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Rechtsgeschichte (Subject) / 3. Zeitspanne (Lesson)

Welche Zeitspanne umfasst das römische Recht?

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  • 1. Wann beginnt das römische Recht? Das römische Recht der Antike beginnt theoretisch mit der Gründung Roms als „Sitte der Ahnen“ = mos maiorum
  • 2. Wann entstand der erste große Gesetzgebungsakt? Der erste große Gesetzgebungsakt sind die 12 – Tafeln um die Mitte des 5. vorchristlichen Jahrhunderts.
  • 3. Wodurch wird das antike römische Recht geprägt? Das antike Römische Recht wird in der Republik nach Erlass der leges Liciniae Sextiae (367 v.Chr), durch die der Prätor den Konsuln als collega minor beigestellt wurde, vornehmlich durch das prätorische Edikt geprägt.
  • 4. Wie entwickeln sich die kaiserlichen Organe in der Kaiserzeit? In der Kaiserzeit geht die Rechtsentwicklung zunehmend auf kaiserliche Organe über. Unter Justinian wird die, später corpus iuris civilis genannte, Kompilation des klassischen römischen Rechts 534 n. Chr. fertiggestellt. Herkömmlicher Weise wird das Ende der Antike mit der Regierung Justinians I (527 – 565) angesetzt, während das oströmische byzantinische Reich bis zur Eroberung Konstantinopels 1452 n Chr fortgeht. 
  • 5. Wann beginnt die Kaiserzeit? sogenanntes Prinzipat ab Augustus, 27 v. Chr; sogenanntes Dominat ab Kaiser Diokletian, 284 n. Chr.
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