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Methoden für EE (Subject) / Finanzielle Förderung (Lesson)
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- 1. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Finanzierung eines Windparks? Beschreiben Sie drei Beispiele. Kreditanstalt für Wiederaufbau und NRW.Bank bieten Kredite an, die dann an Banken ausgezahlt werden können
- 5. Was ist Voraussetzung für die Förderung durch das EEG für Windparks > 750 kW? - Veräußerungsform muss gemeldet werden - Für Marktprämie muss an der Ausschreibung teilgenommen werden - Anlage muss regelbar sein und überwacht werden können -> Netzbetreiber muss darauf zugreifen uns in angemessenem Maße regeln können
- 6. Welche Voraussetzungen sind bei der Inanspruchnahme der Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu beachten? - Formalien müssen eingehalten werden - Zeitliche Vorgaben zur Inbetriebnahme des Windparks
- 9. Beschreiben Sie den Fördermechanismus des EEG (Fördermechanismus und Alternativen innerhalb des EEG) - Einspeisevergütung -> fester Betrag, der pro kWh ausgezahlt wird - Marktprämie -> rückwirkend monatlich ausgezahlter Wert, der anhand des anzulegenden Wertes und des Monatsmittelwert des Strompreises ermittelt wird - Sonstige Direktvermarktung -> Strom wird vom Anlagenbetreiber oder dritten direkt vermarktet, ohne zusätzliche Förderung
- 10. Wie lange erhält der Windpark EEG-Förderung? - Anlagen über 750kW-> 20 Jahre ab Inebtriebnahme - Anlagen kleiner/gleich 750kW -> bis Ende des 20. Jahres nach der Inbetriebnahme
- 11. Welche Alternativen bietet das EEG bei der Förderung und wann machen diese Sinn? - Mieterstromzuschlag -> nur für PV Anlagen auf Miethäusern - Einspeisevergütung - Sonstige Direktvermarktung - Marktprämie
- 12. Was ist Direktvermarktung? - Veräußerung des Stroms direkt an Endverbraucher
- 13. Was ist der anzulegende Wert? - Wird entweder durch Bundesnetzagentur per Ausschreibung ermittelt (für Anlagen über 750kW) oder gesetzlich bestimmt & vom Netzbetreiber berechnet (für Anlagen größer/ gleich 750kW) - Rechnerische Grundlage für Marktprämie, Eispeisevergütung und Mieterstromzuschlag
- 14. Was ist die Marktprämie und wie wird sie ermittelt - Veräußerungsform, die durch das EEG festgelegt ist - Anzulegender Wert wird durch Ausschreibung ermittelt (oder gesetzlich festgelegt) - Marktprämie = anzulegender Wert - Marktwert
- 15. Unter welchen Bedingungen sind EEG-Einspeisevergütungen möglich? Ist eine Inanspruchnahme empfehlenswert? - Nur in Monaten möglich, in denen Anlagenbetreiber alles an Strom dem Netzbetreiber zur Verfügung stehen - Dürfen nicht am Regelenergiemarkt teilnehmen - Anlagen unter 100kW unbegrenzt - Anlagen über 100 kW nur in 3 aufeinanderfolgenden Monaten und nur 6 Monate im Kalenderjahr -> Ausfallvergütung
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- 18. Muss ein Windpark an den Ausschreibungen teilnehmen, um die EEG-Förderung zu bekommen? - Wenn die Anlage eine zu installierende Leistung von über 750kW hat, muss an der Ausschreibung teilgenommen werden, um den anzulegenden Wert für die Berechnung der Marktprämie zu ermitteln
- 19. Wie unterscheidet sich die EEG-Förderung bei Windparks mit unterschiedlichem Windaufkommen? Wie wird dies in den Ausschreibungen berücksichtigt? - Das Referenzmodell gewährleistet einen Vergleich von Windparks unabhängig von deren Windaufkommen an deren Standorten -> Standortertrag und Referenzertrag werden ins Verhältnis gesetzt und dadurch ein Korrekturfaktor für den anzulegenden Wert berechnet
