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Methoden für EE (Subject) / Tech. Vorschriften/ Genehmigungen (Baurecht) (Lesson)
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- • Welche Vorgaben macht das EEG zu technischen Vorschriften? (gehört nicht zu Baurecht) • Welche Vorgaben macht das EEG zu technischen Vorschriften?- Einhaltung der SDLV (Systemdienstleistungsverordnung) am Netzanschlusspunkt- Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung als Luftfahrthindernis- Davon abgesehen umfasst das EEG vorrangig die Förderung der Anlagen im Anschluss an dieGenehmigung und verweist daher auf die entsprechenden geltenden Gesetze und Richtlinien(Richtlinien der Fördergesellschaft Windenergie (FGW), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),Richtlinien des Verbands der Elektrotechnik (VDE), Bundesverband der Energie- undWasserwirtschaft (BDEW))
- • Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für die Genehmigung des Projekts? - Baurechtliche Genehmigung (Baugesetzbuch (BauGB), Bauordnung (BauO NRW/ BauPrüfVO),Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Liste der Technischen Baubestimmungen (LtB),Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz(StrWG NRW), Luftverkehrsgesetz (LuftVG))- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab Gesamthöhe von 50 m(Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG))
- • Welche Rechtsvorgaben (Bundes-/Landes-/Regional) sind einzubeziehen? - Bundesebene: BauGB, BImschG, BNatschG, FStrG, LuftVG- Landesebene: BauO NRW, Landesentwicklungsplan (LEP)- Regionalebene: Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW), Flächennutzungsplan (FNP)(Windenergieerlass als Orientierungshilfe für die Kommune)
- • Nennen und beschreiben Sie die Aspekte für Windturbinen „als Gebäude“? a. Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es dafür? b. Welche Aspekte sind zu berücksichtigen und welche Maßnahmen zu ergreifen? a. Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es dafür? BauGB, BauO NRW, DIBT, BauprüfVO, BNatSchG, FStrG, LuftVG, DSchG NRWb. Welche Aspekte sind zu berücksichtigen und welche Maßnahmen zu ergreifen?- Standsicherheit -> Standsicherheitsnachweis (BauGB, BauO NRW, DIBt)- optisch-bedrängende Wirkung -> Abstandsgesetze einhalten (BauGB, BauO NRW)- Eiswurf -> Wetterdetektion, Beheizung der Rotorblätter (BauO NRW, FStrG)- Brandschutz -> Brandschutzkonzept, evtl. automatische Löscheinrichtungen oder kontrolliertesAbbrennen (BauGB, BauO NRW)- Naturschutz -> Ausgleichsmaßnahmen/ Ersatzgeld, evtl. Artenschutzgutachten, evtl. Detektion/Radar und Abschaltung zu bestimmten Zeiten (BNatSchG)- Denkmalschutz -> Einzelfallentscheidung der Behörde, daher keine Planung in der Nähe einesDenkmals empfehlenswert (DSchG NRW)- Flugsicherheit -> evtl. Baubeschränkungen im Einzugsgebiet von Flugsicherungseinrichtungen(LuftVG), Höhe von über 100 m oder 150 m in dicht besiedelten Regionen -> orange-weißer oderrot-grauer Farbanstrich und rote Positionsleuchten
- • Welche Vorgaben gibt es für die Ermittlung der Standfestigkeit (Regelwerke etc.)? a. Auf welcher Basis wird sie berechnet? - Darstellung des gesamten statischen Systems: allen nötigen statischen Berechnungen, Konstruktionszeichnungen und Ausführungsplänen der Betonkonstruktionen und -verstärkungen wie Bewehrungs- und Schalungsplänen - Typenprüfung nach BauPrüfVO [46, §29] und DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen sowie ein Baugrundgutachten zur Überprüfung der Tragfähigkeit des Grundes - evtl. Turbulenzgutachten bei unzureichendem Abstand a. Auf welcher Basis wird sie berechnet? IEC Windklassen 50-Jahres-Windbö (Statistischer, einmal in 50 Jahren auftretender Sturm)
- • Welche Regelwerke bezüglich Naturschutz sind zu beachten? BNatSchG, Leitfaden zu Arten- und Habitatschutz in NRW vom LANUV, FFH Gebiete (Fauna-Flora-Habitate), Natura 200-Gebiete, Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), EU-Artenschutzverordnung, EU-Vogelschutzrichtlinien
- Welche Maßnahmen sind hinsichtlich des Naturschutzes ggf. zu ergreifen? Artenschutzgutachten besonders für seltene Tierarten, Maßnahmen wie Abschaltung undInstallation von Messtechnik für z.B. Vögel(nicht für die Genehmigung notwendig, aber empfehlenswert für die öffentliche Akzeptanz)
- Was ist bezüglich des Naturschutzes zu beachten? WEA immer Eingriff in die Natur (BNatSchG)
- Was ist hinsichtlich Artenschutz zu beachten? - Tötungs-, Zerstörungs- und Störungsverbot-> Kann zu Baustopp führen
- • Welche Maßnahmen sind in der Regel aus naturschutzrechtlicher Sicht erforderlich? Ausgleichsflächen anlegen, wenn nicht zumutbar Ersatzgeldzahlung in Höhe der Kosten der nichtdurchführbaren Ausgleichsmaßnahmen
