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Medizin (Subject) / Organisation und Verwaltung LF 2 (Lesson)

Patienten empfangen und verwalten

This lesson was created by Jasminitschka.

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  • Rechtsfähigkeit Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
  • natürliche Person alle Menschen von Geburt an bis zum Tod
  • juristische Personen 1. des privaten Rechts (durch Eintragung in ein Register, Vereine und AG´s) 2. des öffentlichen Rechts (durch staatliche Verleihung)
  • Geschäftsfähigkeit Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig voll gültig abzuschließen
  • Geschäftsunfähigkeit Kinder bis 6 Jahre, andauernd Geisteskranke Willenserklärung ist nichtig
  • beschränkte Geschäftsfähigkeit 7 bis 18 Jahre, Zustimmung des gesetzlichen Verteters notwendig
  • unbeschränkte Geschäftsfähigkeit über 18 Jahre, alle Rechtsgeschäfte sind gültig
  • Deliktsfähigkeit legt fest wer aus unerlaubten Handlungen zivilrechtlich den Schaden zu tragen hat
  • Schuldfähigkeit Kinder bis zum 14. Lebensjahr können nicht bestraft werden
  • Willenserklärung 1. ausdrückliche Äußerung 2. schlüssige Handlungen 3. Schweigen
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  • Rechtsgeschäfte entstehen durch.. Willenserklärungen 1. einseitig 2. mehrseitige
  • Form der Rechtsgeschäfte 1. Schriftform 2. öffentliche Beglaubigung (notariell beglaubigt) 3. notarielle Beurkundung (bestätigt Inhalt)
  • Dienstvertrag erbrachte Leistung ohne Erfolgsgarantie
  • Werkvertrag immer Erfolgsgarantie
  • Sorgfaltspflichtverhältnis SGB V
  • Behandlungspflicht ärztliche Maßnahmen nur bei bestimmten Diagnosen, Pflicht zur Behandlung
  • Aufklärungspflicht in verständlicher Weise über wesentliche Umstände aufklären, Aufklärungsgespräch persönlich
  • Verlaufserklärung Verlauf der Erkrankung bei Nicht-Eingriff erklären
  • Risikoaufklärung mögliche Komplikationen und Nebenwirkungen aufklären
  • Diagnoseaufklärung vollständige und wahrheitsgemäße Diagnose mitteilen
  • therapeutische Aufklärung wie man begonnene Therapie sichert und erhält
  • Schweigepflicht gilt über Tod hinaus, alle Tatsachen die Arzt anvertraut werden, muss schriftlich erfolgen - Assistent, med. Personal, Familienangehörige, Praktikaten und Reinigungskräfte
  • Aufhebung Schweigepflicht, wenn 1. durch Pat. selbst 2. gesetzliches Gebot 3. Gefährdung höherwertiger Rechtsgüter 4. Interessen des Arztes 5. Anzeigepflcht 6. Meldepflicht
  • Aufbewahrungspflicht 10 Jahre = ärztliche Aufzeichnungen, Durchschrift U-Jugenarbeitsschutzgesetz, Röntgenstarhlen Anwendung 30 Jahre = Behandlung mit Röntgenstrahlen 1 Jahr = Durchschrfit AU 5 Jahre = Berichtsvordruck U-Untersuchungen 3 Jahre = Durchschrift BtM 2 oder 4 Jahre = Sicherungskopie der Abrechnungsdatei bei EDV
  • Mitwirkungspflicht Pat. muss Termine einhalten und mitwirken bei Behandlung
  • Pflicht zur Zahlung des Honorars Vorlage der eGK, Zahlung der Liquidiationen beim PP
  • Beendigung Behandlungsvertrag Abschluss der Behandlung, Kündigung, Tod
  • Erfüllungsgehilfen Arzt erfüllt Behandlunsgvertrag mit Hilfskräften
  • Verrichtungsgehilfen Hilfskräfte begehen unerlaubte Handlungen während ihrer Beschäftigung
  • Prüfungsausschuss Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Abrechnung
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  • Beschwerdeausschuss Über Prüfungsausschuss kann beim Beschwerdeausschuss Beschwerde eingereicht werden
  • Das Telefonbuch Privat- und Geschäftseinträge von A-Z
  • Gelbe Seiten Branchenverzeichnis
  • Das Örtliche lokale Privat- und Geshcäftseinträge