- 20. Ein Windparkprojekt in Bayern (schwächere Windverhältnisse) und ein Windparkprojekt in Schleswig-Holstein (stärkere Windverhältnisse) bewerben sich um EEG-Förderung. Wie werden diese vergleichbar gemacht? /28. Wie werden verschiedene Windparks mit unterschiedlichem Windaufkommen beim Ausschreibungsverfahren vergleichbar gemacht? - Über den Gütefaktor der Standorte für die Windparks sind aus einer Tabelle Korrekturfaktoren abzulesen - Korrekturfaktor wird auf den anzulegenden Wert angewendet - Für die Gebotsabgabe bei der Ausschreibung wird der korrigierte anzulegende Wert verwendet, um standortunabhängig die Werte sortieren zu können (von der BNetzA) - Wenn beide Anlagen die gleiche Förderhöhe anstreben, würde der Windpark in Bayern somit eine bessere Chance auf den Zuschlag erhalten, als der Windpark in Schleswig Holstein
- 21. Warum ist es schwierig, nach geltendem EEG und aktueller Fördersystematik ein Jahr im Voraus die Höhe der EEG-Förderung zu bestimmen? - Höhe der Förderung wird in Abhängigkeit des Marktwertes berechnet, der dauerhaft schwankt -> daher Berechnung rückwirkend monatlich
- 22. Welche große Veränderung des EEG-Fördersystems ist für Wind ab 2017 durchgeführt worden? - Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie mithilfe des Ausschreibungsverfahrens -> vorher nur für Solaranlagen der Fall
- 23. Wie funktioniert ein Ausschreibungsverfahren? - Gebotstermine werden von der BNetzA bekannt gegeben und beinhalten, Ausschreibungsvolumen, zulässigen Höchstwert - Gebotsabgabe (inklusiver aller geforderten Unterlagen: alle Werte, die für Sortierung wichtig sind & BImSchG u.ä.) -> Sortierung durch BNetzA -> Bekanntgabe von Zuschlag oder nicht Zuschlag - Gebotswert darf dabei nicht über dem Höchstwert liegen
- 24. Wer ist für die Durchführung der Ausschreibungsverfahren verantwortlich? - Bundesnetzagentur als oberste Regulierungsbehörde der Bundesrepublik
- 25. Kann man jederzeit an einer Ausschreibung teilnehmen? - Nein, nur zu den von der BNetzA vorgegebenen Gebotsterminen -> gesetzlich im EEG festgehalten und auf Internetseite BNetzA
- 26. Wo gibt es Informationen über die Ausschreibungsverfahren? - Im EEG selber - Auf der Internetseite der BNetzA
- 27. Was muss bei der Abgabe eines Gebots beachtet werden? Welche Vorarbeiten sind dafür erforderlich? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? - BNetzA gibt 8-5 Wochen vor Gebotstermin alle Formalien bekannt -> alle davon müssen eingehalten werden - Muss spätestens bis zum Gebotstermin eingegangen sein - Genehmigung nach BImSchG -> muss bereits drei Wochen vor dem Gebotstermin erteilt worden sein - Persönliche Daten einer natürlichen Person, die als Bieter für die Anlage fungiert - Gebotswert - Gebotsmenge (über 750kW) - Energieträger - Übertragungsnetzbetreiber - Genehmigung über BImSchG -> Genehmigung muss bereits drei Wochen vor dem Gebotstermin erfolgt sein
- 29. Wie erfolgt der Zuschlag bei den Geboten? Was bekommen die einzelnen erfolgreichen Bieter? - BNetzA sortiert alles Gebote -> Grenze wird durch Ausschreibungsvolumen [kW] (zu installierende Leistung) festgelegt - Alle Gebotswerte (durch Gütefaktor korrigierter anzulegende Wert) unterhalb der Grenze bekommen Zuschlag -> bei gleichem Gebotswert wird gelost - Anlagenbetreiber mit Zuschlag bekommen nach „Pay as bid“ Verfahren (wichtiges Schlagwort!!!) den wieder unkorrigierten anzulegenden Wert