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- • Welche baurechtlichen Regelwerke sind zu beachten? BauGB, BauO NRW, DIBT, BauprüfVO
- • Was bedeutet es, dass Ersatzmaßnahmen durchgeführt bzw. Ersatzgeld gezahlt werden muss? Warum ist das so? - lückenlosen Ersatz unvermeidbarer Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt im gleichengeographischen Raum- wenn nicht zumutbar Ersatzgeldzahlung in Höhe der Kosten der nicht durchführbarenAusgleichsmaßnahmen- Erhaltung der Artenvielfalt
- Welche Rolle spielt die BauOrdnung NRW beim Baugenehmigungsverfahren? Standsicherheit (Baugrund, Schwingungen, Turbulenzen), Abstand, Höhenbegrenzungen,Brandschutz, Projektbeteiligung/ Öffentlichkeitsbeteiligung- Genehmigungsrolle, wenn die gesamte Anlage unter 50 m ist (dann ohneimmissionsschutzrechtliche Genehmigung rein nach Baurecht)
- • Wer ist der Ansprechpartner für die Baugenehmigung? Bauaufsichtsbehörde -> Bauamt des Kreises/ der Stadt
- • Zählt Eiswurf zu den Immissionen? Was ist bezüglich Eiswurf zu beachten? Nein, Eiswurfvermeidung fällt unter die „Pflicht zur Konstruktion bautechnischer Anlagen ohneGefährdung von Leben und Gesundheit dritter“ nach der BauO NRW - Die Anforderungen auf die Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen (LtB) müssenbetrachtet werden. Während der Betriebsphase ist der Betreiber verpflichtet, dieWindenergieanlage zu stoppen, bevor kritische Eismassen aufwachsen, um das Umfeld vorEisabwurf zu schützen. Das standortspezifische Risiko durch Eisabwurf bzw. Eisabfall wird imRahmen der Genehmigung einer Windenergieanlage gutachterlich geprüft, wenn Verkehrswegeoder Betriebsgelände potenziell gefährdet sind (Bundesfernstraßengesetz). - Abschaltung oder Rotorblattbeheizung bei Eisansatz bei Unterschreiten eines Mindestabstandes zuVerkehrswegen und Gebäuden (1,5x(Rotordurchmesser+Nabenhöhe))
- Eine Windturbine bzw. ein Windpark stellt grundsätzlich einen Eingriff in die Natur dar. Welche Maßnahmen sind diesbezüglich evtl. nötig? - Ausgleichsflächen anlegen, wenn nicht zumutbar Ersatzgeldzahlung in Höhe der Kosten der nichtdurchführbaren Ausgleichsmaßnahmen (zwingend vorgeschrieben)- Artenschutzgutachten besonders für seltene Tierarten, Maßnahmen wie Abschaltung undInstallation von Messtechnik für z.B. Vögel(nicht für die Genehmigung notwendig, aber empfehlenswert für die öffentliche Akzeptanz, kanndurch Klagen etc. zu Baustopp führen)
- • Nennen Sie Maßnahmen zur Einhaltung des Artenschutzes (z.B. für Vögel oder Fledermäuse)? Artenschutzgutachten -> Vorkommen schützenswerter Arten- Ausstattung von Messtechnik (Überwachungs- und Erkennungssysteme, Radar) -> Abschalten, falls notwendig
- • Inwiefern ist der Brandschutz zu berücksichtigen? - Brandschutzkonzept zwingend vorzulegen (BauO NRW) ab 30 m Gesamthöhe- Besonders sollte auf Brandvermeidung und -früherkennung geachtet werden (Blitzschutz,regelmäßige Wartung, Feuerdetektion), da Löschmaßnahmen in Höhen von 30 m und mehr schwerbis nicht möglich- Im Brandfall kontrolliertes Abbrennen oder Löscheinrichtungen bei gefährdeter Umgebung
- Nennen und beschreiben Sie vier Aspekte die aus baurechtlicher Sicht bei der Realisierung eines Windparks zu berücksichtigen. - Standsicherheit: statische Berechnungen, Konstruktionszeichnungen und Ausführungspläne derBetonkonstruktionen und -verstärkungen wie Bewehrungs- und Schalungspläne,Baugrundgutachten, Turbulenzgutachten- Brandschutz: Brandschutzkonzept zwingend vorzulegen (BauO NRW) ab 30 m Gesamthöhe,Brandvermeidung und -früherkennung (Blitzschutz, regelmäßige Wartung, Feuerdetektion),kontrolliertes Abbrennen oder Löscheinrichtungen bei gefährdeter Umgebung- Naturschutz: Vorkommen schützenswerter Arten, Verdrängung von Naturraum-> Artenschutzgutachten, Ausstattung mit Detektoren, Ausgleichsmaßnahmen oderErsatzgeldzahlungen- Eiswurf: Gefährdung von Anwohnern oder Passanten durch herabstürzendes Eis-> Abschaltung oder Rotorblattbeheizung bei Eisansatz bei Unterschreiten eines Mindestabstandeszu Verkehrswegen und Gebäuden (1,5x(Rotordurchmesser+Nabenhöhe))
- • Darf ein Turm (Höhe ca. 200 Meter) direkt neben ein Wohngebäude (Höhe 30 Meter) gebaut werden? Baurechtlich grundsätzlich ja, allerdings muss immissionsschutzrechtlich und aufgrund der optischbedrängenden Wirkung ein Abstand von mindestens 600 Metern (in NRW) eingehalten und der Flächennutzungsplan der Kommune berücksichtigt werden
- • Ein Windpark soll am Ortsrand entstehen. Im Ort ist ein denkmalgeschätztes Schloss. Der Windpark wäre deutlich hinter dem Schloss sichtbar. Wie bewerten Sie dies und was empfehlen Sie? Nicht grundsätzlich ausgeschlossen, allerdings nicht zu empfehlen, da die Kommune für denEinzelfall die Beeinträchtigung des Denkmals beurteilt -> aufwändige Einzelfallentscheidung