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Medizin (Subject) / Organisation und Verwaltung LF 2 (Lesson)
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- Rechtsfähigkeit Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
- natürliche Person alle Menschen von Geburt an bis zum Tod
- juristische Personen 1. des privaten Rechts (durch Eintragung in ein Register, Vereine und AG´s) 2. des öffentlichen Rechts (durch staatliche Verleihung)
- Geschäftsfähigkeit Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig voll gültig abzuschließen
- Geschäftsunfähigkeit Kinder bis 6 Jahre, andauernd Geisteskranke Willenserklärung ist nichtig
- beschränkte Geschäftsfähigkeit 7 bis 18 Jahre, Zustimmung des gesetzlichen Verteters notwendig
- unbeschränkte Geschäftsfähigkeit über 18 Jahre, alle Rechtsgeschäfte sind gültig
- Deliktsfähigkeit legt fest wer aus unerlaubten Handlungen zivilrechtlich den Schaden zu tragen hat
- Schuldfähigkeit Kinder bis zum 14. Lebensjahr können nicht bestraft werden
- Willenserklärung 1. ausdrückliche Äußerung 2. schlüssige Handlungen 3. Schweigen
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- Rechtsgeschäfte entstehen durch.. Willenserklärungen 1. einseitig 2. mehrseitige
- Form der Rechtsgeschäfte 1. Schriftform 2. öffentliche Beglaubigung (notariell beglaubigt) 3. notarielle Beurkundung (bestätigt Inhalt)
- Dienstvertrag erbrachte Leistung ohne Erfolgsgarantie
- Werkvertrag immer Erfolgsgarantie
- Sorgfaltspflichtverhältnis SGB V
- Behandlungspflicht ärztliche Maßnahmen nur bei bestimmten Diagnosen, Pflicht zur Behandlung
- Aufklärungspflicht in verständlicher Weise über wesentliche Umstände aufklären, Aufklärungsgespräch persönlich
- Verlaufserklärung Verlauf der Erkrankung bei Nicht-Eingriff erklären
- Risikoaufklärung mögliche Komplikationen und Nebenwirkungen aufklären
- Diagnoseaufklärung vollständige und wahrheitsgemäße Diagnose mitteilen
- therapeutische Aufklärung wie man begonnene Therapie sichert und erhält
- Schweigepflicht gilt über Tod hinaus, alle Tatsachen die Arzt anvertraut werden, muss schriftlich erfolgen - Assistent, med. Personal, Familienangehörige, Praktikaten und Reinigungskräfte
- Aufhebung Schweigepflicht, wenn 1. durch Pat. selbst 2. gesetzliches Gebot 3. Gefährdung höherwertiger Rechtsgüter 4. Interessen des Arztes 5. Anzeigepflcht 6. Meldepflicht
- Aufbewahrungspflicht 10 Jahre = ärztliche Aufzeichnungen, Durchschrift U-Jugenarbeitsschutzgesetz, Röntgenstarhlen Anwendung 30 Jahre = Behandlung mit Röntgenstrahlen 1 Jahr = Durchschrfit AU 5 Jahre = Berichtsvordruck U-Untersuchungen 3 Jahre = Durchschrift BtM 2 oder 4 Jahre = Sicherungskopie der Abrechnungsdatei bei EDV
- Mitwirkungspflicht Pat. muss Termine einhalten und mitwirken bei Behandlung
- Pflicht zur Zahlung des Honorars Vorlage der eGK, Zahlung der Liquidiationen beim PP
- Beendigung Behandlungsvertrag Abschluss der Behandlung, Kündigung, Tod
- Erfüllungsgehilfen Arzt erfüllt Behandlunsgvertrag mit Hilfskräften
- Verrichtungsgehilfen Hilfskräfte begehen unerlaubte Handlungen während ihrer Beschäftigung
- Prüfungsausschuss Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Abrechnung
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- Beschwerdeausschuss Über Prüfungsausschuss kann beim Beschwerdeausschuss Beschwerde eingereicht werden
- Das Telefonbuch Privat- und Geschäftseinträge von A-Z
- Gelbe Seiten Branchenverzeichnis
- Das Örtliche lokale Privat- und Geshcäftseinträge