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Methoden für EE (Subject) / Tech. Vorschriften/ Genehmigungen (Immissionen) (Lesson)
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- • Warum gelten für den Betrieb der Windturbine zusätzliche Vorgaben in Ergänzung zu den baurechtlichen Vorgaben? Weil eine Windturbine im Betrieb nicht mehr als Gebäude gilt, sondern als Maschine und somitweiteren Vorschriften unterliegt (ab 50 m Gesamthöhe).
- Welche Regelwerke bezüglich Umwelt- und Immissionsschutz sind zu beachten? - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Beschreiben Sie die Immissionen eines Windparks - Unterteilung in optische und Schallimmissionen- Optische Immissionen: Reflexionen, Lichtimmissionen durch Flugbefeuerung und SchattenwurfReflexionen: Reflexion des Sonnenlichts an den RotorblätternLichtimmissionen: Immission durch angebrachte Blinklichter (Positionsleuchten)Schattenwurf: Bewegter Schatten welcher durch die Rotorblätter erzeugt wird- Schallimmissionen: Immissionen durch Geräusche, welche von der WEA erzeugt werden
- Beschreiben Sie die Grenzwerte für die Immissionen eines Windparks Grenzwerte für Schattenwurf: 30 Stunden pro Jahr, 30 Minuten pro Tag, dies ist jedoch der worstcase, extrem unwahrscheinlich diese Werte zu erreichen, Reale Beschattungsdauer liegt daher bei acht Stunden pro Jahr (realistisch ermittelter Wert)- Grenzwerte für Schall: bestimmter Lärmpegel darf tagsüber (6-22 Uhr) und nachts (22-6 Uhr) nicht überschritten werden (Technische Anleitung/ TA Lärm):-> Tabelle
- Beschreiben Sie die erforderlichen Gutachten für die Genehmigung Fachkundige Gutachter müssen die Werte für Schattenwurf und Schall ermitteln und bewerten.Wenn die Grenzwerte überschritten werden müssen die Anlagen abgeschaltet werden.
- Beschreiben Sie die ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. - Reflexionen: Verwendung von Mattlack damit keine Reflexionen entstehen- Schattenwurf: Abschalteinrichtungen welche die Anlage bei Erreichen der Grenzwerte abschaltet- Licht: Installation einer bedarfsgerechten Steuerung, Radartechniken schalten Lichter ein, wenn einFlugzeug in der Nähe ist, somit blinken die Lichter nur dann, wenn sie wirklich benötigt werden- Schall: einzelne WEA abschalten, Pitch-Regelung zur Schallreduzierung
- Was gilt als schädliche Immission von Windparks? Alle oben genannten Immissionen, die von einer WEA ausgehen, gelten als schädliche Immissionen nach dem BImSchG
- • Beschreiben Sie drei Immissionen gemäß den Punkten: Art der Immission – gesetzliche Vorgaben – erforderliche Nachweise für Genehmigung – Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte - Schattenwurf: Schattenwurf der bewegten Rotoren, Grenzwert für die Beschattungsdauer von 30Stunden pro Jahr (h/a) und 30 Minuten pro Tag (min/d) unbedingt einzuhalten. Diese Wertebeziehen sich auf Gebiete mit Wohnnutzung, ja bei erheblicher Beeinträchtigung. Einsatz vonAbschalteinrichtungen sobald die Grenzwerte erreicht werden.- Reflektion: Reflexionen des Sonnenlichtes an den Rotorblättern, umgangssprachlich auch „Disco-Effekt“ genannt, gelten laut §3 (2) BImSchG [61] als Immissionen. Nachweis, dass die Rotorblätter nicht oder sehr wenig die Sonnenstrahlung reflektieren. Mattlack für die Rotorblätter als Maßnahme- Schallimmissionen: WEAs erzeugen während des Betriebs Schall, der im BImSchG als Geräuschbezeichnet wird und im Sinne des §3 (2) BImSchG eine schädliche Immission ist, Nachweis vonSchallgutachten, dass es FGW Teil 1 DIN 61400-11 entspricht. bedarfsgerechteLeistungsbegrenzung (Abregelung der Anlage ab einer bestimmten Nennleistung mittels der pitchSteuerung)
- Was ist bezüglich der verschiedenen Immissionsarten bei Genehmigungsantrag nachzuweisen? - Schattenwurfgutachten- Schallgutachten- Benutzung der richtigen Farbe (Mattlack heutzutage aber Standard bei der Rotorblattherstellung)
- • Hat ein Windpark in einer entlegenen Gegend mit weitem Abstand zu Wohnbebauung die gleichen immissionsrechtlichen Anforderungen wie ein Windpark nahe einer Ortschaft zu erfüllen? Nein, es gibt verschiedene Zonen, die jeweils unterschiedliche Grenzwerte erfüllen müssen. Somüsste der Windpark nahe der Ortschaft deutlich härteren Anforderungen gerecht werden.
