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Methoden für EE (Subject) / Finanzielle Förderung (Lesson)

Moira

This lesson was created by AnnaM286.

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  • 1. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Finanzierung eines Windparks? Beschreiben Sie drei Beispiele. Kreditanstalt für Wiederaufbau und NRW.Bank bieten Kredite an, die dann an Banken ausgezahlt werden können
  • 5. Was ist Voraussetzung für die Förderung durch das EEG für Windparks > 750 kW? -          Veräußerungsform muss gemeldet werden -          Für Marktprämie muss an der Ausschreibung teilgenommen werden -          Anlage muss regelbar sein und überwacht werden können -> Netzbetreiber muss darauf zugreifen uns in angemessenem Maße regeln können
  • 6. Welche Voraussetzungen sind bei der Inanspruchnahme der Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu beachten? -          Formalien müssen eingehalten werden -          Zeitliche Vorgaben zur Inbetriebnahme des Windparks
  • 9. Beschreiben Sie den Fördermechanismus des EEG (Fördermechanismus und Alternativen innerhalb des EEG) -          Einspeisevergütung -> fester Betrag, der pro kWh ausgezahlt wird -          Marktprämie -> rückwirkend monatlich ausgezahlter Wert, der anhand des anzulegenden Wertes und des Monatsmittelwert des Strompreises ermittelt wird -          Sonstige Direktvermarktung -> Strom wird vom Anlagenbetreiber oder dritten direkt vermarktet, ohne zusätzliche Förderung
  • 10. Wie lange erhält der Windpark EEG-Förderung? -          Anlagen über 750kW-> 20 Jahre ab Inebtriebnahme -          Anlagen kleiner/gleich 750kW -> bis Ende des 20. Jahres nach der Inbetriebnahme
  • 11. Welche Alternativen bietet das EEG bei der Förderung und wann machen diese Sinn? -          Mieterstromzuschlag -> nur für PV Anlagen auf Miethäusern -          Einspeisevergütung -          Sonstige Direktvermarktung -          Marktprämie
  • 12. Was ist Direktvermarktung? -          Veräußerung des Stroms direkt an Endverbraucher
  • 13. Was ist der anzulegende Wert? -          Wird entweder durch Bundesnetzagentur per Ausschreibung ermittelt (für Anlagen über 750kW) oder gesetzlich bestimmt & vom Netzbetreiber berechnet (für Anlagen größer/ gleich 750kW) -          Rechnerische Grundlage für Marktprämie, Eispeisevergütung und Mieterstromzuschlag
  • 14. Was ist die Marktprämie und wie wird sie ermittelt -          Veräußerungsform, die durch das EEG festgelegt ist -          Anzulegender Wert wird durch Ausschreibung ermittelt (oder gesetzlich festgelegt) -          Marktprämie = anzulegender Wert -  Marktwert
  • 15. Unter welchen Bedingungen sind EEG-Einspeisevergütungen möglich? Ist eine Inanspruchnahme empfehlenswert? -          Nur in Monaten möglich, in denen Anlagenbetreiber alles an Strom dem Netzbetreiber zur Verfügung stehen -          Dürfen nicht am Regelenergiemarkt teilnehmen -          Anlagen unter 100kW unbegrenzt -          Anlagen über 100 kW nur in 3 aufeinanderfolgenden Monaten und nur 6 Monate im Kalenderjahr -> Ausfallvergütung
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  • 18. Muss ein Windpark an den Ausschreibungen teilnehmen, um die EEG-Förderung zu bekommen? -          Wenn die Anlage eine zu installierende Leistung von über 750kW hat, muss an der Ausschreibung teilgenommen werden, um den anzulegenden Wert für die Berechnung der Marktprämie zu ermitteln
  • 19. Wie unterscheidet sich die EEG-Förderung bei Windparks mit unterschiedlichem Windaufkommen? Wie wird dies in den Ausschreibungen berücksichtigt? -          Das Referenzmodell gewährleistet einen Vergleich von Windparks unabhängig von deren Windaufkommen an deren Standorten -> Standortertrag und Referenzertrag werden ins Verhältnis gesetzt und dadurch ein Korrekturfaktor für den anzulegenden Wert berechnet