- 30. Ein Projektentwickler hat einen Windpark entwickelt und will damit nun am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Welches Risiko hat er dabei im Vergleich zum früheren EEG? - Da das Ausschreibungsverfahren eine wettbewerbliches Verfahren ist, besteht die Möglichkeit, dass der Anlagenbetreiber keinen Zuschlag erhält und somit (zumindest bis zum nächsten Gebotstermin) kein Anrecht auf Marktprämie hat
- 32. Welche Nebenbedingungen sind zu beachten bei der Teilnahme an den Ausschreibungen (Gebühren, Pönale, Fristen, erforderliche Genehmigungen)? - Einmalige Gebühr von 522€ an BNetzA - Sicherheiten in Höhe von 30€/kW installierte Leistung -> oder Bürgschaft von Kreditunternehmen -> im Falle von Pönalen - Pönale -> Vertragsstrafen -> für verspätete Inbetriebnahme und andere vertragliche Verstöße
- 33. Ein Windparkplaner nimmt erfolgreich an der Ausschreibung teil, kann den Windpark aber erst nach 25 Monaten in Betrieb nehmen. Welche Auswirkungen hat das auf die Wirtschaftlichkeit des Windparks (mit Begründung)? - Anlagenbetreiber muss 10€/kW Gebotsmenge Strafe bezahlen, da die Zeit zur Realisierung des Parks überschritten wurde (24 Monate) nach Bekanntmachung) - Durch zusätzlich anfallenden Kosten wird die Amortisationszeit der Anlage vergrößert -> schlechtere Wirtschaftlichkeit
- 34. Wie wird beim Zuschlag sichergestellt, dass der Windpark mit Zuschlag tatsächlich gebaut wird? - Falls ein Windpark nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit realisiert wird, fallen zeitlich immer höher werdende Pönale an - Bei einer Überschreitung von 30 Monaten nach der Bekanntmachung des Zuschlages wird das Gebot entwertet - Ein Bieter, dessen Gebot teilweise oder vollständig mehrfach entwertet wurde, wird von der Ausschreibung ausgeschlossen - Für die Zahlung der Pönale wird die Sicherheit verwendet, die vor dem Gebot an die BNetzA abgegeben wurde
- 35. Wozu dienen die Sicherheiten bei dem Ausschreibungsverfahren? - Im Falle von anfallenden Pönalen wird die Sicherheit zur Zahlung verwendet (ähnlich einer Kaution)
- 36. Wie wird bei einer Ausschreibung der Zuschlag erteilt? - Gebotswerte werden sortiert, alle bis zur Grenze (durch das Ausschreibungsvolumen) bekommen einen Zuschlag, alle weiteren nicht
- 37. Ein Windpark hat den Zuschlag bekommen. a. Wie hoch ist seine EEG-Förderung? b. Was muss bei der zeitlichen Umsetzung beachtet werden? c. Was kann bei großen Verzögerungen schlimmstenfalls passieren? a. Wie hoch ist seine EEG-Förderung? - Marktprämie = anzulegender Wert (pay as bid) - Marktwert b. Was muss bei der zeitlichen Umsetzung beachtet werden? - innerhalb von 24 Monaten Realisierung ansonsten Pönale c. Was kann bei großen Verzögerungen schlimmstenfalls passieren? - Entwertung des Gebots und Ausschluss des Bieters von zukünftigen Ausschreibungen
- 38. Welche Vorteile haben Bürgerwindparks ggü. Normalen Windparks in den bisherigen Ausschreibungen gehabt? - Längere Zeit zur Inbetriebnahme nach Bekanntmachung des Zuschlags (54 Monate anstatt 30) - Sicherheit muss nur zur Hälfte vor dem Gebotstermin bezahlt werden und nur bei Zuschlag die andere Hälfte (zweimal 15€/kW) - Genehmigung nach BImSchG muss nicht so früh erteilt worden sein
- 39. Wie haben sich die Ausschreibungen entwickelt? Wurden Sie erfolgreiche durchgeführt? - Ausschreibung hat bisher die Hoffnung verfehlt, dass Gebote immer niedriger werden, da nicht genügend Gebote abgegeben werden