Dritte Rentenzahlungen Rückkäufe Schadenregulierungsaufwendungen (Zuordnungsproblematik)
  • Schadenerträge Regresse Teilungsabkommen Kostenerstattungen bei Prozessen (RS) Provenues
  • DeckungsRS mit einem Rechnungszins abgezinste voraussichtl. Versicherungsleistungen (Sparprozesse) in KV: Alterungsrückstellung in Komposit: Unfall mit BRE Berechnung prospektiv (Regel) oder retroprospektiv (Ausnahme, z.B. Fondsgebundene LV) Besonderheit: Abzug von Abschlusskosten von der RS (Zillmerung)
  • Barwert Wert, den zukünftige Zahlungen in der Gegenwart besitzen. Abzinsung der zukünftigen Zahlungen eine Zahlung: die Höhe der zukünftigen Zahlung C; die Zeit T, zu der die Zahlung C fließt, gerechnet ab heute (normalerweise in Jahren); der Zinssatz z, mit dem die Zahlung abgezinst wird In der Versicherungsmathematik fließen noch stochastische Größen wie Sterbewahrscheinlichkeit mit ein
  • Zillmerung mathematisches Verfahren zur Berechnung des Versicherungsbeitrags einer Lebensversicherung o. Ä., das die anfängliche Tilgung der Vertragsabschlusskosten durch die Beitragszahlungen berücksichtigt
  • SchwankungsRS Ausgleich von stark schwankenden Kosten- / Schadenverläufen nur unter best. Voraussetzungen zu bilden 1) schadenunabhänginge Zuführung 2) schadenabhänginge Zuführung oder Entnahme  nicht einzelnen VN zuzuordnen, daher nach IFRS nicht möglich nicht als Eigenkapital nach Solvency 1 anerkannt
  • Sicherungsvermögen §125 Abs. 2 VVG
  • Kritik Solvency 1 vergangenheitsbezogen nur vt-Risiko muss mit Eigenmitteln hinterlegt werden Faktoren ohne risikotheoretische Fundierung Unterstellung: linearer Zusammenhand zwischen Beitragseinnahmen und Risiko RV nur zu 50% anrechenbar Liquiditäraspekt freier Eigenmittel (SchwankungsRS) unberücksichtigt intransparent für Öffentlichkeit (Stichtagsbezogen in Bilanz)
  • Harmonisierung des europäischen Aufsichtsrechts durch Solvency 2 angestrebt: Vollharmonisierung keine abweichenden Regelungen in Mitgliedsstaaten Abkehr von Misstandsaufsicht zu Legalitätsaufsicht Legalitätsselbstkontrolle
  • Regelbasiertes Recht Gebot / Verbot Verhaltesorientiert Rechtssicherheit wenig flexibel psychologischer Effekt: Umgehung, Nischenbildung
  • prinzipienbasiertes Recht zielorientiert unbestimmte Rechtsbegriffe flexibel psychologische Effekt: Vorsicht und Selbstverantwortung
  • Solvency 2 prinzipienbasiertes Recht 3 Säulen (quantitativen und qualitativen Anforderungen, Berichtwesen)
  • quantitative Anforderungen Solvency 2 1) Solvenzkaptialanforderung (SCR): Ziel: value at Risk > 0,5% -> bester Schätzwert mit risikofreier Zinskurve der künftigen Zahlungsströme plus Solvenzkapital decken mind. 99,5% der mgl. Risiken ab 2) Mindestkapitalanforderung (MCR): Qualitätsklassen der Eigenmittel (TIER) nach §92 VAG -> Eigenmittel mind. 50% TIER; SCR mind. 1/3 aus TIER 1; MCR nur aus TIER 1 und 2 3) Erfassung aller Risiken: §97 VAG (Bsp. Marktrisiko, Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko, Ausfallrisiko, Immobilienrisiko) Regelung Anlagemanagement Bewertungen der Rückstellungen der Versicherung sowie Eigenkapitalanforderungenund Regelungen zum Anlagenmanagement
  • qualitativen Anforderungen Solvency 2 Prozesse und Abläufe im Rahmen des Risikomangements Organisationsstruktur Berichtstruktur lückenlose Kontrollsysteme durch die Aufsicht Regelungen zum Riskmanagement und zur internen Kontrolle von Versicherungsunternehmen
  • Berichtwesen / Publizitätsvorschriften Solvency 2 Berichtspflichten der Aufsicherung und der Öffentlichkeit gegenüber -> SFCR (Solvency and Financial Condition Report) angelehnt an IFRS §40 und §277 VAG Ziel der Regelung ist die Schaffung von Markttransparenz
  • Chancen Solvency 2 mehr Freiheit und mehr Eigenverantwortung mehr Transparenz höhere Sicherheit für Kunden und Anleger höhere Erträge durch freiere Kapitalanlage und Underwriting-Möglichkeiten besser funktionierende europäische Binnenmärkte
  • Risiken Solvency 2 zu vorsichtiges Agieren der VU Kosten durch umfassendes Risikomanagement Fehleranfälligkeit durch Risikobewertung
  • MCR - Mindestkapitalanforderung Minimum Capital Requirement regulatorische Untergrenze des zu haltenden Solvenzkapitals und die letzte aufsichtsrechtliche Eingriffsschwelle dar
  • SCR - Solvenzkapitalanforderung Solvency Capital Requirement regulatorische Solvenzkapitalanforderung, mit der ein Unternehmen mit einer geringen Ausfallwahrscheinlichkeit über eine bestimme Periose fortbestehen kann Bedeckungsquote >100% - ausreichend Kapitalreserven für Negativszenarien
  • Bedeckungsquote verfügbare / freie Eigenmittel im Verhältnis zu aufsichtsrechtlich geforderten Eigenmitteln