  • 20. Ein Windparkprojekt in Bayern (schwächere Windverhältnisse) und ein Windparkprojekt in Schleswig-Holstein (stärkere Windverhältnisse) bewerben sich um EEG-Förderung. Wie werden diese vergleichbar gemacht? /28. Wie werden verschiedene Windparks mit unterschiedlichem Windaufkommen beim Ausschreibungsverfahren vergleichbar gemacht? -          Über den Gütefaktor der Standorte für die Windparks sind aus einer Tabelle Korrekturfaktoren abzulesen -          Korrekturfaktor wird auf den anzulegenden Wert angewendet -          Für die Gebotsabgabe bei der Ausschreibung wird der korrigierte anzulegende Wert verwendet, um standortunabhängig die Werte sortieren zu können (von der BNetzA) -          Wenn beide Anlagen die gleiche Förderhöhe anstreben, würde der Windpark in Bayern somit eine bessere Chance auf den Zuschlag erhalten, als der Windpark in Schleswig Holstein
  • 21. Warum ist es schwierig, nach geltendem EEG und aktueller Fördersystematik ein Jahr im Voraus die Höhe der EEG-Förderung zu bestimmen? -          Höhe der Förderung wird in Abhängigkeit des Marktwertes berechnet, der dauerhaft schwankt -> daher Berechnung rückwirkend monatlich
  • 22. Welche große Veränderung des EEG-Fördersystems ist für Wind ab 2017 durchgeführt worden? -          Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie mithilfe des Ausschreibungsverfahrens -> vorher nur für Solaranlagen der Fall
  • 23. Wie funktioniert ein Ausschreibungsverfahren? -          Gebotstermine werden von der BNetzA bekannt gegeben und beinhalten, Ausschreibungsvolumen, zulässigen Höchstwert -          Gebotsabgabe (inklusiver aller geforderten Unterlagen: alle Werte, die für Sortierung wichtig sind & BImSchG u.ä.) -> Sortierung durch BNetzA -> Bekanntgabe von Zuschlag oder nicht Zuschlag -          Gebotswert darf dabei nicht über dem Höchstwert liegen
  • 24. Wer ist für die Durchführung der Ausschreibungsverfahren verantwortlich? -          Bundesnetzagentur als oberste Regulierungsbehörde der Bundesrepublik
  • 25. Kann man jederzeit an einer Ausschreibung teilnehmen? -          Nein, nur zu den von der BNetzA vorgegebenen Gebotsterminen -> gesetzlich im EEG festgehalten und auf Internetseite BNetzA
  • 26. Wo gibt es Informationen über die Ausschreibungsverfahren? -          Im EEG selber -          Auf der Internetseite der BNetzA
  • 27. Was muss bei der Abgabe eines Gebots beachtet werden? Welche Vorarbeiten sind dafür erforderlich? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? -          BNetzA gibt 8-5 Wochen vor Gebotstermin alle Formalien bekannt -> alle davon müssen eingehalten werden -          Muss spätestens bis zum Gebotstermin eingegangen sein -          Genehmigung nach BImSchG -> muss bereits drei Wochen vor dem Gebotstermin erteilt worden sein -          Persönliche Daten einer natürlichen Person, die als Bieter für die Anlage fungiert -          Gebotswert -          Gebotsmenge (über 750kW) -          Energieträger -          Übertragungsnetzbetreiber -          Genehmigung über BImSchG -> Genehmigung muss bereits drei Wochen vor dem Gebotstermin erfolgt sein
  • 29. Wie erfolgt der Zuschlag bei den Geboten? Was bekommen die einzelnen erfolgreichen Bieter? -          BNetzA sortiert alles Gebote -> Grenze wird durch Ausschreibungsvolumen [kW] (zu installierende Leistung) festgelegt -          Alle Gebotswerte (durch Gütefaktor korrigierter anzulegende Wert) unterhalb der Grenze bekommen Zuschlag -> bei gleichem Gebotswert wird gelost -          Anlagenbetreiber mit Zuschlag bekommen nach „Pay as bid“ Verfahren (wichtiges Schlagwort!!!) den wieder unkorrigierten anzulegenden Wert
