Geldleistungen (Subject) / Teil 2 (Lesson)
There are 17 cards in this lesson
Leistung an Hinterbliebene
This lesson was created by finja92.
This lesson is not released for learning.
- Leistung an Hinterbliebene Allgemeines Zweck der Leistung an Hinterbliebene Der Grundanspruch auf Witwenrente besteht unabhängig vom tatsächlichen Unterhalt vor dem Tode. Der Unterhaltsbedarf wird vom Gesetzgeber als Typischer Regelfall unterstellt.
- Leistung an Hinterbliebene Allgemeines Anspruchsvss. Tod infolge eines Versicherungsfalles, § 63 SGB VII
- Leistung an Hinterbliebene Allgemeines Rechtsvermutung des ursächlichen Zusammenhangs bestimmter Berufskrankheiten § 63 Abs.2 SGB VII Regel gilt nicht, wenn offenkundig ist, dass der Tod mit der Berufskrankheit nicht in ursächlichem Zusammenhang steht.
- Leistung an Hinterbliebene Sterbegeld Zweck, Höhe, Bezugsberechtigter -dient dazu, die Bestattungskosten zu ersetzen. - Höhe § 64 Abs.1 SGB VII -Sterbegeld an denjenigen auszuzahlen, der die Bestattungskosten trägt.
- Leistung an Hinterbliebene Überführungskosten -Ort der ständigen Familienwohnung Überführungskosten sind dann zu erstatten, wenn 1 der Tod nicht am Ort der der ständigen Familienwohnung eingetreten ist und 2 der Aufenthalt am Sterbeort arbeitsbedingt oder versicherungsfallbedingt gewesen war.
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Witwen-/Lebenspartnerrente (§ 65 SGB VII) Anspruchsvss. - gesetzlich gültiger Ehe / eingetragene Lebenpartnerschaft - Tod infolge eines Versicherungsfalles
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Witwen-/Lebenspartnerrente (§ 65 SGB VII) Beginn der Rente Vom Todestag an.
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Witwen-/Lebenspartnerrente (§ 65 SGB VII) Höhe § 65 SGB VII Die Eriehung eines waisenberchtigten Kindes endet mit dessen Volljährigkeit.
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Witwen-/Lebenspartnerrente (§ 65 SGB VII) Ende der Witwenrente 1. mit der Wiederheirat 2. mit dem Ende des Monats, in dem die Berechtigten gestorben sind
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Witwen-/Lebenspartnerrente (§ 65 SGB VII) Abfindung bei Wiederverheiratung Abfindung in Höhe der 24-fachen Monatsrente § 80 SGB VII
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Witwen-/Lebenspartnerrente (§ 65 SGB VII) Wiederaufleben der abgefundenen Rente - wenn die zweite Ehe aufgelöst wird.
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Witwen-/Lebenspartnerrente (§ 65 SGB VII) Waisenrenten Anspruchsvss. § 67 SGB VII - leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder,Pflegekinder, Enkel und Geschwister
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Witwen-/Lebenspartnerrente (§ 65 SGB VII) Waisenrenten Berechnung und Höhe Waisenrente beträgt - für Halbwaisen 20 v.H. des JAV (§ 68 Abs.1 Nr.1 SGB VII) - für Vollwaisen 30 v.H. des JAV (§ 68 Abs.1 Nr.2 SGB VII)
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Witwen-/Lebenspartnerrente (§ 65 SGB VII) Waisenrenten Beginn und Ende Beginn: Beginnt mit dem Todestag, § 72 SGB VII (Geburt des Waisen) Ende: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ausnahme: bis zur Vollendung des 27 Jahres siehe § 67 SGB VII
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Witwen-/Lebenspartnerrente (§ 65 SGB VII) Waisenrenten Zusammentreffen mehrere Waisenrente - nur die höchste Rente zählt.
- Leistung an Hinterbliebene Hinterbliebenenrenten Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten Die Renten der Hinterbliebenen dürfen zusammen 80 v.H. des Jahresarneitsverdienstes nicht übersteigen.
-
- Leistung an Hinterbliebene Beihilfe an Hinterbliebene Beihilfe § 71 SGB VII Beispiel: Tod nicht Folge des Arbeitsunfalls, wegen der Halbtagstätigkeit nur gerineren Anspruch gegen RV-Träger auf Hinterbliebenenrente als bei Fortstezung der Fliesenlegertätigkeit