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Prüfungsvorbereitung (Subject) / Staatsrecht (Lesson)
- Verfassungsorgane Ständig 1. Bundestag 2. Bundesrat 3. Bundesregierung 4. Bundespräsident 5. Bundesverfassungsgericht nicht ständig 6. Bundesversammlung 7. Gemeinsamer Ausschuss
- Bundespräsident • Staatsoberhaupt • Amtssitz im Schloss Bellevue • wird von der Bundesversammlung gewählt (alle 5 Jahre) • keine wesentliche politische Entscheidungsbefugnis • muss mindestens 40 Jahre alt sein und Wahlrecht zum Bundestag haben • kann 1x wiedergewählt werden • erst im dritten Wahlgang reicht eine einfache Mehrheit aus • muss parteipolitische Zurückhaltung wahren • vertritt die Bundesregierung in anderen Ländern • beschlossene Gesetze ausfertigen und unterschreiben (außer bei Verstoß gegen Grundrechte) • schlägt den Bundeskanzler vor und ernennt ihn • kann den Bundestag auflösen • ernennt die gewählten Bundesrichter • kann Straftäter begnadigen, die durch ein Bundesgericht verurteilt wurden
- 5 Elemente einer Demokratie • mittelbar (der Bürger wählt Vertreter) • pluralistisch (Vielfalt gleichberechtigter Gruppen) • wertgebunden (Bindung zwischen Wirklichkeit und Werten) • wehrhaft (wehrt sich gegen Verfassungsfeinde) • parlamentarisch (Regierung ist vom Parlament abhängig)
- Zwangsarbeit im Hinblick auf die Arbeitspflicht im Vollzug Gemäß Artikel 12 (3) GG ist Zwangsarbeit nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
- Wahlen • Deutscher Bundestag (598 unmittelbar gewählte abgeordnete) • Die Erststimme gilt einem Wahlkreiskandidaten. Gewählt ist, wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält. (Mehrheitswahl) • Die Zweitstimme gilt einer Partei (Landesliste). Prozentualer Anteil bestimmt die Anzahl der Sitze im Bundestag (Verhältniswahl) • Jeder Wähler hat zwei Stimmen
- Überhangmandate Direktmandat, das eine Partei über die ihr nach dem Verhältniswahlrecht zustehenden Parlamentssitze hinaus gewinnt.
- Ausgleichsmandate Dienen dazu, die zustande kommenden Überhangmandate so auszugleichen, dass andere Parteien, die keine Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden.
- Aktives Wahlrecht (wahlberechtigt) - 18 Jahre alt - mindestens 3 Monate ununterbrochen in der BRD leben - keine Aberkennung des Wahlrechts
- Passives Wahlrecht (wählbar) - 18 Jahre alt - deutscher Staatsbürger - keine Aberkennung der Wählbarkeit nach §45 StGB
- Verfassungsgrundsätze • Bundesrepublik • Bundesstaat • Rechtsstaat • Sozialstaat • Demokratie
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