  • 30. Ein Projektentwickler hat einen Windpark entwickelt und will damit nun am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Welches Risiko hat er dabei im Vergleich zum früheren EEG? -          Da das Ausschreibungsverfahren eine wettbewerbliches Verfahren ist, besteht die Möglichkeit, dass der Anlagenbetreiber keinen Zuschlag erhält und somit (zumindest bis zum nächsten Gebotstermin) kein Anrecht auf Marktprämie hat
  • 32. Welche Nebenbedingungen sind zu beachten bei der Teilnahme an den Ausschreibungen (Gebühren, Pönale, Fristen, erforderliche Genehmigungen)? -          Einmalige Gebühr von 522€ an BNetzA -          Sicherheiten in Höhe von 30€/kW installierte Leistung -> oder Bürgschaft von Kreditunternehmen -> im Falle von Pönalen -          Pönale -> Vertragsstrafen -> für verspätete Inbetriebnahme und andere vertragliche Verstöße
  • 33. Ein Windparkplaner nimmt erfolgreich an der Ausschreibung teil, kann den Windpark aber erst nach 25 Monaten in Betrieb nehmen. Welche Auswirkungen hat das auf die Wirtschaftlichkeit des Windparks (mit Begründung)? -          Anlagenbetreiber muss 10€/kW Gebotsmenge Strafe bezahlen, da die Zeit zur Realisierung des Parks überschritten wurde (24 Monate) nach Bekanntmachung) -          Durch zusätzlich anfallenden Kosten wird die Amortisationszeit der Anlage vergrößert -> schlechtere Wirtschaftlichkeit
  • 34. Wie wird beim Zuschlag sichergestellt, dass der Windpark mit Zuschlag tatsächlich gebaut wird? -          Falls ein Windpark nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit realisiert wird, fallen zeitlich immer höher werdende Pönale an -          Bei einer Überschreitung von 30 Monaten nach der Bekanntmachung des Zuschlages wird das Gebot entwertet -          Ein Bieter, dessen Gebot teilweise oder vollständig mehrfach entwertet wurde, wird von der Ausschreibung ausgeschlossen -          Für die Zahlung der Pönale wird die Sicherheit verwendet, die vor dem Gebot an die BNetzA abgegeben wurde
  • 35. Wozu dienen die Sicherheiten bei dem Ausschreibungsverfahren? -          Im Falle von anfallenden Pönalen wird die Sicherheit zur Zahlung verwendet (ähnlich einer Kaution)
  • 36. Wie wird bei einer Ausschreibung der Zuschlag erteilt? -          Gebotswerte werden sortiert, alle bis zur Grenze (durch das Ausschreibungsvolumen) bekommen einen Zuschlag, alle weiteren nicht
  • 37. Ein Windpark hat den Zuschlag bekommen. a. Wie hoch ist seine EEG-Förderung? b. Was muss bei der zeitlichen Umsetzung beachtet werden? c. Was kann bei großen Verzögerungen schlimmstenfalls passieren? a.      Wie hoch ist seine EEG-Förderung? - Marktprämie = anzulegender Wert (pay as bid) - Marktwert b. Was muss bei der zeitlichen Umsetzung beachtet werden?  - innerhalb von 24 Monaten Realisierung ansonsten Pönale c. Was kann bei großen Verzögerungen schlimmstenfalls passieren? - Entwertung des Gebots und Ausschluss des Bieters von zukünftigen Ausschreibungen
  • 38. Welche Vorteile haben Bürgerwindparks ggü. Normalen Windparks in den bisherigen Ausschreibungen gehabt? -          Längere Zeit zur Inbetriebnahme nach Bekanntmachung des Zuschlags (54 Monate anstatt 30) -          Sicherheit muss nur zur Hälfte vor dem Gebotstermin bezahlt werden und nur bei Zuschlag die andere Hälfte (zweimal 15€/kW) -          Genehmigung nach BImSchG muss nicht so früh erteilt worden sein
  • 39. Wie haben sich die Ausschreibungen entwickelt? Wurden Sie erfolgreiche durchgeführt? -          Ausschreibung hat bisher die Hoffnung verfehlt, dass Gebote immer niedriger werden, da nicht genügend Gebote abgegeben werden