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Rechtsgeschichte (Subject) / 1. Rechtsschichten (Lesson)
die Rechtsschichten
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- 1. Wie unterscheiden sich die Rechtsschichten ius civile und ius gentium? Dies ist eine Unterscheidung nach dem personalen Geltungsbereich; ius civile ist das Recht, nach welchem die römischen Bürger (cives Romani) leben, ius gentium umfasst als Völkergemeinrecht jene Regeln, die auch für den Rechtsverkehr zwischen römischen Bürgern und Fremden (peregrini) oder unter Fremden gelten. Das ius civile ist zunächst sehr stark durch formgebundene Rechtsgeschäfte gekennzeichnet: zB mancipatio, in iure cessio ua, während das ius gentium ein weitgehend formfreies Verkehrsrecht (vgl die traditio) darstellt, das schließlich in der gesamten Mittelmeerwelt gilt und letztlich auch in das ius civile eindringt.
- 2. Wie unterscheiden sich ius civile - ius honorarium Diese Unterscheidung betrifft die Entstehungsweise des Rechts. Ius civile ist das althergebrachte ungeschriebene Recht sowie das vereinzelt durch Gesetzgebung (von den decemviri legibus scribundis im Fall des XII-Tafelgesetzes, den Komitien und schließlich dem Princeps) geschaffene Recht. Ius honorarium ist das Amtsrecht, das durch Edikte der Jurisdiktions-Magistraten (praetor urbanus für Rechtsstreitigkeiten unter Bürgern, praetor peregrinus für Rechtstreitigkeiten mit Beteiligung von Fremden sowie die kurulischen Ädile für die Marktgerichtsbarkeit). Das ius honorarium dient nicht nur der Durchführung des ius civile (indem die prozessualen Behelfe zur Rechtsdurchsetzung bereitgestellt werden), sondern ergänzt und korrigiert es auch (indem prozessual neue, über das ius civile hinausgehende Klage- und Einredemöglichkeiten eröffnet werden).