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Rechtsvergleich (Subject) / 2. Zusatzfragen zum derivativen Eigentumserwerb? (Lesson)
Zusatzfragen zu den Texten zum derivativen Eigentumserwerb?
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- 1. Unter welchen Vorraussetzungen erwirbt man im österr. Recht derivativ Eigentum an beweglichen Sachen? - Recht des Vormannes - Modus - Titel: Prinzip der kausalen Tradition (kausales Verfügungsgeschäft)
- 2. Unter welchen Voraussetzungen erwirbt man nach BGB Eigentum an beweglichen Sachen? Recht des Vormannes Modus Titel (abstrakt)
- 3. Eigentumserwerb durch abstrakte Übergabe im BGB im Vergleich zu Julian in D 41.1.36 Der Schenker will auch ein Darlehen geben, sagt Julian. Im BGB stellt sich die Frage nicht, da der Modus der Schenkung ein abstraktes Verfügungsgeschäft ist.
- 4. Konsensprinzip bei Eigentumserwerb nach code civil? Modell des Eigentumserwerb durch bloßen Vertrag ohne Übergabe
- 5. Wann kann man im römischen Recht Eigentum an einer Sache ohne Übergabe oder ohne Iusta Causa erhalten? Ohne Übergabe: Traditio brevi manu, Besitzkonstitut. Ohne Iusta Causa: Abstrakte Verfügungsgeschäfte zB mancipatio und in iure cessio.
- 6. Welche modernrechtliche Übereignung zeigt eine ähnliche Betonung von Formvorschriften wie die in iure cessio und mancipatio? Bei Grundstücken Eintragung ins Grundbuch ---> Intabulationsprinzip
- 7. Kann man eine Sache, die einem nicht gehört, gültig verkaufen? Ja, der Kaufvertrag kommt zustande. Die Eigentumsübertragung findet jedoch nicht statt.
- 8. Welche Rolle spielt der gute Glaube beim derivativen Eigentumserwerb vom dinglich berechtigten Vormann? Grundsätzlich keine, das Recht des Vormannes wird benötigt, der Titel und ein Modus.
- 9. Ist die Besitzübertragung wirksam, wenn der Käufer irrtümlich einen anderen Gegenstand übertragen erhält/übernimmt als den verkauften? Animus & corpus → Besitz geht über, aber die Justa causa ist nicht da, und daher kein Eigentum.
- 10. Wie sieht das sachenrechtliche Schicksal einer zweimal verkauften Sache nach ABGB, BGB und Code Civil aus? A und B: Wer sie zuerst übergeben gekommt, Code Civil: Wer zuerst den Vertrag abschließt
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