IFRS (Subject) / Grundlagen (Lesson)

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Rechtliche Grundlagen Institutionelle Grundlagen Konzeptionelle Grundlagen

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  • Other Comprehensive Income (OCI): Wie ist die Darstellung und was sind die Bestandteile? •Verpflichtende Darstellung der OCI-Posten in 2 Kategorien (IAS 1.82A):-OCI-Posten, die keiner Umgliederung in die GuV unterliegen (non-Recycling)-OCI-Posten, die ggf. einer Umgliederung in die GuV unterliegen (Recycling) •Bestandteile des OCI-Neubewertung betrieblich genutzter Sachanlagen (IAS 16) und immaterieller Vermögenswerte (IAS 38)-Versicherungsmathematische Erfolge bzw. Neubewertungserfolge aus der Bewertung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen (IAS 19)-Erfolge aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe und monetärer Posten als Teil einer Nettoinvestition in ausländische Geschäftsbetriebe (IAS 21)-Neubewertung zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte (IAS 39)-Effektiver Teil des Erfolgs aus Sicherungsinstrumenten bei Cashflow Hedges (IAS 39)-Fair Value-Erfolge von nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapital-instrumenten bei Zuordnung zum OCI (IFRS 9)-Fair Value-Erfolge aus der Fair Value Option zugeordneter finanzieller Verbindlichkeiten, die auf die Änderung der eigenen Bonität zurückzuführen sind (IFRS 9)
  • Aus welchen Gründen wird internationale Rechnungslegung verwendet? •Börsennotierung an internationalen Finanzplätzen•zunehmende Investor-Orientierung•Verbreiterung der Investorenbasis•Erhöhung der Transparenz•Erleichterung bei Erstellung der Konzernabschlüsse•Schließung der „Wertlücke“•Vereinheitlichung der Steuerungsgrößen des internen Rechnungswesens•Vergleichbarkeit mit (internationalen) Konkurrenzunternehmen•Angleichung an (internationale) Konkurrenzunternehmen
  • kapitalmarktorientiert VS. börsennotiert § 264d HGB:Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat. •Der organisierte Markt gem. § 2 Abs. 5 WpHG umfasst die Segmente: Amtlicher Handel, Geregelter Markt sowie General und Prime Standard.•Wertpapiere i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG sind Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine und andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen vergleichbar sind, sowie ausgegebene Anteile am Investmentvermögen.  Im Gegensatz dazu bedeutet „börsennotiert“ den Handel mit Aktien an einem geregelten Markt (§ 3 Abs. 2 AktG)
  • Welche Funktionen hat die Rechnungslegung? Welcher vorrangiger Zweck hat der HGB bzw. IFRS-Abschluss? Rechnungslegung dient grundsätzlich verschiedenen Zwecken: •Dokumentationsfunktion (Erfassung aller auftretenden finanz-/leistungswirtschaftlichen Sachverhalte)•Ausschüttungs-/Zahlungsbemessungsfunktion (Bemessung der Zahlungen v.a. an Staat und Anteilseigner)-->Vorrangige Zwecke eines klassischen HGB-Abschlusses •Informationsfunktion (Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen)--> Vorrangiger Zweck eines IFRS-Abschlusses
  • Was sind die Satzungsmäßige Ziele der IFRS Foundation? • Entwicklung weltweit akzeptierter, hochwertiger, durchsetzbarer und vergleichbarer• Rechnungslegungsstandards (prinzipienbasiert, entscheidungsnützlich)• Förderung der Nutzung und strikten Durchsetzung der IFRS• Berücksichtigung der Bedürfnisse unterschiedlichster Unternehmen (Mittelstand!)• Förderung der Übereinstimmung der Rechnungslegungssysteme
  • Welche Funktionen hat die Rechnungslegung? Welcher vorrangiger Zweck hat der HGB bzw. IFRS-Abschluss? Rechnungslegung dient grundsätzlich verschiedenen Zwecken: •Dokumentationsfunktion (Erfassung aller auftretenden finanz-/leistungswirtschaftlichen Sachverhalte)•Ausschüttungs-/Zahlungsbemessungsfunktion (Bemessung der Zahlungen v.a. an Staat und Anteilseigner)-->Vorrangige Zwecke eines klassischen HGB-Abschlusses •Informationsfunktion (Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen)--> Vorrangiger Zweck eines IFRS-Abschlusses
  • Welche Entscheidungen lassen sich durch die Informationen des IFRS-Abschlusses ermöglichen? --> InvestitionsentscheidungenAbschätzung der künftigen Performance (Ausschüttungen, Wertänderungen)Indikator: Cashflow-Prognosen in der Unternehmensbewertung --> “Stewardship”-EntscheidungenBeurteilung der vergangenen Performance (Ausschüttungen, Wertänderungen) Indikator: Veränderung des Unternehmenswerts