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- • Hat ein Windpark in einem Industriegebiet die gleichen immissionsrechtlichen Anforderungen wie ein Windpark nahe einer Ortschaft zu erfüllen? Nein, Lärmpegel darf höher sein (s. oben, Tabelle TA Lärm), Flugsicherung ist nachts nicht so eingroßes Problem (keine Anwohner beeinträchtigt durch Positionsleuchten)-> immissionsschutzrechtliche Anforderungen sind in Wohnsiedlungen strenger als inIndustriegebieten
- Wie problematisch ist Diskoeffekt? Welche Vorgaben gibt es dazu? Was kann dagegen getan werden? Reflexionen des Sonnenlichtes an den Rotorblättern, umgangssprachlich auch „Disco-Effekt“genannt, gelten laut §3 BImSchG als Immissionen und müssen daher vermieden werden. Diesgeschieht durch Verwendung von Mattlack für die Rotorblätter.
- • Wie problematisch ist Schattenwurf? Welche Vorgaben gibt es dazu? Was kann dagegen getan werden? Lässt sich dieser im Voraus prognostizieren? Schädliche Immission für Menschen. Ein Grenzwert für die Beschattungsdauer von 30 Stunden pro Jahr (h/a) und 30 Minuten pro Tag (min/d) unbedingt einzuhalten. Einsatz vonAbschalteinrichtungen sobald die Grenzwerte erreicht werden. Für jeden Immissionsort wird diedurch eine WEA verursachte tägliche Beschattungsdauer berechnet und für ein Jahr aufsummiert.Dabei ist eine Darstellung mittels Iso-Schattenlinien vorteilhaft. So lassen sich verschiedeneEinwirkungsbereiche erkennen
- Wie problematisch ist Lärm? Welche Vorgaben gibt es dazu? Was kann dagegen getan werden? Lässt sich dieser im Voraus prognostizieren? Im Sinne des BImSchG eine schädliche Immission. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen dieangegebenen Grenzwerte außerhalb von Gebäuden tagsüber um nicht mehr als 45 dB(A) undnachts um nicht mehr als 35 dB(A) überschreiten. Für die Grenzwerte innerhalb von Gebäuden gilt dies analog mit 35 dB(A) (tagsüber) und 25 dB(A) (nachts).- Abregelung der Anlage ab einer bestimmten Nennleistung mittels der pitch-Steuerung- Berechnung von Schallleistungspegel anhand FGW-Richtlinie Teil 1 und DIN EN 61400-11
- Inwiefern unterscheiden sich die Schall- bzw. Lärmschutzvorgaben in Wohngebieten zu Industriegebieten (mit Begründung)? Die jeweils einzuhaltenden Immissionsrichtwerte (IRW) sind nach dem Schutzanspruch derNachbarschaft gestaffelt. Der Schutzanspruch eines Immissionsortes ergibt sich z. B. durchAusweisungen in einem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan.
