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Strategisches Finanzmanagement 1 (Subject) / Kapitel 5(5) - Mezzanine-Kapital (Lesson)

Kapitel 5(5) - Mezzanine-Kapital

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  • Definition Mezzanine-Kapital Finanzierungsarten, die rechtlich und wirtschaftlich EK und FK-Komponenten beinhalten je nach Ausgestaltung kann das Mezzanine-Kapital eigenkapitalbezogen (Equity Mezzanine) oder fremdkapitalnah (Debt Mezzanine) sein
  • Merkmale des Mezzanine-Kapitals - Nachrangigkeit - Rückzahlungsverpflichtung = im Gegensatz zum EK wird Mezzanines Kapital meist nach einer bestimmten Periode zurückgezahlt - Hohe Renditen, da häufig hohes Risiko --> höhere Rendite als FK, niedrigere Rendite als EK - eingeschränktes Mitspracherecht - steuerliche Abzugsfähigkeit = Zahlungen für die Bereitstellung von Mezzanine-Kapital sind wie beim FK steuerabzugsfähig und mindern somit den steuerlichen Gewinn - zeitlich befristetes Kapital mit langer LZ (i.d.R. 6-12 Jahre)
  • Formen des Mezzanine-Kapitals (Aufzählung) - Optionsanleihe - Wandelanleihe - Genussscheine - Partiarisches Darlehen - Nachrangige Darlehen - Stille Beteiligung
  • Optionsanleihe (Bond with Warrant) Schuldverschreibungen, welche wie normale Anleihen das Recht auf Verzinsung und Rückzahlung verbriefen, aber auch die Option auf den Bezug von Aktien zu einem vorher festgelegten Bezugskurs und Bezugsverhältnis ermöglichen dieses Optionsrecht wird im Optionsschein (Warrant) verbrieft im Gegensatz zur Wandelanleihe wird die Optionsanleihe bei der Ausübung nicht fällig, so dass der Emittent weiterhin bei Fälligkeit tilgen muss i.d.R. niedrige Nominalverzinsung Voraussetzung für die Ausgabe ist eine bedingte Kapitalerhöhung
  • Handel mit Optionsanleihen Anleihe und Optionsschein können unabhängig von einander oder gemeinsam an der Börse gehandelt werden Anleihe mit Optionsschein = Anleihe cum Anleihe ohne Optionsschein = Anleihe ex nur Optionsschein = Warrant europäische Optionsanleihe = Ausübung Optionsrecht nur am Ende der LZ amerikanische Optionsanleihe = Ausübung zu jederzeit
  • Wandelanleihe (Convertible Bond) wie normale Anleihe, allerdings besteht die Möglichkeit das Gläubigerverhältnis in ein Beteiligungsverhältnis zu wandeln und somit FK in EK bei Emission werden Wandlungspreis, Wandlungsverhältnis und Wandlungsfrist festgelegt meist niedrigere Nominalverzinsung auch Pflichtwandelanleihen möglich
  • Genussscheine (Participation Certificates) können neben AG's auch von PG und GmbH's ausgegeben werden verbriefen wie Anleihen das Recht auf Rückzahlung des Nennwerts statt Zinsen erhält der Inhaber des Genussscheins eine Erfolgsbeteiligung am Gewinn des UN (entweder fix oder variabel) FK-Charakter (verzinsliches WP), da Recht auf Rückzahlung und kein Stimmrecht EK-Charakter, da Erfolgsbeteiligung neben Gewinnbeteiligung ist auch eine Verlustbeteiligung möglich Nachrangig
  • Partiarisches Darlehen (Participation Loan) langfristiges Darlehen, welches keinen festen oder nur einen geringen Mindestzins verbrieft dafür Beteiligung am Gewinn und Rückzahlungsanspruch
  • Nachrangige Darlehen (Subordinated Loan) Darlehen, welche im Insolvenzfall erst nach allen anderen bedient werden i.d.R. höherer Zins als Ausgleich oft unbesichert oder mit nachrangigen Sicherheiten ausgestattet wird wirtschaftlich als EK gewertet und erhöht somit die EK-Quote
  • Stille Beteiligung stille Gesellschaften sind keine Rechtsform im gesellschaftlichen Sinne, sondern eine Innengesellschaft ermöglicht Erhöhung des EK durch stille Gesellschafter LZ meist vertraglich festgehalten, anschließend wird die Einlage zurückgezahlt der stille Gesellschafter wird am Gewinn des UN durch eine vertraglich festgelegte Vergütungskomponente beteiltigt zusätzlich wird ein fester Zinssatz vereinbart die Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen oder auf die Einlage begrenzt werden i.d.R. kein Mitspracherecht und nur eingeschränkte Kontrollrechte
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  • typische und atypische stille Beteiligungen typisch = Anteilhabe am Gewinn, jedoch nicht an den stillen Reserven; die Rückzahlung beschränkt sich auf die Vermögenseinlage atypisch = Beteiligung an den stillen Reserven und Gewährung bestimmter Mitbestimmungs-, Kontroll- und Informationsbefugnisse