  • Wie verbindlich ist das Rahmenkonzept? Bei Konflikten zwischen Inhalten des Rahmenkonzepts und den IFRS haben die Regelungen aus den IFRS Vorrang vor denjenigen des Rahmenkonzepts! aber: Bestimmte Teile des Framework erlangen durch die Übernahme in IAS 1 Verbindlichkeitscharakter •Das Framework stellt keinen IFRS-Standard dar und wird daher auch nicht im Rahmen des Endorsement in europäisches Recht übernommenEine Festlegung von allgemeinen Grundsätzen für Bewertungsfragen und Fragestellungen bzgl. Anhangangaben existiert nicht•Für das Framework existiert kein „Overriding Principle“•Die in den Standards gewährten Wahlrechte werden durch das Framework nicht eingeschränkt
  • Wie ist das IFRS-Regelwerk aufgebaut? (1) (Conceptual) Framework •enthält Grundlagen/Grundprinzipien der Rechnungslegung (theoretischer Unterbau)•dient als theoretischer Bezugsrahmen für die Entwicklung und Überarbeitung der IFRS               (2) IAS/IFRS•Internationale Normen zu Fragestellungen der Rechnungslegung (3) IFRIC/SIC•Interpretationen i.S.v. Auslegungen der Standards•Adressierung nicht explizit in den Standards geregelter (Einzel-)Fragestellungen
  • Wie wird im IFRS die Stetigkeit durchbrochen? •Änderung der Rechnungslegungsmethoden (IAS 8.14 ff.)-Änderung oder Einführung eines IFRS oder-relevantere und zuverlässigere Informationen •Fehlerkorrekturen (IAS 8.41 ff.) --> grds. rückwirkende und erfolgsneutrale Anpassung (als wäre die Regel bereits immer so angewendet bzw. der Fehler nie gemacht worden) •Änderung von Schätzungen (IAS 8.32 ff.), z.B.-Ermittlung des Wertminderungs- bzw. Abschreibungsbedarfs-Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts-Gewährleistungsverpflichtungen -->grds. prospektive ergebniswirksame Anpassung; bestehen Zweifel bzgl. der Zuordnung, so wird von einer Schätzungsänderung ausgegangen (IAS 8.35)
  • Wie ist Gesamtergebnisrechnung nach IFRS aufgebaut? •Gesamtergebnisrechnung = Statement of Comprehensive Income•keine zwingende Gliederungsstruktur (wie z.B. im HGB)•Darstellung des Erfolges gem. IAS 1.81A ff. entwederin einer einzigen Gesamtergebnisrechnung oderin zwei Erfolgsrechnungen(1)GuV(2)Gesamtergebnisrechnung, ausgehend vom Periodenergebnis und Aus- weis sonstiger Erfolgsposten (other comprehensive income (OCI))•Gesamt- und Umsatzkostenverfahren zulässig•Ausweis außerordentlicher Posten ist nicht zulässig•über Mindestposten hinausgehend sind zusätzlich wesentliche Posten zu ergänzen
  • Was sind die Mindestangaben der GuV nach IFRS? Die separate GuV oder die Gesamtergebnisrechnung haben im Abschnitt „Gewinn und Verlust“ zumindest folgende Posten zu enthalten (IAS 1.82): •(Umsatz-)Erlöse•Finanzierungsaufwendungen•Ergebnis assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden•Steueraufwendungen•Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Zusätzlich hat ein Unternehmen den Gewinn/Verlust und das sonstige Ergebnis wie folgt zuzuordnen (IAS 1.81B):•Gewinn oder Verlust-Minderheitenergebnis-Ergebnisanteil des Mutterunternehmens•Gesamtergebnis-Minderheitenanteil am Gesamtergebnis-Anteil des Mutterunternehmens am Gesamtergebnis
  • Welche Unternehmen in der EU müssen, können, dürfen, dürfen nicht nach IFRS Rechnung legen? --> alle kapitalmarktorientierten Konzerne sind zum IFRS Abschluss verpflichtet einen Abschluss nach IFRS aufzustellen (müssen) --> nicht kapitalmarktorientierte Konzerne haben die Möglichkeit nach IFRS zu erstellen, keine Pflicht (können)IFRS Abschluss kann jedoch vorteilhaft für Unternehmen sein nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen --> IFRS freiwillig (dürfen) Offenlegungswahlrecht eines IFRS Abschlusses für Kapitalgesellschaften und bestimmte nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen. 
  • Wie werden die IFRS in die EU übernommen? § 315a HGB i.V.m. IAS-VO: Es sind die in EU-Recht übernommenen IAS/IFRS anzu-wenden. Darauf bezieht sich auch der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers nach § 322 HGB. •Problem: Das IASB ist ein rein privatrechtliches Gremium •Lösungsansatz: EU behält sich das Recht vor, die IFRS vor der Umsetzung in europäisches Recht hinsichtlich deren Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien und den Interessen der EU zu prüfen und ggf. abzulehnen •Medium: Anerkennungsverfahren (Endorsement --> Komitologieverfahren) •Neue oder überarbeitete Standards/Interpretationen haben dieses Anerkennungs- verfahren zu durchlaufen, bevor sie in der EU zur verbindlichen Anwendung gelangen