- Wie muss mit der Flugbefeuerung umgegangen werden? Welche Vorgaben gibt es dazu? Was kann dagegen getan werden? Welche neue Regelung ist hier seit kurzem in Kraft getreten? WEAs mit einer Nabenhöhe von mindestens 100 m müssen laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) mit Lichtbefeuerungen gekennzeichnet werden-> Synchronisierung der Lichtbefeuerung mit Luftverkehr und Regelung von Intensität des Lichtes (bedarfsgerechte Steuerung)
- Wie problematisch ist Infraschall? Welche Vorgaben gibt es dazu? Was kann dagegen getan werden? Lässt sich dieser im Voraus prognostizieren? Es ist theoretisch eine Schallimmission. Wahrnehmungsschwelle zwischen 70 und 100 db (unter 20 Hz). Überschreitung dieser Werte erzeugt eine Belästigungswirkung. Deshalb sind solcheÜberschreitungen nach DIN 45680, welche die Messung und Bewertung von Infraschall regelt, und dem BImSchG zu verhindern
- Wie problematisch ist das Aussehen der Windturbinen? Welche Vorgaben gibt es dazu? Was kann dagegen getan werden? - Aussehen der Anlage selbst nicht relevant, lediglich Wirkung auf denkmalgeschützte Objekte und optisch-bedrängende Wirkung- WEA erst ab einer Nabenhöhe von 50 m genehmigungspflichtig im Sinne des BImSchG, WEAs unter 50 m Nabenhöhe bedürfen einer Baugenehmigung.- Aussehen ist nicht Teil des Genehmigungsverfahrens, kann aber zu Problemen bei der öffentlichen Akzeptanz führen, Denkmalschutz wird von der Kommune aufwändig geprüft, daher geringe Beeinträchtigung des lokalen Landschaftsbildes ratsam
- Welche Behörde ist der Ansprechpartner für die immissionsrechtliche Genehmigung? Welche Probleme könnte es mit dieser Genehmigungsbehörde geben (mit Begründung)? In NRW: Dezernate für Immissionsschutz der Bezirksregierungen- Lange Genehmigungsfristen aufgrund von Personalmangel, Organisationsschwierigkeiten,Bürokratie etc. oder Verzögerung durch Proteste/ Klagen etc
- Ist das Aussehen der Windturbinen immissionsrechtlich relevant? Gibt es dazu rechtliche Vorgaben? Nein, das Aussehen einer WEA ist immissionsrechtlich nicht relevant, im BImSchG gibt es dazu keine Vorgaben.
- Welche Probleme sieht die Windbranche / der Bundeswindenergieverband hinsichtlich Genehmigungen? „Die aktuelle Genehmigungslage ist fatal und stellt einige Unternehmen in unserer Branche vorexistenzielle Herausforderungen. In den Jahren 2014 und 2015 wurden fast 4.000 Megawatt (MW)Windenergieprojekte genehmigt. Im Ausnahmejahr 2016 waren es vor dem Start insAusschreibungsverfahren sogar 9.000 MW. In den Folgejahren dann nur noch 1.400 MW. Dieserstarke Einbruch macht deutlich: Es liegt nicht nur an der Leistungsfähigkeit derGenehmigungsbehörden, sondern an expliziten Genehmigungshemmnissen, dieGenehmigungsverfahren deutlich in die Länge ziehen oder sogar scheitern lassen. Diedurchschnittlichen Verfahrensdauern hat sich verdreifacht. Ferner nehmen Widerspruchsverfahrenund Klagen gegen erteilte Genehmigungen massiv zu. Eine extrem lange Dauer der gerichtlichenVerfahren verschärft das Problem. Der BWE hat sich intensiv mit den Hemmnissen befasst und legtmit seinem Aktionsplan nun konkrete Handlungsoptionen vor“ (Zitat des Präsidenten des BWE)
- Inwiefern hängt die Genehmigung mit der Teilnahme an der EEG-Förderung zusammen? Die Genehmigung ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung. Eine Förderung ohne Genehmigung ist daher nicht möglich. Ein Genehmigungsstau führt daher in vielen Fällen zum Baustopp, zur Nichtrealisierung des Projekts o. Ä…