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Strategisches Finanzmanagement 1 (Subject) / Kapitel 5(3) - Leasing (Lesson)

Kapitel 5(3) - Leasing

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  • Leasing - Definition entgeltliche Bereitstellung von VG für eine zeitlich befristete betriebliche Nutzung zur Durchführung des Leistungsprozesses basiert auf einem Leasingvertrag der Leasinggeber ist rechtlich gesehen der Eigentümer des VG (kann der Hersteller des Gegenstands oder eine Leasinggesellschaft sein)
  • Funktionsweise Leasing das Überlassen des Realkapitals durch das Leasen hat ökonomisch gesehen die gleiche Funktion wie ein Kredit, der die Zahlung regelmäßiger Leasinggebühren (Leasingraten) und die Rückgabe des geleasten Gegenstands am Ende der Vertragslaufzeit umfasst der Leasinggeber refinanziert sich über Kredite oder durch den Verkauf seiner Forderungenauf erwartete Leasingraten an eine Zweckgesellschaft
  • steuerliche Auswirkungen beim Leasing Leasingraten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden Leasingraten werden als Aufwand in der GuV aufgeführt und richten sich nach dem "Pay as you earn" Prinzip --> erzielt der Leasingnehmer mit dem VG Erträge, können diese zur Begleichung der Ratenzahlung verwendet werden in der Bilanz des Leasingnehmers muss der Leasinggegenstand nicht ausgewiesen werden, wodurch eine bessere EK-Quote und damit eine bessere Bonität erzielt wird
  • Vorteile Leasing - steuerliche Vorteile - ermöglicht dem Leasingnehmer VG einzusetzen die nur zeitweise benötigt werden, ohne diese kaufen zu müssen - der Leasingnehmer kann auf hochentwickelte Betriebsmittel zugreifen, die er sich sonst nicht leisten könnte
  • Leasingformen - Aufzählung - Vollamortisationsleasing & Teilamortisationsleasing - Operatives Leasing & Finanzierungsleasing - Direktes Leasing & Indirektes Leasing - Mobilienleasing & Immobilienleasing
  • Vollamortisationsleasing auch: Full Pay Out Verträge Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasinggebers werden vollständig durch die Leasingzahlungen des Leasingnehmers gedeckt --> Leasingnehmer zahlt alle Investitionskosten zuzüglich Zinsen, Verwaltungskosten, Risikokosten und Gewinnaufschläge Verträge können durch Miet- oder Kaufoption ergänzt werden, ansonsten muss der Gegenstand nach der Vertragslaufzeit an den Leasinggeber zurückgegeben werden
  • Teilamortisationsleasing auch: Non Pay Out Vertrag bzw. Restwertleasing geringere Leasingraten, weshalb nicht die gesamten Anschaffungskosten gedeckt werden bereits im Vertrag wird ein kalkulierter Restwert festgelegt, der am Ende der Laufzeit verbleibt meist beinhaltet der Vertrag eine Kaufoption für den Leasingnehmer auch Verkauf an Dritten ist möglich: - Mehrerlös --> Aufteilung des Ertrags zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber - Mindererlös --> Differenzausgleichspflicht des Leasingnehmers
  • operatives Leasing auch: unechtes Leasing, da es einer Miete ähnelt kurzfristiges Mieten von VG meist Güter mit wiederkehrender Nachfrage, die nicht spezifisch auf einen Kunden zugeschnitten sind und damit von mehreren Leasingnehmern verwendet werden können Leasinggeber trägt das Investitionsrisiko und kommt meist für Reparaturen und Wartungen auf Leasinggebühren decken meist nicht die Kosten der Anschaffung, weshalb nach der LZ ein weiterer Leasingnehmer gesucht wird Vertrag ist jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar
  • Finanzierungsleasing Nutzung von VG über einen wesentlichen Teil ihrer Nutzungsdauer Leasingvertrag darf nicht während der LZ gekündigt werden LZ umfasst aus steuerlichen Gründen meist 40 - 90 % der Nutzungsdauer nach der LZ hat der Leasingnehmer das Recht den VG zum Restwert zu erwerben, das Leasing fortzusetzen oder den Vertrag zu kündigen das Investitionsrisiko wird auf den Leasingnehmer übertragen, das Kreditrisiko verbleibt i.d.R. beim Leasinggeber der Leasingnehmer muss auch für Maßnahmen zur Werterhaltung aufkommen
  • direktes und indirektes Leasing direktes Leasing (auch Herstellerleasing) = Hersteller des VG ist gleichzeitig auch der Leasinggeber - Leasing ist somit ein absatzpolitisches Instrument indirektes Leasing = Leasinggeber kauft die VG beim Hersteller, um diese an Dritte zu vermieten - der Leasinggeber refinanziert sich über Kredite
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  • Mobilien- und Immobilienleasing Mobilienleasing (auch: Ausrüstungsinvestitionen) = Leasing von mobilen Wirtschaftsgütern, z.B. Fahrzeuge, EDV-Anlagen oder immaterielle Güter wie Software Immobilienleasing = Leasing von unbeweglichen Gegenständen, z.B. Gebäude, Betriebsanlagen mit festem Standort und Grundstücke; sehr lange Grundmietzeit, meist Teilamortisationsverträge
  • steuerliche Behandlung des Leasings entscheidend ist, wer der wirtschaftliche Eigentümer des Leasinggegenstandes ist beim operativen Leasing --> Bilanzierungspflicht beim Leasinggeber beim Finanzierungsleasing --> Bilanzierungspflicht beim Leasingnehmer oder beim Leasinggeber, je nach betriebsgewöhnlicher ND  bei einer Grundmietzeit zwischen 40-90% der ND --> Bilanzierungspflicht beim Leasinggeber, ansonsten beim Leasingnehmer, da das Leasing in diesen Fällen als Ratenkauf betrachtet wird (Leasingnehmer kann Raten nicht als Betriebsausgaben geltend machen)