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Versicherungsfälle (Subject) / Folgen des Versicherungsfalls (Lesson)
- Folgen des Versicherungsfalls Bedeutung und Unterteilung der Folgen Bsp: Fingerschnittverletzung - Entzündung der Wunde - Amputation des Fingers Fragen: 1. Hat der Erstschaden den weiteren Gesundheitsschaden rechtlich wesentlich verursacht? 2. Welcher UV-Träger ist hinsichtlich des weiteren Gesundheitssschadens leistungspflichtig? Unterteilung: - Unmittelbare Folgen - Mittelbare Folgen - Verschlimmerung bestehender Leiden
- Folgen des Versicherungsfalls Unmittelbare Folgen des Versicherungsfalls - Erstschäden: Die zugleich mit dem Versicherungsfall selbst eingetretenen und durch ihn verursachten Schäden -Folgeschäden: Schäden, die sich aus dem schicksalmäßigen Verlauf der Erstschäden weiterentwisckeln. - Soweit bestehende leiden oder Schadensanlagen bei der "Entstehung von Folgeschäden" mitwirken , ist zu prüfen, ob die allein wesentliche Ursache für den Folgeschaden sind. - Auch seelische Folgen
- Folgen des Versicherungsfalls Mittelbare Folgen des Versicherungsfalls Mittelbare Folgen im allgemeinen Sinn Neue Schäden, die durch neuer Ereignisse verursacht werden, welche ihrerseits rechtlich wesentliche Auswirkungen der bereits bestehenden Folgen sind. Bsp. Sturz mit erneuter Verletzung infolge unfallbedingter Gangunsicherheit oder unfallbedingter Epilepsie Versicherungsfall (Beinbruch)- Folgen des Versicherungsfall (Gangbehinderung) - neuer Vorgang (Stolpern und Sturz infolge der Gangbehinderung) - neuer Schaden (Oberarmbruch) Begriff des Folgeunfalls
- Folgen des Versicherungsfalls Mittelbare Folgen des Versicherungsfalls Mittelbare Folgen nach § 11 SGB VII Bestimmte Fallgruppen nach § 11 SGB VII. Versicherungsfall (Beinbruch) - Maßnahme nach § 11 SGB VII (Krankengymnastik) - Neuer Gesundheitsschaden auf dem Weg zur Krankengym. (Verkehrsunfall, Prellungen)
- Folgen des Versicherungsfalls Mittelbare Folgen des Versicherungsfalls Entschädigung mittelbarer Folgen Mittelbare Folgen bilden kenen neuen selbständigen Versicherungsfall. Verhältnisse des ersten Versicherungsfalles bleiben maßgebend.
- Folgen des Versicherungsfalls Verschlimmerung bestehender Leiden Wenn der Versicherungsfall oder eine seiner weiteren Folgen auf ein bereits bestehendes Leiden trifft und dessen Ausmaß vergrößert. - Vorübergehende Verschlimmerung = Verschlimmerung klingt vollständig wieder ab. - Dauernde Verschlimmerung = Verschlimmerung hat Folgen auf Dauer. Versicherungsfall ist dann immer Ursache, wenn ohne ihn diese Verschlimmerung - überhaupt nicht, - nicht in dieser Art oder diesem Ausmaß - nicht zu diesem Zeitpunkt aufgetreten wäre.
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